# taz.de -- Freispruch für Fluchthelfer:innen: Signal der Hoffnung aus Lesbos
       
       > Über sieben Jahre dauerte das Verfahren gegen 24 Fluchthelfer:innen
       > in Griechenland – das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
       
 (IMG) Bild: In vielen Fällen erst der Anfang einer Leidensgeschichte: Mitglieder der Organisation ERCI helfen auf Lesbos Flüchtenden
       
       Es ist kurz nach Mittag. Im Gerichtssaal von Mytilini brummt die
       Standheizung auf höchster Stufe. Immer weiter rutschen die Kopfhörer des
       Gerichtssekretärs, mit denen er die Aufnahmen der Sprechenden mithört, in
       seinen Nacken hinunter. Über ihm erleuchten die kleinen runden Lichter im
       Raum ein Bild von Jesus, das mit zunehmend dunkleren Regenwolken vor den
       vergitterten Fenstern des Gerichtssaals immer heller wird. Der Prozess
       läuft an diesem Donnerstag, den 15. Januar, seit 9 Uhr morgens. Das
       Verfahren gegen die 24 Helfer, das an diesem Tag am Gericht der Hafenstadt
       von Lesbos verhandelt wird, dauert bereits siebeneinhalb Jahre.
       
       Und doch ist es das erste Mal, dass eine der Angeklagten, Sarah Mardini –
       [1][die syrische Schwimmerin, die 2015 mit ihrer Flucht nach Lesbos
       internationale Schlagzeilen machte] – vor dem dreiköpfigen Richtertribunal
       steht. Die Richter mustern sie aufmerksam durch die Plexiglasscheibe, die
       noch an Pandemiezeiten erinnert. Sie erzählt von ihrer Arbeit mit der
       humanitären Organisation Emergency Response Centre International (ERCI). Im
       Rahmen dieser Tätigkeit wurde sie unter anderem der Mitwirkung an einer
       kriminellen Organisation beschuldigt.
       
       „Ich bin im September 2015 nach Lesbos gekommen“, sagt Mardini. Eine kleine
       Frau mit blondem Bob neben ihr übersetzt ihre Aussagen auf Griechisch,
       wodurch die Pausen, die entstehen, ihre Sätze wie kurze Sprachmemos im Raum
       hängen lassen. „Ich war selbst mit dem Boot dorthin geflüchtet. Als ich auf
       der Insel ankam, sagte ein Küstenwächter: ‚Geh zurück dorthin, wo du
       hergekommen bist.‘ Nur konnte ich nicht dorthin zurückgehen, wo ich
       hergekommen war.“
       
       Mardini sieht hinauf zu den drei Richtern. Rechts daneben der
       Gerichtssekretär, der sich immer wieder über die Empore beugt, wenn die
       Sprechenden in seinem Kopfhörer nicht zu hören sind. Ganz links sitzt der
       Staatsanwalt. Dahinter haben die restlichen Angeklagten auf Holzstühlen
       Platz genommen und drumherum haben sich in Hufeisenform die Anwält:innen
       vor riesigen Dokumentstapeln platziert.
       
       Einer der Richter fragt Mardini, was ihre Aufgabe bei der Organisation war.
       Sie antwortet, anfangs habe sie bei der Versorgung der Menschen geholfen,
       die von der Türkei aus an der griechischen Küste angekommen waren. Später
       dann unterstützte sie die Organisation als Übersetzerin vom Arabischen ins
       Englische. Dabei wurde sie in Moria – dem damals größten Fluchtlager
       Europas – [2][sowie im einige Kilometer entfernten Familienlager Kara Tepe]
       eingesetzt, das besonders schutzbedürftige Menschen aufnahm.
       
       ## Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
       
       Ein Jahr nach ihrer eigenen Flucht kam Mardini 2016 nach einem
       Zwischenaufenthalt in Deutschland zurück auf die Insel. Sie wollte jenen
       helfen, die wie sie auf der Insel ankamen. Zwei Jahre später wurde sie
       festgenommen. Die Anklagepunkte: Mitgliedschaft in einer kriminellen
       Vereinigung, Geldwäsche und Beihilfe zur illegalen Einreise. Anklagen, die
       [3][in einem Bericht] des EU-Parlaments als der bislang größte Akt der
       Kriminalisierung von Solidarität in Europa bezeichnet wurden.
       
       Die Hoffnung an diesem Prozesstag im Januar ist, dass das Gericht einen Tag
       später zu einem Urteil kommen wird. Dabei hat die Entscheidung eine
       Signalwirkung weit über Griechenland hinaus: Nach über sieben Jahren wird
       entschieden, ob humanitäre Hilfe an Europas Außengrenzen weiterhin unter
       strafrechtlichem Verdacht steht oder nicht.
       
       Wenn ein Flugzeug auf Lesbos aufsetzt, bringt es Menschen mit ganz
       unterschiedlichen Erwartungen auf die Insel. Urlauber:innen,
       Bewohner:innen, Helfer:innen. Für einen so kleinen Inselflughafen ist die
       Spannweite groß. Denn dieser Ort hat in den vergangenen Jahren Leben
       verändert, Wege unterbrochen, Biografien neu geordnet.
       
       Es ist das zweite Mal, dass Mardini seit ihrer Verhaftung nach Griechenland
       zurückkehrt. Mit derselben Hoffnung: endlich Klarheit in diesem
       Gerichtsverfahren zu bekommen. Denn da sie als Bedrohung der nationalen
       Sicherheit Griechenlands eingestuft worden war, durfte sie jahrelang nicht
       nach Lesbos zurückkehren. Was folgte, war Warten, Vertagungen und
       Verfahrensfehler. Einmal fehlten Übersetzungen der Anklageschriften, 2021
       landete die Anklage vor einem nicht zuständigen Gericht und zwei Jahre
       später schickte das Berufungsgericht von Mytilini die Akten zurück an die
       Staatsanwaltschaft.
       
       Bevor Mardini wieder in der ersten Reihe der Anklagebank Platz nimmt, sagt
       sie noch an die Richter gewandt: „Dieser Fall dauert nun fast acht Jahre.
       Im Grunde habe ich dabei mein Leben verloren.“
       
       Denn es war am 21. August 2018, als Mardini am Flughafen von Mytilini von
       Zivilpolizisten kurz vor ihrer Abreise nach Berlin, ihrem Hauptwohnsitz,
       verhaftet wurde. Ihr Kollege, der deutsch-irische Rettungsschwimmer Seán
       Binder, der zu diesem Zeitpunkt die Rettungseinsätze der Organisation ERCI
       an den Küsten koordinierte, wollte die Situation klären. Er eilte zur
       Polizeistation und wurde dabei jedoch selbst festgenommen. Beide
       verbrachten über drei Monate in Haft, bevor sie gegen eine Kaution von
       5.000 Euro freikamen. Genauso wie ihr Kollege, der griechische Seenotretter
       Nassos Karakitsos, der wegen der Anklage nach seiner Verhaftung
       Griechenland für einige Jahre nicht mehr verlassen darf.
       
       Viereinhalb Jahre warten die Angeklagten auf den Prozessauftakt, der 2023
       beginnt. Dabei werden sie von einigen Anklagepunkten, darunter Spionage,
       freigesprochen. Der Prozess wegen angeblicher Schlepperei, Geldwäsche und
       Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bleibt anhängig. Er
       beginnt im Dezember 2025. Auch zu diesem Zeitpunkt sind die Stühle des
       Gerichtssaals bis zum letzten Platz gefüllt. Die Protestbanner, die sonst
       gegenüber dem Gerichtssaal von Unterstützer:innen aufgehängt werden,
       fehlen jedoch. Es wirkt, als wolle man die Fronten nicht mehr neu eröffnen,
       als sei nach sieben Jahren alles gesagt.
       
       Noch im Dezember sagt der Chefermittler aus, dass die Angeklagten über
       WhatsApp Informationen über den Standort und den Zustand von Booten
       ausgetauscht hätten. Des Weiteren seien diese Informationen nicht an die
       griechischen Behörden weitergegeben worden. Doch ein Beamter der
       griechischen Küstenwache widersprach dieser Einschätzung und sagt aus, dass
       die Freiwilligen eng mit der griechischen Küstenwache zusammengearbeitet
       hätten. Zudem kann der Chefermittler der Polizei auf Nachfrage der Richter
       keine Beweise für die Bildung einer kriminellen Vereinigung und für den
       Schmuggel vorweisen und verweist darauf, die Angeklagten selbst zu
       befragen, woher sie von den ankommenden Booten wussten.
       
       Als Binder diesem Januar wie Mardini vor die Richter tritt, braucht er
       keine Notizen, um zu wissen, was er sagen will. Die vergangenen Jahre haben
       dem heutigen Anwalt, der mittlerweile in London lebt, große Erfahrung in
       öffentlicher Rhetorik verschafft. Auf die Frage der Richter, wie die
       Organisation über das Ankommen der Boote Bescheid wusste, gibt er an, dass
       die Helfenden entweder die Boote direkt sehen konnten oder im Austausch mit
       anderen Organisationen handelten und dabei die Küstenwache stets
       informierten.
       
       Die Rettungsschichten bestanden vor allem darin, Schiffe zu sichten, so
       Binder. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens standen jeweils zwei Freiwillige
       an der Küste, beobachteten, warteten und lauschten. Wenn sie ein Boot in
       Seenot gehört oder gesehen hätten, seien sie hinaus aufs Meer gefahren oder
       hätten an der Küste medizinische Hilfe geleistet.
       
       Auch andere Angeklagte, die an diesem Tag erschienen sind, schildern dem
       Gericht, wie die Situation bei der Ankunft für Tausende Menschen zwischen
       2016 und 2018 auf der ägäischen Insel aussah, und dass sie in
       Notsituationen halfen, in denen Behörden ihren Pflichten nicht nachkamen.
       Manche verweisen auf die Tatsache, dass sie noch immer nicht wissen, warum
       sie angeklagt sind.
       
       Schon im Dezember zersplittert die Anklage vor Gericht immer weiter. Auch
       deswegen vielleicht scheint Seán Binder etwas weniger nervös, als er kurz
       vor seiner Landung vor dem Gerichtsverfahren schreibt: „Die Anklage ist
       zusammengebrochen. Wenn ich mir Sorgen mache, dann darüber, dass ich zu
       zuversichtlich bin. Schließlich stehen immer noch 20 Jahre auf dem Spiel.“
       
       Zugleich weist Binder immer wieder darauf hin, dass er in seinem Verfahren,
       anders als andere, die von der griechischen Justiz wegen Schmuggels
       angeklagt sind, auf internationale Unterstützung zählen kann.
       
       ## 2.437 Menschen in Haft oder Untersuchungshaft
       
       Nach Angaben des griechischen Ministeriums für Bürgerschutz saßen im
       September 2025 landesweit 2.437 Menschen wegen Schmuggelvorwürfen in Haft
       oder Untersuchungshaft. Viele von ihnen warten seit Monaten auf ihr erstes
       Gerichtsverfahren. Ein Bericht des Legal Centre Lesvos und des Human Rights
       Legal Projects schätzt ihren Anteil auf knapp 30 Prozent. Verurteilte mit
       Haftstrafen von 15 Jahren oder mehr bilden damit [4][die zweitgrößte
       Gruppe] unter den Inhaftierten im Land. Unter ihnen sind Menschen aus
       Afghanistan, Somalia und Sudan, wo der seit 2023 andauernde Krieg fast 13
       Millionen Menschen vertrieben und damit die größte Fluchtbewegung der
       Gegenwart ausgelöst hat.
       
       Besonders sichtbar ist das Phänomen auf der Insel Kreta. Dort wurden
       zuletzt zahlreiche Sudanesen festgenommen, die meisten von ihnen unter 25
       Jahre alt. Ihnen wird nach der Überfahrt vorgeworfen, Menschen geschmuggelt
       und an den Überfahrten verdient zu haben. Doch die mutmaßlichen
       Organisatoren sitzen in der Regel nicht auf den Booten. Stattdessen
       überlassen sie das Steuer gezielt besonders jungen Flüchtenden.
       
       In der Hälfte der Fälle dauern die Verfahren laut der Organisation
       Community Peacemaker Teams (CPT) weniger als 25 Minuten. Sie können aber
       eine lebenslange Haft nach sich ziehen. Viele dieser Verfahren finden
       derzeit auf der Insel Kreta statt. Kreta hat sich im vorigen Jahr zum
       wichtigsten Einreisepunkt für Asylsuchende in Griechenland entwickelt und
       damit die ägäischen Inseln Lesbos und Samos überholt. 2025 erreichten laut
       griechischen Behörden fast 20.000 Menschen die Insel. Viermal so viele wie
       im Jahr zuvor.
       
       Mit den steigenden Ankünften nehmen auch die Verurteilungen von
       Bootsführenden zu. Der Strafverteidiger Spyros Pantazis, der einige
       Beschuldigte in Kreta rechtlich vertreten hat, warnt davor, Verfahren in
       kurzer Zeit allein auf Basis von Aussagen der Küstenwache aufzubauen, ohne
       der Verteidigung eine echte Befragung der Zeugen im Gericht zu ermöglichen.
       „Solche Praktiken werfen ernste Fragen zur Einhaltung der Garantien eines
       fairen Verfahrens nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
       auf.“
       
       Spyros Galinos, als Gerichtsbeobachter der Organisation CPT präsent, weist
       außerdem darauf hin, dass öffentliche Aufmerksamkeit entscheidend für den
       Prozessverlauf sein kann. „Wenn man einen Gerichtssaal betritt, ist es wie
       auf einem Fußballfeld. Gewinnen hängt natürlich von den Spielern ab, aber
       genauso von den Anwesenden um einen herum.“
       
       Nach einer Mittagspause empfiehlt der Staatsanwalt den Richtern die
       Freisprechung aller Angeklagten. Es hätte keine „unabhängige Grundlage für
       die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten nachgewiesen werden“
       können. Der Staatsanwalt betont, es fehlten die Beweise, dass Mitglieder
       der Organisation mit Menschen auf den Booten kommunizierten, um
       Informationen über die Ankünfte zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hält
       zudem fest, dass die Beihilfe zur illegalen Einreise nicht nachgewiesen sei
       und auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Spenden an die
       Organisation und etwaigen illegalen Aktivitäten nachgewiesen werden könne.
       
       Binder schreibt auf seinem Instagramaccount: „If we win, we swim.“ („Wenn
       wir gewinnen, schwimmen wir.“) Nach dem Plädoyer der Staatsanwalt erheben
       sich die Anwälte und Anwältinnen, um ihre Schlussstatements vorzutragen.
       Eine nach dem anderen. Da es über ein dutzend Anwälte und Anwältinnen sind,
       die an diesem Tag die 24 Angeklagten vor Gericht vertreten, verstreichen
       die Stunden.
       
       Kurz nach 7 Uhr abends kündigt der Richter an, dass das Urteil in einer
       Stunde verkündet werde. Um 8.15 Uhr kehren alle Beteiligten in den
       Gerichtssaal zurück. Der Richter setzt sich, schweigt einen Moment – dann
       fällt er das Urteil: Freispruch für alle Angeklagten.
       
       Es dauert einige Minuten, bis der Jubeltaumel das kleine Grüppchen der
       Angeklagten aus dem Gerichtsgebäude laufen lässt. Binder, Mardini und der
       griechische Seenotretter Nassos Karakitsos stehen Arm in Arm mit dem
       gleichfalls angeklagten Pensionisten Pieter Wittenberg auf den oberen
       Treppenstufen des Gerichtssaals. „Menschen zu retten, ist kein Verbrechen“,
       sagt Mardini. „Wenn doch, dann sind wir alle Verbrecher.“ Die Menge aus
       Freunden und Familie, Unterstützerinnen und Anwälten, die sich nun unter
       ihnen versammelt hat, klatscht ausgelassen. Auf Seán Binders Instagramkanal
       steht jetzt: „We swim“ („Wir schwimmen“).
       
       Und doch ist in diesen Minuten auch die Wut und Fassungslosigkeit zu
       spüren, dass es über sieben Jahre dauerte, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
       
       Wies de Graeve von Amnesty International, der bei jedem Gerichtsverfahren
       über die vergangenen Jahre auf die Insel gereist ist, sagt der taz, das
       Urteil sei ein starkes Signal an Griechenland und Europa. Menschenleben zu
       retten und anderen zu helfen sei eine Pflicht und kein Verbrechen. Auf die
       Frage, wie er auf den Prozessverlauf blickt, sagt er: „Man darf das Normale
       nicht als etwas Außergewöhnliches betrachten. Wir dürfen nicht vergessen,
       dass dieser langwierige Gerichtsprozess zu keinem Zeitpunkt etwas mit
       realen Anklagen zu tun hatte.“ Das Gericht und die Staatsanwaltschaft
       hätten dies heute bestätigt.
       
       Zacharias Kesses, der Anwalt von Binder und Mardini, sagt gegenüber der
       Presse: „2.897 Tage brauchte die Justiz, um das Offensichtliche
       auszusprechen.“ Auf die Frage der taz, wie er das Urteil nun bewerte, sagt
       er: bittersüß. Bitter, weil es fast acht Jahre gedauert hat, zu diesem
       Urteil zu kommen, das aufgrund der dünnen Beweislage schon vorher hätte
       getroffen werden können. Süß, weil es einen Präzedenzfall für andere Fälle
       geschaffen hätte, wenn es hier zu einer Verurteilung gekommen wäre. „Bis
       jetzt wissen wir, dass es viele Strafverfolgungen gab, aber keine
       Verurteilung. Genau deshalb ist es sehr wichtig, dass das Gericht die
       Anklage fallen gelassen hat.“
       
       Dann verschwindet auch der Anwalt in der Menschenmenge, die mittlerweile
       jubelnd um den Zebrastreifen vor dem Gerichtssaal steht, Konfettiknaller
       losgehen lässt und sich langsam in Richtung Küste in Bewegung setzt. An dem
       kleinen Küstenstreifen unterhalb der Burg der Hafenstadt sitzen nur noch
       wenige Gäste um 9 Uhr abends bei Fisch und Salat hinter den Plastikplanen
       in einer der grell beleuchteten Küstentavernen. Am Strand angekommen,
       ziehen immer mehr Menschen, von schwachen Straßenlaternen beleuchtet, ihre
       Hemden aus, legen Hosen und Winterjacken über ein altes Holzboot und laufen
       durch die Kälte bis zum Wasserrand. Darunter auch Mardini, Karakitsos und
       Binder. Dann tritt auch der Anwalt Zacharias Kesses seine Businessschuhe
       weg, streift den Anzug ab und springt ins nachtschwarze Wasser.
       
       22 Jan 2026
       
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