# taz.de -- Angriff auf Chinesen: Gericht erkennt fremdenfeindlichen Hintergrund
       
       > Arrest, Geldzahlungen und Antiaggressionstraining: Das Amtsgericht
       > Hamburg-Altona verurteilt drei Männer, die chinesische Studenten
       > verprügelt hatten.
       
 (IMG) Bild: Hier fand die Attacke in der Silvesternacht 2023/2024 statt: Abgang am Bahnhof Hamburg-Altona
       
       Weil sie in der Silvesternacht 2023/24 chinesische Studenten verprügelt
       haben, hat das Amtsgericht Altona drei Junge Männer verurteilt. Das Gericht
       verhängte Geldauflagen, Freizeitarrest, Gespräche mit der
       Jugendgerichtshilfe und Antiaggressionstrainings. Besonderes Interesse
       hatte der Prozess auf sich gezogen, weil bei den Taten ein rassistischer
       Hintergrund vermutet wurde. Den hielt das Gericht aber nur bei einem der
       Angeklagten für nachweisbar.
       
       Die zehn chinesischen Studenten waren nach Hamburg gekommen, um in einer
       Karaokebar zu singen. Auf dem Heimweg nach Bremen wollten sie in Altona
       eine S-Bahn erreichen – ebenso wie die drei Anklagten. Nach den
       Erkenntnissen des Gerichts zog der Angeklagte P. einen der Studenten von
       hinten an dessen Geigenkasten und rief dabei „sching-schang-schong“.
       
       In der Folge kam es zu einem Gerangel auf dem Treppenabgang zum Bahnsteig.
       Der Angeklagte Ö. schlug den Studenten mit dem Geigenkasten. Danach
       begannen alle drei Angeklagten, die Chinesen zu schlagen und zu treten,
       wobei sich Ö. besonders hervortat und der Angeklagte A. zwischendurch zu
       beschwichtigen versuchte. All das ist durch Videos von Handys und
       Überwachungskameras in teilweise vorzüglicher Qualität dokumentiert.
       
       Zur Einschätzung, ob und [1][inwiefern der Angriff rassistisch motiviert]
       war, gingen die Einschätzungen der Prozessbeteiligten auseinander. Der gab
       sich überzeugt, dass fremdenfeindliche Aussagen gefallen seien. Zu hören
       sei aber nur P.s Ausruf „Hurensohn“ gewesen. Die Zeugen hatten
       unterschiedliche Angaben gemacht dazu, ob Worte wie „scheiß Chinesen“ oder
       „fuck China“ gerufen worden sein sollen.
       
       ## Rassismus oder nicht?
       
       Dass P. „sching-schang-schong“ gerufen habe, räumte auch dessen Verteidiger
       Gerrit Beencke ein. Das sei zwar geschmack- und respektlos gewesen, aber
       nicht das Motiv für die Schlägerei. „Das würde voraussetzen, dass sie von
       einer feindseligen Haltung gegenüber einer ethnischen Gruppe getragen war“,
       sagt der Anwalt. „Aber das war in dem Moment egal.“
       
       Bei dem Geschehen habe sich der typische Eskalationsverlauf einer
       jugendlichen Männergruppe gezeigt – „ein klassisches Beispiel für Unreife
       und Gruppendruck“, fand der Anwalt. Für einen Betrachter von außen sei
       völlig unverständlich, was das Ganze sollte. Der Angriff sei spontan, nicht
       geplant und nicht rassistisch motiviert gewesen.
       
       Auch Ö.s Anwalt Jan Raschka argumentierte, „dass die gezielt auf Leute
       losgegangen sind, [2][weil sie Chinesen waren], ließ sich nicht
       nachweisen“. In der Silvesternacht komme es ja häufig zu
       Auseinandersetzungen. Die Tat sei jugendtypisch.
       
       Der Vertreter der Nebenklage hatte das anders gesehen. Wer nach dem Anlass
       für den Angriff frage, komme letztlich immer auf Eines zurück: „Da sind
       Leute verprügelt worden, weil sie anders aussahen.“ Zwar nehme er A., der
       auch versucht hatte zu schlichten, am ehesten seine Reue ab, aber
       andererseits: „Was gab es hier zu schlichten, es gab ja keinen Streit“,
       fragte der Nebenklägeranwalt. Die fatale Dynamik des Geschehens hätten die
       Angeklagten ja selbst in Gang gesetzt.
       
       In seinem Schuldspruch ging das Gericht über die Forderung des
       Staatsanwaltes hinaus, blieb aber unter der des Nebenklagevertreters, der
       eine Jugendstrafe zur Bewährung forderte. Aus Sicht des Gerichts ist klar,
       dass P. fremdenfeindliche Beleidigungen gerufen hat. Für A. und Ö. sei das
       nicht mit Sicherheit zu sagen.
       
       Das Gericht verurteilte A. dazu, 600 Euro an eine Opferschutzeinrichtung zu
       bezahlen und vier Beratungstermine wahrzunehmen. Ö. muss 1.500 Euro
       bezahlen, sich zur Berufsorientierung beraten lassen und ein
       [3][Antiagressionstraining] durchlaufen. Dazu kommt ein Tag Freizeitarrest,
       den Richterin Fischer mit dem „Ausmaß der Gewalt“ begründete.
       
       Ö. habe wie ein Boxer oder Kampfsportler auf die Chinesen eingeschlagen.
       „Körperverletzungen sehen wir täglich“, sagte die Richterin. Aber Schläge
       mit solcher Kraft – und dann auch noch gegen den Kopf und ins Gesicht –
       hätten besonderes Gewicht. Alle Zeugen seien nachhaltig davon
       beeinträchtigt, dass sie ohne Grund massiv verprügelt worden seien.
       
       ## Über Stunden Nasenbluten
       
       Einer der Chinesen hatte infolge des Angriffs über Stunden und noch heute
       immer wieder Nasenbluten sowie Zahnschmerzen, wie er aussagte. Der
       Musikstudent konnte wegen eines geschwollenen Auges eine Aufnahmeprüfung
       nicht wahrnehmen und meidet seither Menschenmengen.
       
       P. bekam zwei Tage Freizeitarrest obendrauf. Das Gericht verurteilte ihn
       wegen Körperverletzung, Beleidigung und weil er ohne Führerschein mit einem
       Leihwagen ein Polizeiauto gerammt hatte. In einem Fall von Rassismus, so
       das Gericht, komme zwar auch eine regelrechte Jugendstrafe in Betracht.
       Allerdings habe P. seit damals keine weiteren Strafverfahren mehr auf sich
       gezogen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er jetzt noch schädliche
       Neigungen habe.
       
       Alle Angeklagten hatten schon wegen verschiedener Delikte, zum Teil
       mehrfach, vor Gericht gestanden. Die Höhe der Geldstrafen begründete die
       Richterin damit, dass diese spürbar sein sollten. Auch sei der
       Freizeitarrest mitnichten als Vergeltung zu verstehen – einer der Anwälte
       hatte das als dem Jugendstrafrecht fremd bezeichnet. Vielmehr gehe es darum
       zu verstehen, dass diese Tat für Erwachsene zu einer Freiheitsstrafe
       geführt hätte. „Sie sollen sich ansehen, wie es sich anfühlt“, sagte die
       Richterin.
       
       Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können [4][in
       Revision oder Berufung gehen].
       
       22 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Angriff-auf-Chinesen-in-Hamburg/!6135404
 (DIR) [2] /Dialogveranstaltung-von-Chinesinnen/!6076690
 (DIR) [3] /Theater/!5162968
 (DIR) [4] https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/verfahren_u_prozess/Berufung_und_Revision
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Antirassismus
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) China
 (DIR) Justiz
 (DIR) Gericht
 (DIR) Urteil
 (DIR) Antigewalttraining
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Berliner Galerien
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Die Kunst der Woche: Im dritten Raum
       
       Die Installation „Zwischen Tür und Zukunft“ macht Zukunftsvisionen sichtbar
       – und reimaginiert Zugehörigkeit für Menschen, die Rassismus erleben.
       
 (DIR) Leben von Geflüchteten in Deutschland: Einigermaßen angekommen
       
       2015 und 2016 kam über eine Million Geflüchtete nach Deutschland. Unser
       Autor begleitete mehrere von ihnen über die letzten zehn Jahre.
       
 (DIR) Gewalt I: "Sie müssen es selbst wollen"
       
       Wozu sind Antigewaltmaßnahmen gut, wenn sie neue Taten nicht verhindern?
       Antigewalttrainer Ulf Kahle-Siegel sagt: Ohne Freiwilligkeit gibt es keine
       Erfolge.