# taz.de -- Bremer V-Mann-Skandal: Der Mitarbeiter, der Anwalt, der V-Mann
       
       > Die taz will dabei sein bei der Enthüllung brisanter Verflechtungen von
       > Politik und Linksextremismus in Bremen – und sortiert einfach mal die
       > Fakten.
       
 (IMG) Bild: So sah der Bremer V-Mann natürlich nicht aus: wohl aber oft der Protest gegen Überwachung durch Spionagedienste
       
       Seit zwei Wochen behaupten Medien und Opposition, die Bremer Linke sei von
       Extremisten unterwandert und damit als Teil der rot-grün-roten
       Landesregierung untragbar. [1][Die taz sortiert die Fakten] – anhand der
       Personen, die im Zentrum des Konflikts stehen.
       
       ## Der Mitarbeiter
       
       Ein Mitarbeiter der Bremer Linksfraktion soll Mitglied der
       Interventionistischen Linken (IL) sein, einer bundesweit agierenden Gruppe,
       die den Kapitalismus überwinden will. Nach Einschätzung des
       Bundesverfassungsschutzes hat sich die IL „in Bezug auf Gewalt gegen Sachen
       verbal radikalisiert“. Das habe sich jedoch nicht in Aktionen
       niedergeschlagen.
       
       Der Bremer Ableger wird vom Landesverfassungsschutz beobachtet und in
       dessen Jahresbericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet. Belege kann der
       Bremer Verfassungsschutz nicht liefern, trotz langjähriger Beobachtung und
       Einschleusung eines V-Manns, der sie bespitzelt haben soll (siehe „Der
       V-Mann“).
       
       Verbreitet hatte die mutmaßliche IL-Mitgliedschaft des Linken-Mitarbeiters
       das [2][Regionalmagazin „buten und binnen“] am Mittwoch vergangener Woche.
       Die Quelle: namentlich nicht genannte und zur Verschwiegenheit
       verpflichtete Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission. In der
       soll der Verfassungsschutz die Information über den Mitarbeiter
       weitergegeben haben. Nun verteilt die IL keine Mitgliedsausweise und die
       Teilnahme an strafrechtlich nicht belangbaren Aktionen oder an Treffen
       rechtfertigt keine Kündigung eines Fraktions-Mitarbeiters.
       
       Das sagt Nelson Janßen, einer der beiden Fraktionschefs der Linken, quasi
       täglich auf Nachfrage von Journalist:innen. Er zweifle nicht „an der
       demokratischen Überzeugung und Gewaltfreiheit“ des Mitarbeiters. Auf der
       [3][Website der Fraktion] steht: „Eine Mitgliedschaft oder Nähe zur
       Interventionistischen Linken stellt für uns kein Hindernis dar. Als Linke
       teilen wir die Einordnung des Verfassungsschutzes gegenüber der IL
       bekanntermaßen nicht.“
       
       Das skandalisierte am Donnerstag auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel,
       der die Kampagne vor zwei Wochen losgetreten hatte (siehe „Der Anwalt“).
       „Eine Regierungspartei bekennt sich offen zu Linksextremen, die für einen
       Systemwechsel in Deutschland eintreten.“ Und weiter: „Laut
       Verfassungsschutz will die IL die freiheitlich demokratische Grundordnung
       abschaffen.“
       
       Nun gehört zu der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Um es ganz
       einfach zu sagen: Es ist erlaubt, diesen Staat voll doof zu finden. Sagt
       sogar das [4][Bundesamt für Verfassungsschutz]. Verboten ist es, an der
       Abschaffung der Grundordnung zu arbeiten. Und da lässt sich der IL nichts
       nachweisen. Anders als Bremer Politiker:innen, die an der Gewaltenteilung
       sägen.
       
       ## Der Anwalt
       
       Bremer Lokalmedien reden nicht mehr so gern darüber, seitdem ihnen am
       Montag nach mehreren Jurist:innenverbänden sogar die [5][politisch
       übergeordnete Bremer Rechtsanwaltskammer] einen Grundsatz der freiheitlich
       demokratischen Grundordnung erklärt hat: die Unabhängigkeit der Justiz.
       
       Die wird in Bremen von allen Parlamentsfraktionen attackiert sowie von der
       Exekutive in Person des Bürgermeisters Andreas Bovenschulte (SPD).
       Erfolgreich hatten sie den Rechtsanwalt Anatol Anuschewski gedrängt, als
       stellvertretender Richter am Landesverfassungsgericht, dem
       Staatsgerichtshof, zurückzutreten. Der Grund: Er soll laut Spiegel
       Mitglieder der IL begleitet haben, als diese den V-Mann Anfang Januar in
       dessen Wohnung mit seiner Tätigkeit für den Verfassungsschutz
       konfrontierten.
       
       Das widerspreche nicht der Tätigkeit als Verfassungsrichter, stellt die
       Anwaltskammer klar. Einem Rechtsanwalt dürfe aus der Auswahl seiner Mandate
       kein Nachteil entstehen. Ob er eine andere Rechtsauffassung vertrete als
       die Kammer, wollte die taz von Bürgermeister Bovenschulte, immerhin
       Volljurist, wissen. Darauf gab es von seinem Sprecher keine Antwort, ebenso
       wenig von der CDU, die den Anwalt besonders scharf angegriffen hatte.
       
       Der Spiegel hat sich jetzt von „Sicherheitskreisen“ erzählen lassen, dass
       Anuschewski selbst IL-Mitglied sein soll, wie man am Donnerstag schrieb.
       Und das schon 2019, als er nicht nur eine Stellvertreter-Funktion am
       Staatsgerichtshof innehatte. Ein Blick in die Geschichte des
       Staatsgerichtshofs zeigt, dass sich hier ein Wandel in der Bewertung
       dessen, was als „linksextrem“ gilt, vollzogen hat.
       
       Denn CDU, FDP, SPD und Grüne haben seit 2007 ohne Probleme und ohne
       Intervention des Verfassungsschutzes über vier Legislaturperioden Rolf
       Gössner in den Staatsgerichtshof gewählt, einen ebenfalls von der Linken
       für das Amt vorgeschlagenen Rechtsanwalt. Gössner wurde bis 2008 vom
       Bundesverfassungsschutz überwacht, was er selbst öffentlich gemacht hatte.
       [6][Erst 2020 entschied ein Gericht] in letzter Instanz, dass die
       jahrzehntelange Überwachung rechtswidrig gewesen war.
       
       ## Der V-Mann
       
       In Vergessenheit geraten ist der Anfang der Geschichte: Am 22. Januar hatte
       die IL öffentlich gemacht, dass sie einen V-Mann des Verfassungsschutzes
       enttarnt hatte. Der soll über acht Jahre linke Gruppen, darunter die IL,
       ausspioniert, dabei freundschaftliche und Liebes-Beziehungen unterhalten
       haben.
       
       Das, so findet die Linken-Fraktion, sei der Skandal, der Konsequenzen nach
       sich ziehen müsste. Denn sobald eine Überwachung „in den Kernbereich
       privater Lebensgestaltung eindringt“, muss die Maßnahme abgebrochen werden,
       hat das [7][Bundesverfassungsgericht] geurteilt. Zudem müssen V-Personen
       psychisch stabil sein. Laut IL [8][litt der Mann unter Angsterkrankungen].
       
       20 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6155335
 (DIR) [2] https://www.butenunbinnen.de/videos/eva-hoegl-verfassungschutz-linksextremisten-bremen-100.html
 (DIR) [3] https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/detail-neu/news/linke-fordert-transparente-aufklaerung-des-v-mann-einsatzes-und-verurteilt-cdu-schmutzkampagne/
 (DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag-und-arbeitsweise/verfassung-schuetzen/verfassung-schuetzen_node.html
 (DIR) [5] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6155335
 (DIR) [6] /Verfassungsschutzkritiker-rehabilitiert/!5739734
 (DIR) [7] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html
 (DIR) [8] /Verfassungsschutz-ueberwacht-Bremer-IL/!6147879
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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