# taz.de -- Sichere Herkunftsstaaten: Grüne fordern, dass der Bundestag entscheidet
       
       > Die Regierung hat beschlossen, dass sie künftig entscheiden kann, welche
       > Staaten als „sicher“ gelten. Die Grünen gehen deshalb nach Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Sichere Herkunftsstaaten werden laut Grundgesetz „durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf“ bestimmt
       
       Die Grünen wollen erreichen, dass sogenannte sichere Herkunftsstaaten
       weiterhin von Bundestag und Bundesrat per Gesetz bestimmt werden. Die
       Neuregelung, die eine Verordnung der Bundesregierung genügen lässt,
       verstoße gegen das Grundgesetz. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat
       deshalb in dieser Woche eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht
       eingereicht.
       
       Die schwarz-rote Neuregelung im Asylgesetz erfolgte im Dezember und
       beseitigte die bisherige Veto-Position der Grünen. Über ihre starke
       Position im Bundesrat konnten sie die Bestimmung neuer Herkunftsstaaten oft
       verhindern. Zeitweise saßen die Grünen in so vielen Landesregierungen, dass
       im Bundesrat keine Mehrheiten ohne grün-mitregierte Länder zustande kamen.
       
       Die Bundestagsfraktion der Grünen kann in ihrer Organklage nun aber nur die
       Ausschaltung des Bundestags monieren. Wenn die Regierung über die „sicheren
       Herkunftsstaaten“ entscheide, gebe es künftig keine öffentliche Debatte
       mehr und auch die parlamentarische Opposition sei nicht mehr beteiligt,
       kritisieren die Grünen. Sollte ihre Klage am Ende erfolgreich sein, wäre
       aber auch die Veto-Position des Bundesrats wieder hergestellt.
       
       Bisher hatte der Bundestag neben den EU-Staaten zehn weitere Staaten als
       „sichere Herkunftsstaaten“ bestimmt: Albanien, Bosnien und Herzegowina,
       Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und
       Serbien. Vier weitere Staaten sollen demnächst folgen: Algerien, Marokko,
       Tunesien und Indien.
       
       ## Die Grünen berufen sich auf das Grundgesetz
       
       Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ hat vor allem symbolische
       Bedeutung. Antragsstellern aus diesen Staaten soll signalisiert werden,
       dass die Anerkennungsquoten sehr niedrig sind und sie sich erst gar nicht
       auf den Weg machen sollen. Außerdem gibt es Nachteile beim Rechtsschutz,
       bei der Unterbringung und bei Arbeitsmöglichkeiten. Die Asylanträge werden
       aber individuell geprüft. Antragssteller können die Vermutung widerlegen,
       dass der Herkunftsstaat für sie sicher ist.
       
       Die Grünen-Fraktion beruft sich in ihrer Organklage auf Artikel 16a Absatz
       3 des Grundgesetzes. Dort ist tatsächlich garantiert, dass sichere
       Herkunftsstaaten „durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf“
       bestimmt werden.
       
       Die schwarz-rote Regierungs-Koalition argumentiert jedoch, dass Artikel 16a
       nur für das deutsche Grundrecht auf Asyl gilt, das 1993 weitgehend
       abgeschafft wurde und nur noch Flüchtlinge schützt, die per Flugzeug oder
       Schiff einreisen. Für alle anderen Flüchtlinge, für die das EU-Asylrecht
       gilt, könne die Bundesregierung ohne Verletzung von Artikel 16a die
       sicheren Herkunftsstaaten selbst bestimmen, so die Koalition.
       
       Wie das Verfahren ausgeht ist offen. Allerdings spricht gegen die
       Sichtweise der Grünen, dass jedenfalls die Regelung zu „sicheren
       Drittstaaten“ in Artikel 16a eindeutig nur für das deutsche Asylrecht gilt.
       Flüchtlinge, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen,
       können bisher zwar kein deutsches Asyl erhalten, aber durchaus Asyl nach
       EU-Recht. Nur die AfD und Teile der CDU/CSU sehen das anders.
       
       Im Juni 2026 ergibt sich ohnehin eine neue Lage. Nach der Reform des
       Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) kann dann auch die EU eine
       eigene Liste mit „sicheren Herkunftsstaaten“ aufstellen. Dann wird es auch
       nicht mehr darauf ankommen, dass das ganze Staatsgebiet und alle
       Bevölkerungsgruppen sicher sind. Die Grünen halten ihre Klage dennoch für
       wichtig, weil die EU-Staaten national zusätzliche „sichere
       Herkunftsstaaten“ benennen können. Außerdem sei ja noch unsicher, ob sich
       die EU überhaupt auf sichere Herkunftsstaaten einigen kann.
       
       Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Grünen entscheidet,
       ist noch offen. Es könnte Jahre dauern.
       
       29 Jan 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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