# taz.de -- Migrationsabkommen mit Tunesien: Sicherer Herkunftsstaat mit „regelmäßigen Verhaftungen“
       
       > Deutschland kooperiert mit Tunesien zur Migrationsabwehr. Dabei gesteht
       > die Regierung ein, von Menschenrechtsverstößen zu wissen. Zumindest im
       > Grundsatz.
       
 (IMG) Bild: Monastir, Tunesien, Febraur 2025: Überreste der Boote, die von Migranten zur Überquerung des Mittelmeers benutzt wurden, liegen verstreut im Hafen
       
       Die schwarz-rote Koalition will Tunesien als sicheren Herkunftsstaat
       einstufen, so dass sie Asylbewerber*innen von dort leichter abweisen
       kann. Das EU-Parlament hat das nordafrikanische Land schon im Februar
       [1][auf eine entsprechende Liste] gesetzt. Und bereits seit 2023 gibt es
       zwischen der Europäischen Union und Tunesien ein Abkommen zur Abwehr von
       Migrant*innen; auch Deutschland fördert zu diesem Zweck tunesische
       Sicherheitsbehörden.
       
       Dabei ist die Menschenrechtssituation in dem Land kritisch, wie sogar die
       Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der
       Grünen-Bundestagsfraktion eingesteht. Der seit 2015 in Tunesien geltende
       Ausnahmezustand gestatte den Sicherheitsbehörden „weitreichende Eingriffe
       in die Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit und dadurch mittelbar in
       weitere Grundrechte“, heißt es darin.
       
       Es komme „regelmäßig zu Fällen und Verhaftungen und Verfahren“ gegen
       Oppositionelle, Journalist*innen und NGO-Vertreter*innen. Die
       Zivilgesellschaft unterliege „zunehmend Einschränkungen und Kontrollen“ bis
       hin zu Verurteilungen. Nach dem Arabischen Frühling habe sie sich zwar ab
       2011 zunächst „im Grundsatz frei betätigen“ können. Doch „de facto ist
       diese Handlungsfreiheit seit 2022 immer stärker unter Druck geraten, bis
       hin zur vorübergehenden Suspendierung von Organisationen“, schreibt das
       Auswärtige Amt in seiner Antwort, die der taz vorliegt.
       
       Wortkarg gibt sich die Regierung dagegen zum [2][Umgang der tunesischen
       Behörden mit Migrant*innen,] der von UN und Menschenrechtsorganisationen
       als verheerend beschrieben wird. Zu Berichten über kollektive Abschiebungen
       und Pushbacks an der Grenze zu Algerien und Libyen lägen ihr „keine
       gesicherten Erkenntnisse vor“. Gleiches gelte für die Ausschiffung von
       geretteten Schiffbrüchigen und mutmaßlichen Übergriffen durch
       Sicherheitskräfte.
       
       Das Außenministerium beteuert allerdings, das Thema gegenüber der
       tunesischen Seite zumindest zu erwähnen: „In ihren Gesprächen mit der
       tunesischen Regierung unterstreicht die Bundesregierung regelmäßig
       nachdrücklich die Einhaltung menschenrechtlicher Standards.“
       
       ## Claudia Roth findet es „falsch und gefährlich“
       
       Die Grünen-Abgeordnete Claudia Roth kritisiert die Haltung der
       Bundesregierung. „Sie beschreibt in ihrer Antwort selbst, wie stark
       Tunesien unter Präsident Saied autoritär abdriftet“, sagte Roth der taz.
       „Umso unverständlicher ist, dass sie bei den schwersten Vorwürfen im
       Migrationsbereich immer wieder ausweicht und behauptet, es gebe ‚keine
       gesicherten Erkenntnisse‘ zu Pushbacks, Gewalt und den sogenannten Desert
       Dumps.“ Wer mit tunesischen Behörden eng zu Migration und Grenzmanagement
       kooperiere, dürfe sich nicht in „vermeintliche Unwissenheit“ flüchten.
       
       Tunesische Menschenrechtsorganisationen hätten die Lage „längst sehr
       detailliert“ dokumentiert. Schritte zur Einstufung Tunesiens als sicheren
       Herkunftsstaat seien vor diesem Hintergrund „falsch und menschlich
       gefährlich“. Wer Repression benenne, könne nicht gleichzeitig so tun, als
       sei das Land grundsätzlich sicher.
       
       Zu Ampel-Zeiten hatte sich die grüne Außenministerin Annalena Baerbock
       ebenfalls dagegen ausgesprochen, [3][Tunesien als sicheren Herkunftsstaat
       einzustufen.] Auf eine Anfrage der Linken-Fraktion antwortete das
       Auswärtige Amt aber auch schon damals zu Berichten über
       „Wüstendeportationen“: „Der Bundesregierung liegen keine über
       Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse im Sinne der
       Fragestellung vor.“ Das Erkenntnisinteresse ist seitdem offenkundig nicht
       gewachsen.
       
       2 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /EU-Parlament-gibt-gruenes-Licht-fuer-Auslagerung-von-Asylverfahren/!6139489
 (DIR) [2] /EU-Liste-sicherer-Staaten/!6083067
 (DIR) [3] /Einstufung-als-sichere-Herkunftsstaaten/!5969783
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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