# taz.de -- Repression gegen Flüchtlingshelfer: Norwegen will Staatsbürger nach Athen ausliefern
> Der norwegische Aktivist Tommy Olsen soll nach Griechenland ausgeliefert
> werden. Dort soll er sich wegen Beihilfe zur illegalen Einreise
> verantworten.
(IMG) Bild: Tommy Olsen wird von Norwegen an Griechenland ausgeliefert
Es ist ein Novum – und womöglich eine Zäsur für die europäische
Zivilgesellschaft: Norwegen hat auf Ersuchen Griechenlands einen eigenen
Staatsbürger verhaftet. Tommy Olsen, der Gründer der NGO Aegean Boat Report
(ABR), soll nach Athen ausgeliefert werden. Dort soll ihm der Prozess
gemacht werden. Der Vorwurf: Beihilfe zu illegalen Einreise.
ABR betreibt Menschenrechtsbeoachtung und dokumentiert unter anderem
[1][Pushbacks], die sich in der Ägäis seit Jahren häufen. In Südeuropa gab
es zuletzt immer mehr Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen
Flüchtlingshelfer:innen. Olsens Fall dürfte aber der erste sein, in dem der
eigene Staat einen solchen Haftbefehl zur Auslieferung vollstreckt.
Am Montag hatten Polizisten Olsen in seinem Haus in Tromsø festgenommen.
Den internationalen Haftbefehl hatte im Februar die Staatsanwaltschaft auf
der griechischen Insel Kos erlassen. Sie wirft Olsen Spionage, Führung
einer kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung an einem Schleuserring zum
Transport von Migranten [2][von der türkischen Küste nach Griechenland]
vor.
Konkret geht es um Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022 vor den Inseln Kos
und Farmakonisi in der Ostägäis. Olsen wird vorgeworfen, während der Fahrt
der Migrant:innen telefonischen Kontakt zu Schleusern gehabt zu haben.
ABR habe an die griechischen Behörden Daten und Position der Ankommenden
weitergeleitet, damit diese in Flüchtlingslager gebracht werden und dort
Asylanträge stellen können.
## Olsen verweist auf Absprache mit Behörden
Diese Weitergabe halten die griechischen Behörden für eine Beihilfe zur
irregulären Einreise. Griechischen Medienberichten zufolge droht Olsen eine
Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Ein norwegisches Gericht entschied in
erster Instanz, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Wegen Fluchtgefahr
ordnete es die Verlängerung der Haft an.
Olsens Verteidiger, Brynjulf Risnes, sagte, es gebe „offensichtlich keine
Gründe für eine Auslieferung“. Das Gericht habe nicht ausreichend geprüft,
ob es grundlegende Fehler im Auslieferungsantrag gebe. Olsen selbst sagte,
er habe nichts Illegales getan, sondern nur humanitäre Hilfe geleistet. ABR
habe Notrufe von Menschen im Meer entgegengenommen, die Hilfe suchten, um
an einen sicheren Ort zu gelangen.
Dabei habe er eng mit der griechischen sowie türkischen Küstenwache
zusammengearbeitet. Seine NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte
von Flüchtlingen durch die griechischen Behörden festgehalten“,
insbesondere illegale Rückführungen und Pushbacks. Die
UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, Mary
Lawlor, nannte die Verfolgung Olsens „inakzeptabel“.
## Gesetzgebung war zuletzt verschärft worden
Griechenland hat seit 2019 einen restriktiven Kurs in der Migrationspolitik
eingeschlagen. 2025 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft. Die
Definition des Straftatbestands der Beihilfe zur illegalen Einreise in der
EU war zuletzt immer weiter gefasst worden. Eine entscheidende Verschärfung
bestand darin, die sogenannte „Gewinnerzielungsabsicht“ als Tatmerkmal zu
streichen. Das ermöglicht Behörden, umfassend gegen Aktivist:innen
vorzugehen. In Malta, Italien und Griechenland gab es auf dieser Grundlage
jahrelange Prozesse unter anderem gegen Seenotretter:innen.
Zwar endeten sie bisher in der Regel mit [3][Freispruch oder Einstellung].
Bis dahin sind die Betroffenen aber über eine lange Zeit mit dem Verfahren
befasst, müssen in Untersuchungshaft, enorme Verfahrenskosten aufbringen,
mit Verdienstausfall oder Jobverlust zurechtkommen.
Ob Olsen tatsächlich in Griechenland verurteilt wird, ist äußerst fraglich.
Das Ermittlungsverfahren an sich ist schon besonders aufwendig. Behörden
nutzen dies zunehmend, um unliebsame Aktivist:innen einzuschüchtern.
Dass dies nun offenbar auch grenzüberschreitend möglich ist, ist ein
gefährlicher Präzedenzfall.
19 Mar 2026
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## AUTOREN
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