# taz.de -- Mietenmelder in Bremen: Eine akzeptable Miete ist möglich
       
       > Bremen führt einen Mietenmelder ein, um zu hohen Mieten zu begegnen. Doch
       > die Aufgaben der Dienststelle sind unklar und kaum Personal ist
       > eingeplant.
       
 (IMG) Bild: Sanierung kann eine Ausnahme von der Mietpreisbremse begründen: Altbremer Häuser sind beliebt und deshalb oft überteuert
       
       Bremen führt einen Mietenmelder ein. Das hat die Bürgerschaft in der
       vergangenen Woche mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition beschlossen.
       Die Stelle soll dafür sorgen, dass die Stadt überhöhte Mieten sanktionieren
       kann.
       
       Denn wie hoch eine Miete sein darf, ist nicht so sehr dem freien Spiel von
       Angebot und Nachfrage unterworfen, wie es beim Blick auf Wohnungsportale
       wirkt. Oder müsste es jedenfalls nicht sein.
       
       Die Grundidee stammt von der Bundestagsfraktion Die Linke. Die hatte im
       vergangenen Bundestagswahlkampf die [1][Mietwucher-App] für 35 deutsche
       Städte gestartet, in der man seine eigene Miete mit Vergleichsmieten prüfen
       lassen kann. Bis Ende Januar haben etwa 250.000 Menschen davon Gebrauch
       gemacht. Bei zwei Dritteln davon stellte sich heraus, dass die Miete
       überhöht ist; bei jedem Dritten sogar um 50 Prozent oder mehr. Das ist dann
       keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat: Mietwucher.
       
       Das Versprechen der Linken: Falls die Miete zu hoch ist, kann man direkt
       über die App eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt schicken. Das könne
       ein Bußgeld verhängen, die Miete werde sinken. Von den rund 160.000
       Betroffenen haben nur 8.500 ihre Daten an die Ämter weiterleiten lassen.
       Und in noch viel weniger Fällen ist tatsächlich etwas passiert.
       
       ## Hamburg: über 1.300 Meldungen, null Aktivität
       
       In Hamburg hatte der rot-grüne Senat die Linken-Idee im
       Bürgerschaftswahlkampf hektisch kopiert. Vor einem Jahr hat die Stadt dann
       eine entsprechende Stelle eingerichtet und einen eigenen „Mietenmelder“
       aufgesetzt. [2][Aktivitäten gab es seitdem allerdings praktisch keine].
       Meldungen gingen zwar sowohl über die Mietwucher-App (969) ein als auch
       über den Mietenmelder (364). Doch die Wohnraumschutz-Dienststellen waren
       überlastet. Faktisch wurden deshalb bis Mitte Januar 2026 keine Meldungen
       der Mietpreisüberhöhung bearbeitet. Auch Hannover hat noch keinen der 250
       gemeldeten Fälle bearbeitet.
       
       Dabei ist die Rechtslage klar: Die Kappungsgrenze soll gegen überzogene
       Erhöhungen im laufenden Mietvertrag helfen. Für Bremen gilt aktuell, dass
       die Miete im Laufe von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen
       darf. Bei Neuvermietungen soll die Mietpreisbremse helfen, die Preise im
       Rahmen zu halten: Maximal zehn Prozent über den ortsüblichen
       Vergleichsmieten dürfen Wohnungen angeboten werden. Neubauten sind davon
       ebenso ausgenommen wie frisch sanierte oder möblierte Wohnungen. Beide
       [3][Ausnahmen werden rege genutzt.] Aber auch ohne Ausnahmeregeln weichen
       viele Vermieter:innen von der Mietpreisbremse ab.
       
       Bremen war bis vor zwei Jahren die größte deutsche Stadt ohne Mietspiegel.
       Seit 2024 gibt es nun einen. Jeder kann [4][auf der Seite der Bremer
       Aufbau-Bank] nun ganz einfach selbst prüfen, ob die eigene Miete – oder
       eine Angebotsmiete auf Immobilienportalen – der Mietpreisbremse entspricht.
       
       Seitdem beobachtet der Bremer Mieterschutzbund „vermehrt Verfahren wegen
       Mietpreisüberhöhung“, wobei „zahlreiche Fälle erfolgreich beschieden werden
       konnten“. Man geht aber davon aus, dass ein sehr großer Teil weiterhin
       nicht beanstandet wird.
       
       Dass viele neu angebotene Wohnungen weit mehr als zehn Prozent über dem
       Mietspiegel liegen, zeigt sich nicht nur bei kleinen Stichproben aus den
       Portalen. Laut einem Gutachten, das das [5][Bochumer InWIS in jenem Jahr im
       Auftrag der Stadt zur Erstellung des Mietspiegels verfasst] hat, liegen die
       Bestandsmieten bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Die [6][Arbeitnehmerkammer
       hatte in einem Gutachten für das erste Halbjahr 2024] erfasst, dass dem
       gegenüber aktuelle Angebotsmieten in der Stadt Bremen zuletzt im Mittel bei
       10,34 pro Quadratmeter lagen.
       
       Auf die ganze Stadt bezogen klafft zwischen Bestands- und Angebotsmieten
       also eine Lücke von nicht nur 10, sondern rund 40 Prozent. Allein mit
       Neubauten, Sanierungen und möblierten Wohnungen lässt sich diese Differenz
       nicht wegerklären.
       
       Hier will die Stadt mit ihrem Mietenmelder ansetzen. Was genau die Stelle
       alles tun soll, ist noch nicht recht klar. Eine einzige Person soll so bald
       wie möglich eingestellt werden und dann selbst ein Konzept und Abläufe
       entwickeln.
       
       Orientieren will man sich an Frankfurt. Dort hat die Stelle beim Amt für
       Wohnungswesen zwischen 2020 und 2022 400.000 Euro zu viel gezahlte Miete
       zurückerstritten. Seit einem Jahr gibt es zusätzlich den Mietenmonitor, bei
       dem Vermietende auf Immobilienportalen vorsorglich angeschrieben werden –
       schon bevor überteuerte Mietverträge abgeschlossen werden.
       
       Bremens Linke, die den Antrag eingebracht hat, hofft, dass die neue Stelle
       auch Bußgelder verhängen wird – und besonders krasse Fälle an die
       Staatsanwaltschaft weiterleitet. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht beides
       vor: Schon bei Mieten zwischen 20 und 50 Prozent über dem Mietspiegel
       können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Allerdings bisher eher
       theoretisch: „Es gibt niemanden, der Bußgelder verhängt“, so Sofia
       Leonidakis, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.
       
       ## Keine Bußgelder, keine Strafverfolgung
       
       Für die Strafverfolgung bei Mieten, die um mehr als 50 Prozent über dem
       Mietspiegel liegen, gilt das gleiche: „In Bremen gab es bisher noch kein
       einziges Verfahren wegen Mietwucher, obwohl wir uns sicher sind, dass es
       solche illegal überhöhten Mieten gibt“, sagt Leonidakis. Vermieter, die
       Gesetze brechen, hätten also nichts zu befürchten, schlimmstenfalls müssten
       sie zu Unrecht geforderte Mieten zurückzahlen. „Wir müssen Wohnheuschrecken
       auch disziplinieren, schon aus Fairness gegenüber korrekten Vermietern.“
       
       Das Problem: Das Gesetz wurde von Gerichten bisher eng ausgelegt. Um
       Bußgelder zu verhängen, müssen Mieter gerichtsfest nachweisen, dass sie in
       einer Notlage waren, als sie den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das ist
       möglich – [7][in Berlin hat ein Gericht vor Kurzem erstmals ein Urteil
       verhängt] –, aber es ist umständlich.
       
       Trotzdem: Frankfurt verhängt auch Bußgelder; das sei schließlich
       staatlicher Auftrag. Mit etwa vier Vollzeitstellen in der
       Mietpreisprüfstelle übernimmt die Stadt das gesamte Verfahren, „vom Eingang
       des Hinweises bis zum Erlass des Bußgeldbescheides und der
       Behördenvertretung vor Gericht“. 250 Fälle im Jahr würden bearbeitet –
       obwohl „um die 50 Prozent der Mietverhältnisse gegen die Mietpreisbremse“
       verstießen.
       
       Der Bremer Mieterschutzbund bezweifelt deshalb „Effizienz und Wirkung“
       einer Mietmeldestelle als „Sammelbecken für Anzeigen“. Der Mieterverein
       Bremen ist etwas optimistischer: Viele Mieter*innen scheuten die
       Mietsenkung – „aus Sorge vor Konflikten mit dem Vermietenden“. Als neutrale
       Instanz könne eine „behördliche Meldestelle hier eine wichtige Lücke
       schließen“.
       
       Noch an anderer Stelle könnte der Mietenmelder Wirkung entfalten: Viele
       überteuerte Mieten tragen die Jobcenter. Mietende haben dann persönlich
       nichts davon, die Miete zu senken. Jobcenter wenden sich nicht an eine
       Mieterberatung – sie könnten aber sehr wohl dazu angehalten werden,
       Verdachtsfälle in Zukunft an die Mietmeldestelle weiterzuleiten, die dann
       eine Mietsenkung durchsetzen könnte. „Das schützt dann auch den
       öffentlichen Haushalt“, so Bausenatorin Özlem Ünsal (SPD) vergangene Woche
       in der Bürgerschaftsdebatte.
       
       5 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://mietwucher.app/
 (DIR) [2] /Ein-Jahr-Hamburger-Mietenmelder/!6148877
 (DIR) [3] /Wohnungsmarkt-in-Bremen-und-Hamburg/!6126862
 (DIR) [4] https://www.inwis.de/mietspiegel-bremen/
 (DIR) [5] https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZee_BjhVvOkNqd187wb52swQB6lyD4NcR7s1hv-syUUT/TOP_II.3.1_-S-_Kosten_der_Unterkunft_Anlage2.pdf
 (DIR) [6] https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Politik/Mieter-_und_Eigent%C3%BCmerbefragung_2024.pdf
 (DIR) [7] /Urteil-zu-Wuchermiete-in-Berlin/!6148674
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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