# taz.de -- Angriff auf Chinesen: Gericht erkennt fremdenfeindlichen Hintergrund
> Arrest, Geldzahlungen und Antiaggressionstraining: Das Amtsgericht
> Hamburg-Altona verurteilt drei Männer, die chinesische Studenten
> verprügelt hatten.
(IMG) Bild: Hier fand die Attacke in der Silvesternacht 2023/2024 statt: Abgang am Bahnhof Hamburg-Altona
Weil sie in der Silvesternacht 2023/24 chinesische Studenten verprügelt
haben, hat das Amtsgericht Altona drei Junge Männer verurteilt. Das Gericht
verhängte Geldauflagen, Freizeitarrest, Gespräche mit der
Jugendgerichtshilfe und Antiaggressionstrainings. Besonderes Interesse
hatte der Prozess auf sich gezogen, weil bei den Taten ein rassistischer
Hintergrund vermutet wurde. Den hielt das Gericht aber nur bei einem der
Angeklagten für nachweisbar.
Die zehn chinesischen Studenten waren nach Hamburg gekommen, um in einer
Karaokebar zu singen. Auf dem Heimweg nach Bremen wollten sie in Altona
eine S-Bahn erreichen – ebenso wie die drei Anklagten. Nach den
Erkenntnissen des Gerichts zog der Angeklagte P. einen der Studenten von
hinten an dessen Geigenkasten und rief dabei „sching-schang-schong“.
In der Folge kam es zu einem Gerangel auf dem Treppenabgang zum Bahnsteig.
Der Angeklagte Ö. schlug den Studenten mit dem Geigenkasten. Danach
begannen alle drei Angeklagten, die Chinesen zu schlagen und zu treten,
wobei sich Ö. besonders hervortat und der Angeklagte A. zwischendurch zu
beschwichtigen versuchte. All das ist durch Videos von Handys und
Überwachungskameras in teilweise vorzüglicher Qualität dokumentiert.
Zur Einschätzung, ob und [1][inwiefern der Angriff rassistisch motiviert]
war, gingen die Einschätzungen der Prozessbeteiligten auseinander. Der gab
sich überzeugt, dass fremdenfeindliche Aussagen gefallen seien. Zu hören
sei aber nur P.s Ausruf „Hurensohn“ gewesen. Die Zeugen hatten
unterschiedliche Angaben gemacht dazu, ob Worte wie „scheiß Chinesen“ oder
„fuck China“ gerufen worden sein sollen.
## Rassismus oder nicht?
Dass P. „sching-schang-schong“ gerufen habe, räumte auch dessen Verteidiger
Gerrit Beencke ein. Das sei zwar geschmack- und respektlos gewesen, aber
nicht das Motiv für die Schlägerei. „Das würde voraussetzen, dass sie von
einer feindseligen Haltung gegenüber einer ethnischen Gruppe getragen war“,
sagt der Anwalt. „Aber das war in dem Moment egal.“
Bei dem Geschehen habe sich der typische Eskalationsverlauf einer
jugendlichen Männergruppe gezeigt – „ein klassisches Beispiel für Unreife
und Gruppendruck“, fand der Anwalt. Für einen Betrachter von außen sei
völlig unverständlich, was das Ganze sollte. Der Angriff sei spontan, nicht
geplant und nicht rassistisch motiviert gewesen.
Auch Ö.s Anwalt Jan Raschka argumentierte, „dass die gezielt auf Leute
losgegangen sind, [2][weil sie Chinesen waren], ließ sich nicht
nachweisen“. In der Silvesternacht komme es ja häufig zu
Auseinandersetzungen. Die Tat sei jugendtypisch.
Der Vertreter der Nebenklage hatte das anders gesehen. Wer nach dem Anlass
für den Angriff frage, komme letztlich immer auf Eines zurück: „Da sind
Leute verprügelt worden, weil sie anders aussahen.“ Zwar nehme er A., der
auch versucht hatte zu schlichten, am ehesten seine Reue ab, aber
andererseits: „Was gab es hier zu schlichten, es gab ja keinen Streit“,
fragte der Nebenklägeranwalt. Die fatale Dynamik des Geschehens hätten die
Angeklagten ja selbst in Gang gesetzt.
In seinem Schuldspruch ging das Gericht über die Forderung des
Staatsanwaltes hinaus, blieb aber unter der des Nebenklagevertreters, der
eine Jugendstrafe zur Bewährung forderte. Aus Sicht des Gerichts ist klar,
dass P. fremdenfeindliche Beleidigungen gerufen hat. Für A. und Ö. sei das
nicht mit Sicherheit zu sagen.
Das Gericht verurteilte A. dazu, 600 Euro an eine Opferschutzeinrichtung zu
bezahlen und vier Beratungstermine wahrzunehmen. Ö. muss 1.500 Euro
bezahlen, sich zur Berufsorientierung beraten lassen und ein
[3][Antiagressionstraining] durchlaufen. Dazu kommt ein Tag Freizeitarrest,
den Richterin Fischer mit dem „Ausmaß der Gewalt“ begründete.
Ö. habe wie ein Boxer oder Kampfsportler auf die Chinesen eingeschlagen.
„Körperverletzungen sehen wir täglich“, sagte die Richterin. Aber Schläge
mit solcher Kraft – und dann auch noch gegen den Kopf und ins Gesicht –
hätten besonderes Gewicht. Alle Zeugen seien nachhaltig davon
beeinträchtigt, dass sie ohne Grund massiv verprügelt worden seien.
## Über Stunden Nasenbluten
Einer der Chinesen hatte infolge des Angriffs über Stunden und noch heute
immer wieder Nasenbluten sowie Zahnschmerzen, wie er aussagte. Der
Musikstudent konnte wegen eines geschwollenen Auges eine Aufnahmeprüfung
nicht wahrnehmen und meidet seither Menschenmengen.
P. bekam zwei Tage Freizeitarrest obendrauf. Das Gericht verurteilte ihn
wegen Körperverletzung, Beleidigung und weil er ohne Führerschein mit einem
Leihwagen ein Polizeiauto gerammt hatte. In einem Fall von Rassismus, so
das Gericht, komme zwar auch eine regelrechte Jugendstrafe in Betracht.
Allerdings habe P. seit damals keine weiteren Strafverfahren mehr auf sich
gezogen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er jetzt noch schädliche
Neigungen habe.
Alle Angeklagten hatten schon wegen verschiedener Delikte, zum Teil
mehrfach, vor Gericht gestanden. Die Höhe der Geldstrafen begründete die
Richterin damit, dass diese spürbar sein sollten. Auch sei der
Freizeitarrest mitnichten als Vergeltung zu verstehen – einer der Anwälte
hatte das als dem Jugendstrafrecht fremd bezeichnet. Vielmehr gehe es darum
zu verstehen, dass diese Tat für Erwachsene zu einer Freiheitsstrafe
geführt hätte. „Sie sollen sich ansehen, wie es sich anfühlt“, sagte die
Richterin.
Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können [4][in
Revision oder Berufung gehen].
22 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Angriff-auf-Chinesen-in-Hamburg/!6135404
(DIR) [2] /Dialogveranstaltung-von-Chinesinnen/!6076690
(DIR) [3] /Theater/!5162968
(DIR) [4] https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/verfahren_u_prozess/Berufung_und_Revision
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
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