# taz.de -- Freispruch für Fluchthelfer:innen: Signal der Hoffnung aus Lesbos
> Über sieben Jahre dauerte das Verfahren gegen 24 Fluchthelfer:innen
> in Griechenland – das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
(IMG) Bild: In vielen Fällen erst der Anfang einer Leidensgeschichte: Mitglieder der Organisation ERCI helfen auf Lesbos Flüchtenden
Es ist kurz nach Mittag. Im Gerichtssaal von Mytilini brummt die
Standheizung auf höchster Stufe. Immer weiter rutschen die Kopfhörer des
Gerichtssekretärs, mit denen er die Aufnahmen der Sprechenden mithört, in
seinen Nacken hinunter. Über ihm erleuchten die kleinen runden Lichter im
Raum ein Bild von Jesus, das mit zunehmend dunkleren Regenwolken vor den
vergitterten Fenstern des Gerichtssaals immer heller wird. Der Prozess
läuft an diesem Donnerstag, den 15. Januar, seit 9 Uhr morgens. Das
Verfahren gegen die 24 Helfer, das an diesem Tag am Gericht der Hafenstadt
von Lesbos verhandelt wird, dauert bereits siebeneinhalb Jahre.
Und doch ist es das erste Mal, dass eine der Angeklagten, Sarah Mardini –
[1][die syrische Schwimmerin, die 2015 mit ihrer Flucht nach Lesbos
internationale Schlagzeilen machte] – vor dem dreiköpfigen Richtertribunal
steht. Die Richter mustern sie aufmerksam durch die Plexiglasscheibe, die
noch an Pandemiezeiten erinnert. Sie erzählt von ihrer Arbeit mit der
humanitären Organisation Emergency Response Centre International (ERCI). Im
Rahmen dieser Tätigkeit wurde sie unter anderem der Mitwirkung an einer
kriminellen Organisation beschuldigt.
„Ich bin im September 2015 nach Lesbos gekommen“, sagt Mardini. Eine kleine
Frau mit blondem Bob neben ihr übersetzt ihre Aussagen auf Griechisch,
wodurch die Pausen, die entstehen, ihre Sätze wie kurze Sprachmemos im Raum
hängen lassen. „Ich war selbst mit dem Boot dorthin geflüchtet. Als ich auf
der Insel ankam, sagte ein Küstenwächter: ‚Geh zurück dorthin, wo du
hergekommen bist.‘ Nur konnte ich nicht dorthin zurückgehen, wo ich
hergekommen war.“
Mardini sieht hinauf zu den drei Richtern. Rechts daneben der
Gerichtssekretär, der sich immer wieder über die Empore beugt, wenn die
Sprechenden in seinem Kopfhörer nicht zu hören sind. Ganz links sitzt der
Staatsanwalt. Dahinter haben die restlichen Angeklagten auf Holzstühlen
Platz genommen und drumherum haben sich in Hufeisenform die Anwält:innen
vor riesigen Dokumentstapeln platziert.
Einer der Richter fragt Mardini, was ihre Aufgabe bei der Organisation war.
Sie antwortet, anfangs habe sie bei der Versorgung der Menschen geholfen,
die von der Türkei aus an der griechischen Küste angekommen waren. Später
dann unterstützte sie die Organisation als Übersetzerin vom Arabischen ins
Englische. Dabei wurde sie in Moria – dem damals größten Fluchtlager
Europas – [2][sowie im einige Kilometer entfernten Familienlager Kara Tepe]
eingesetzt, das besonders schutzbedürftige Menschen aufnahm.
## Anklage: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
Ein Jahr nach ihrer eigenen Flucht kam Mardini 2016 nach einem
Zwischenaufenthalt in Deutschland zurück auf die Insel. Sie wollte jenen
helfen, die wie sie auf der Insel ankamen. Zwei Jahre später wurde sie
festgenommen. Die Anklagepunkte: Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung, Geldwäsche und Beihilfe zur illegalen Einreise. Anklagen, die
[3][in einem Bericht] des EU-Parlaments als der bislang größte Akt der
Kriminalisierung von Solidarität in Europa bezeichnet wurden.
Die Hoffnung an diesem Prozesstag im Januar ist, dass das Gericht einen Tag
später zu einem Urteil kommen wird. Dabei hat die Entscheidung eine
Signalwirkung weit über Griechenland hinaus: Nach über sieben Jahren wird
entschieden, ob humanitäre Hilfe an Europas Außengrenzen weiterhin unter
strafrechtlichem Verdacht steht oder nicht.
Wenn ein Flugzeug auf Lesbos aufsetzt, bringt es Menschen mit ganz
unterschiedlichen Erwartungen auf die Insel. Urlauber:innen,
Bewohner:innen, Helfer:innen. Für einen so kleinen Inselflughafen ist die
Spannweite groß. Denn dieser Ort hat in den vergangenen Jahren Leben
verändert, Wege unterbrochen, Biografien neu geordnet.
Es ist das zweite Mal, dass Mardini seit ihrer Verhaftung nach Griechenland
zurückkehrt. Mit derselben Hoffnung: endlich Klarheit in diesem
Gerichtsverfahren zu bekommen. Denn da sie als Bedrohung der nationalen
Sicherheit Griechenlands eingestuft worden war, durfte sie jahrelang nicht
nach Lesbos zurückkehren. Was folgte, war Warten, Vertagungen und
Verfahrensfehler. Einmal fehlten Übersetzungen der Anklageschriften, 2021
landete die Anklage vor einem nicht zuständigen Gericht und zwei Jahre
später schickte das Berufungsgericht von Mytilini die Akten zurück an die
Staatsanwaltschaft.
Bevor Mardini wieder in der ersten Reihe der Anklagebank Platz nimmt, sagt
sie noch an die Richter gewandt: „Dieser Fall dauert nun fast acht Jahre.
Im Grunde habe ich dabei mein Leben verloren.“
Denn es war am 21. August 2018, als Mardini am Flughafen von Mytilini von
Zivilpolizisten kurz vor ihrer Abreise nach Berlin, ihrem Hauptwohnsitz,
verhaftet wurde. Ihr Kollege, der deutsch-irische Rettungsschwimmer Seán
Binder, der zu diesem Zeitpunkt die Rettungseinsätze der Organisation ERCI
an den Küsten koordinierte, wollte die Situation klären. Er eilte zur
Polizeistation und wurde dabei jedoch selbst festgenommen. Beide
verbrachten über drei Monate in Haft, bevor sie gegen eine Kaution von
5.000 Euro freikamen. Genauso wie ihr Kollege, der griechische Seenotretter
Nassos Karakitsos, der wegen der Anklage nach seiner Verhaftung
Griechenland für einige Jahre nicht mehr verlassen darf.
Viereinhalb Jahre warten die Angeklagten auf den Prozessauftakt, der 2023
beginnt. Dabei werden sie von einigen Anklagepunkten, darunter Spionage,
freigesprochen. Der Prozess wegen angeblicher Schlepperei, Geldwäsche und
Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bleibt anhängig. Er
beginnt im Dezember 2025. Auch zu diesem Zeitpunkt sind die Stühle des
Gerichtssaals bis zum letzten Platz gefüllt. Die Protestbanner, die sonst
gegenüber dem Gerichtssaal von Unterstützer:innen aufgehängt werden,
fehlen jedoch. Es wirkt, als wolle man die Fronten nicht mehr neu eröffnen,
als sei nach sieben Jahren alles gesagt.
Noch im Dezember sagt der Chefermittler aus, dass die Angeklagten über
WhatsApp Informationen über den Standort und den Zustand von Booten
ausgetauscht hätten. Des Weiteren seien diese Informationen nicht an die
griechischen Behörden weitergegeben worden. Doch ein Beamter der
griechischen Küstenwache widersprach dieser Einschätzung und sagt aus, dass
die Freiwilligen eng mit der griechischen Küstenwache zusammengearbeitet
hätten. Zudem kann der Chefermittler der Polizei auf Nachfrage der Richter
keine Beweise für die Bildung einer kriminellen Vereinigung und für den
Schmuggel vorweisen und verweist darauf, die Angeklagten selbst zu
befragen, woher sie von den ankommenden Booten wussten.
Als Binder diesem Januar wie Mardini vor die Richter tritt, braucht er
keine Notizen, um zu wissen, was er sagen will. Die vergangenen Jahre haben
dem heutigen Anwalt, der mittlerweile in London lebt, große Erfahrung in
öffentlicher Rhetorik verschafft. Auf die Frage der Richter, wie die
Organisation über das Ankommen der Boote Bescheid wusste, gibt er an, dass
die Helfenden entweder die Boote direkt sehen konnten oder im Austausch mit
anderen Organisationen handelten und dabei die Küstenwache stets
informierten.
Die Rettungsschichten bestanden vor allem darin, Schiffe zu sichten, so
Binder. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens standen jeweils zwei Freiwillige
an der Küste, beobachteten, warteten und lauschten. Wenn sie ein Boot in
Seenot gehört oder gesehen hätten, seien sie hinaus aufs Meer gefahren oder
hätten an der Küste medizinische Hilfe geleistet.
Auch andere Angeklagte, die an diesem Tag erschienen sind, schildern dem
Gericht, wie die Situation bei der Ankunft für Tausende Menschen zwischen
2016 und 2018 auf der ägäischen Insel aussah, und dass sie in
Notsituationen halfen, in denen Behörden ihren Pflichten nicht nachkamen.
Manche verweisen auf die Tatsache, dass sie noch immer nicht wissen, warum
sie angeklagt sind.
Schon im Dezember zersplittert die Anklage vor Gericht immer weiter. Auch
deswegen vielleicht scheint Seán Binder etwas weniger nervös, als er kurz
vor seiner Landung vor dem Gerichtsverfahren schreibt: „Die Anklage ist
zusammengebrochen. Wenn ich mir Sorgen mache, dann darüber, dass ich zu
zuversichtlich bin. Schließlich stehen immer noch 20 Jahre auf dem Spiel.“
Zugleich weist Binder immer wieder darauf hin, dass er in seinem Verfahren,
anders als andere, die von der griechischen Justiz wegen Schmuggels
angeklagt sind, auf internationale Unterstützung zählen kann.
## 2.437 Menschen in Haft oder Untersuchungshaft
Nach Angaben des griechischen Ministeriums für Bürgerschutz saßen im
September 2025 landesweit 2.437 Menschen wegen Schmuggelvorwürfen in Haft
oder Untersuchungshaft. Viele von ihnen warten seit Monaten auf ihr erstes
Gerichtsverfahren. Ein Bericht des Legal Centre Lesvos und des Human Rights
Legal Projects schätzt ihren Anteil auf knapp 30 Prozent. Verurteilte mit
Haftstrafen von 15 Jahren oder mehr bilden damit [4][die zweitgrößte
Gruppe] unter den Inhaftierten im Land. Unter ihnen sind Menschen aus
Afghanistan, Somalia und Sudan, wo der seit 2023 andauernde Krieg fast 13
Millionen Menschen vertrieben und damit die größte Fluchtbewegung der
Gegenwart ausgelöst hat.
Besonders sichtbar ist das Phänomen auf der Insel Kreta. Dort wurden
zuletzt zahlreiche Sudanesen festgenommen, die meisten von ihnen unter 25
Jahre alt. Ihnen wird nach der Überfahrt vorgeworfen, Menschen geschmuggelt
und an den Überfahrten verdient zu haben. Doch die mutmaßlichen
Organisatoren sitzen in der Regel nicht auf den Booten. Stattdessen
überlassen sie das Steuer gezielt besonders jungen Flüchtenden.
In der Hälfte der Fälle dauern die Verfahren laut der Organisation
Community Peacemaker Teams (CPT) weniger als 25 Minuten. Sie können aber
eine lebenslange Haft nach sich ziehen. Viele dieser Verfahren finden
derzeit auf der Insel Kreta statt. Kreta hat sich im vorigen Jahr zum
wichtigsten Einreisepunkt für Asylsuchende in Griechenland entwickelt und
damit die ägäischen Inseln Lesbos und Samos überholt. 2025 erreichten laut
griechischen Behörden fast 20.000 Menschen die Insel. Viermal so viele wie
im Jahr zuvor.
Mit den steigenden Ankünften nehmen auch die Verurteilungen von
Bootsführenden zu. Der Strafverteidiger Spyros Pantazis, der einige
Beschuldigte in Kreta rechtlich vertreten hat, warnt davor, Verfahren in
kurzer Zeit allein auf Basis von Aussagen der Küstenwache aufzubauen, ohne
der Verteidigung eine echte Befragung der Zeugen im Gericht zu ermöglichen.
„Solche Praktiken werfen ernste Fragen zur Einhaltung der Garantien eines
fairen Verfahrens nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
auf.“
Spyros Galinos, als Gerichtsbeobachter der Organisation CPT präsent, weist
außerdem darauf hin, dass öffentliche Aufmerksamkeit entscheidend für den
Prozessverlauf sein kann. „Wenn man einen Gerichtssaal betritt, ist es wie
auf einem Fußballfeld. Gewinnen hängt natürlich von den Spielern ab, aber
genauso von den Anwesenden um einen herum.“
Nach einer Mittagspause empfiehlt der Staatsanwalt den Richtern die
Freisprechung aller Angeklagten. Es hätte keine „unabhängige Grundlage für
die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten nachgewiesen werden“
können. Der Staatsanwalt betont, es fehlten die Beweise, dass Mitglieder
der Organisation mit Menschen auf den Booten kommunizierten, um
Informationen über die Ankünfte zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hält
zudem fest, dass die Beihilfe zur illegalen Einreise nicht nachgewiesen sei
und auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Spenden an die
Organisation und etwaigen illegalen Aktivitäten nachgewiesen werden könne.
Binder schreibt auf seinem Instagramaccount: „If we win, we swim.“ („Wenn
wir gewinnen, schwimmen wir.“) Nach dem Plädoyer der Staatsanwalt erheben
sich die Anwälte und Anwältinnen, um ihre Schlussstatements vorzutragen.
Eine nach dem anderen. Da es über ein dutzend Anwälte und Anwältinnen sind,
die an diesem Tag die 24 Angeklagten vor Gericht vertreten, verstreichen
die Stunden.
Kurz nach 7 Uhr abends kündigt der Richter an, dass das Urteil in einer
Stunde verkündet werde. Um 8.15 Uhr kehren alle Beteiligten in den
Gerichtssaal zurück. Der Richter setzt sich, schweigt einen Moment – dann
fällt er das Urteil: Freispruch für alle Angeklagten.
Es dauert einige Minuten, bis der Jubeltaumel das kleine Grüppchen der
Angeklagten aus dem Gerichtsgebäude laufen lässt. Binder, Mardini und der
griechische Seenotretter Nassos Karakitsos stehen Arm in Arm mit dem
gleichfalls angeklagten Pensionisten Pieter Wittenberg auf den oberen
Treppenstufen des Gerichtssaals. „Menschen zu retten, ist kein Verbrechen“,
sagt Mardini. „Wenn doch, dann sind wir alle Verbrecher.“ Die Menge aus
Freunden und Familie, Unterstützerinnen und Anwälten, die sich nun unter
ihnen versammelt hat, klatscht ausgelassen. Auf Seán Binders Instagramkanal
steht jetzt: „We swim“ („Wir schwimmen“).
Und doch ist in diesen Minuten auch die Wut und Fassungslosigkeit zu
spüren, dass es über sieben Jahre dauerte, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Wies de Graeve von Amnesty International, der bei jedem Gerichtsverfahren
über die vergangenen Jahre auf die Insel gereist ist, sagt der taz, das
Urteil sei ein starkes Signal an Griechenland und Europa. Menschenleben zu
retten und anderen zu helfen sei eine Pflicht und kein Verbrechen. Auf die
Frage, wie er auf den Prozessverlauf blickt, sagt er: „Man darf das Normale
nicht als etwas Außergewöhnliches betrachten. Wir dürfen nicht vergessen,
dass dieser langwierige Gerichtsprozess zu keinem Zeitpunkt etwas mit
realen Anklagen zu tun hatte.“ Das Gericht und die Staatsanwaltschaft
hätten dies heute bestätigt.
Zacharias Kesses, der Anwalt von Binder und Mardini, sagt gegenüber der
Presse: „2.897 Tage brauchte die Justiz, um das Offensichtliche
auszusprechen.“ Auf die Frage der taz, wie er das Urteil nun bewerte, sagt
er: bittersüß. Bitter, weil es fast acht Jahre gedauert hat, zu diesem
Urteil zu kommen, das aufgrund der dünnen Beweislage schon vorher hätte
getroffen werden können. Süß, weil es einen Präzedenzfall für andere Fälle
geschaffen hätte, wenn es hier zu einer Verurteilung gekommen wäre. „Bis
jetzt wissen wir, dass es viele Strafverfolgungen gab, aber keine
Verurteilung. Genau deshalb ist es sehr wichtig, dass das Gericht die
Anklage fallen gelassen hat.“
Dann verschwindet auch der Anwalt in der Menschenmenge, die mittlerweile
jubelnd um den Zebrastreifen vor dem Gerichtssaal steht, Konfettiknaller
losgehen lässt und sich langsam in Richtung Küste in Bewegung setzt. An dem
kleinen Küstenstreifen unterhalb der Burg der Hafenstadt sitzen nur noch
wenige Gäste um 9 Uhr abends bei Fisch und Salat hinter den Plastikplanen
in einer der grell beleuchteten Küstentavernen. Am Strand angekommen,
ziehen immer mehr Menschen, von schwachen Straßenlaternen beleuchtet, ihre
Hemden aus, legen Hosen und Winterjacken über ein altes Holzboot und laufen
durch die Kälte bis zum Wasserrand. Darunter auch Mardini, Karakitsos und
Binder. Dann tritt auch der Anwalt Zacharias Kesses seine Businessschuhe
weg, streift den Anzug ab und springt ins nachtschwarze Wasser.
22 Jan 2026
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(DIR) Franziska Grillmeier
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