# taz.de -- Bundesbehörde darf nicht kündigen: Gendern umschifft
       
       > Einer Chemikerin, die sich weigerte, einen amtlichen Text zu gendern,
       > darf nicht gekündigt werden. Sie bekam allerdings bloß aus formalen
       > Gründen Recht.
       
 (IMG) Bild: Gendern sei nicht mit ihrem christlichen Werteverständnis vereinbar, findet die Klägerin
       
       Das [1][Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)] darf einer
       Mitarbeiterin nicht kündigen, weil sie sich weigerte, ein amtliches
       Dokument durchgehend zu gendern. Das Landesarbeitsgericht Hamburg
       begründete dies mit dem formalen Status der Mitarbeiterin. Zugleich ließ
       das Gericht durchblicken, dass Arbeitgeber wohl grundsätzlich von ihren
       Mitarbeitern verlangen könnten, in dienstlichen Dokumenten zu gendern.
       
       Der kleine Gerichtsaal im Landesarbeitsgericht war am Donnerstagmorgen so
       voll, dass mindestens ein Viertel der Besucher stehen musste. Mobilisiert
       hatten die Whistleblowing-Plattform „Stoppt Gendern“ und der [2][Verein
       Deutsche Sprache, der die Klage] der BSH-Mitarbeiterin Stefanie Sch. gegen
       zwei Abmahnungen und eine schriftliche Kündigung unterstützt hatte.
       
       Beim Gendern gehe es darum, eine Weltanschauung sprachlich durchzusetzen,
       erläuterte Sabine Mertens von „Stoppt Gendern“ vor dem Saal. „Man kann das
       von den Leuten nicht per Verordnung verlangen.“
       
       Stefanie Sch., promovierte Chemikerin und Strahlenschutzbeauftragte des
       BSH, hatte den Auftrag bekommen, die Strahlenschutzanweisung des Amtes zu
       überarbeiten und im Zuge dessen zu gendern, indem sie neutrale
       Formulierungen wählen oder beide Geschlechter nennen sollte.
       
       ## Besonderheit des Strahlenschutzrechts
       
       Sch. genderte, allerdings nicht durchgehend – wie sie selbst sagt, nicht
       den Begriff des „Strahlenschutzbeauftragten“. Auf die Frage „Warum?“ sagt
       sie: „Weil es die Regelung nicht hergab.“ Dabei habe es sich um eine
       interne Anweisung des damaligen Bundesministeriums für Digitales und
       Verkehr (BMDV) gehandelt.
       
       Aus Sicht des Gerichts kam es darauf an, ob Stefanie Sch. den Auftrag in
       ihrer besonderen Rolle als Strahlenschutzbeauftragte bekam, nicht schlicht
       als Arbeitnehmerin. Die Aufgabe, die Strahlenschutzanweisung zu
       überarbeiten, hätte der Strahlenschutzverantwortliche der
       Strahlenschutzbeauftragten demnach in schriftlicher Form zuweisen müssen –
       was nicht geschah.
       
       Dabei handele es sich um eine Besonderheit im Strahlenschutzrecht,
       erläuterte Esko Horn, der Präsident des Arbeitsgerichtes. Beim
       Strahlenschutz sei eine klare Übertragung von Aufgaben erforderlich.
       
       Der Anwalt des BSH, Matthias Ginkel, hatte ebenfalls argumentiert, die
       Überarbeitung einer Strahlenschutzanweisung gehöre nicht zum Pflichtenkanon
       einer Strahlenschutzbeauftragten. Er zog daraus aber einen anderen Schluss:
       „Beim Abfassen der Vorschrift hatte sie den Hut eines normalen
       Arbeitnehmers auf.“ Als solcher könne sie angewiesen werden zu gendern.
       
       Dabei steht dem BSH-Anwalt zufolge das Recht des Arbeitgebers auf dem
       Spiel, seine Dokumente nach eigenem Gusto zu gestalten. „Wer hier gendert,
       ist der Arbeitgeber“, sagte Ginkel. „Die Klägerin wird nicht gezwungen, sie
       kann ihre E-Mails schreiben, wie sie möchte.“ Mit Ausnahmen zu gendern,
       reiche nicht, sagte Ginkel. Wer sein Auto rot lackiert sehen möchte, wolle
       auch nicht mit einer blauen Tür leben.
       
       Auch das Argument der Klägerin, durch das Gendern werde der Text
       unverständlich, ließ Ginkel nicht gelten. Stefanie Sch. hatte angegeben,
       das Gendern sei nicht mit ihrem christlichen Werteverständnis vereinbar,
       weil es manchen Leuten, etwa Legasthenikern, das Lesen erschwere. „Die
       Klägerin begibt sich auf eine Position, wo sie sich über ihren
       Weisungsgeber stellt“, kritisierte der Anwalt. Im Übrigen müsse der
       Arbeitgeber nicht begründen, was er anweise. Es müsse bloß rechtens sein.
       
       Die Anwältin der Klägerin, Wiltrud Fromm, versuchte stark zu machen, dass
       auch das [3][Gendern] inhaltliche und nicht bloß redaktionelle Arbeit sei,
       also etwas mit der besonderen Fachkompetenz zu tun habe: „Wie wirke ich auf
       den Text ein, dass er inhaltlich nicht verfälscht wird und verständlich
       bleibt?“ Ob man „ermächtigender Arzt“ schreibe oder „fachärztliche Person“
       mache eben einen Unterschied.
       
       ## Keine Entscheidung übers Gendern
       
       Der Vorsitzende Richter Oliver Krieg bot den Parteien [4][zur gütlichen
       Lösung ein gerichtliches Mediationsverfahren an]. Anwältin Fromm lehnte das
       ab: „Es geht der Klägerin um den Kern ihrer Aufgaben“, sagte sie. „Für uns
       muss das Urteil geschrieben werden.“
       
       Am Ende wies das Gericht die Berufung des BSH gegen das erstinstanzliche
       Urteil, das bereits zugunsten von Stefanie Sch. ausgefallen war, zurück und
       ließ keine Revision zu. Eine Beschwerde dagegen ist möglich.
       
       Richtig zufrieden ist Stefanie Sch. nach dem Urteil nicht. „Ich habe schon
       befürchtet, dass das Gericht nicht über das allgemeine Thema entscheiden
       wird“, sagte sie der taz. Warum sie sich dem Risiko ausgesetzt habe, einen
       sicheren Arbeitsplatz zu verlieren? „Weil ich nichts falsch gemacht habe.“
       
       5 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nabu-verliert-vor-Gericht/!6133804
 (DIR) [2] https://vds-ev.de/
 (DIR) [3] /Karin-Prien-ueber-Angriffe-von-rechts/!6144384
 (DIR) [4] /Union-Busting-bei-Metallbetrieb/!5995276
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Gendern
 (DIR) Gleichstellung
 (DIR) Strahlenschutz
 (DIR) Justiz
 (DIR) Urteil
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Karin Prien
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Schwarz-rote Koalition in Berlin 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Karin Prien über Angriffe von rechts: „Wir dürfen uns nicht treiben lassen“
       
       Die Bundesministerin für Bildung, Familie und Frauen, Karin Prien, will
       keinen Kulturkampf, hat in ihrem Haus aber das Gendern verboten. Ein
       Gespräch.
       
 (DIR) Schwarz-Rot und Gendergerechtigkeit: Gleichstellung in Gefahr
       
       Wenn die Bundesregierung sich nicht für die Gleichstellung engagiert, droht
       der rechte Backlash zu gewinnen. Besonders die Union ist desinteressiert.
       
 (DIR) Berliner Bürgermeisterkandidat Krach: „Den roten Schal kenne ich, seitdem ich zehn bin“
       
       Steffen Krach will 2026 Regierender Bürgermeister werden – Walter Momper
       gelang das im Jahr 1989. Ein Gespräch zwischen zwei SPD-Generationen.