# taz.de -- Erben in Deutschland: Zwei Millionen Euro steuerfrei für jeden wären fair
       
       > Mit aggressiven Kampagnen verteidigen Überreiche Ausnahmen von der
       > Erbschaftssteuer. Dabei würden von einer Reform fast alle profitieren.
       
 (IMG) Bild: Wer mit dem Goldenen Löffel im Mund geboren wurde, kann sich auf eine große schlagkräftige Gruppe von Lobbyisten verlassen
       
       Wir wollen eine Leistungsgesellschaft sein. Oder? Die Wahrheit ist: Wir
       sind es nicht. Mehr als die Hälfte des deutschen Vermögens stammt aus
       Erbschaften und Schenkungen. Und von den fast 200 Milliardären in
       Deutschland haben 75 Prozent ihr Vermögen [1][größtenteils geerbt]. Ein
       wesentlicher Grund: gigantische Betriebsvermögen, die nahezu steuerfrei
       über Generationen weitergegeben werden und sich so in den Händen weniger
       sammeln.
       
       Wenn selbst Jens Spahn (!) sagt, dass die Vermögensverteilung [2][„so nicht
       in Ordnung“] ist, dann gibt es offensichtlich kein Erkenntnisproblem. Dafür
       umso mehr ein Interessenproblem. Denn um die Vermögensverteilung „in
       Ordnung“ zu bringen, müssten jene mehr Steuern zahlen, die seit Jahrzehnten
       Geld, Firmen, Lobbyisten, Privilegien und Macht um sich geschart haben.
       
       Kaum wird aber über eine Reform der Erbschaftsteuer debattiert, verkleiden
       sich diese [3][Überreichen] zu idealistischen Familienbetrieben,
       gemeinnützigen Investoren und großzügigen Arbeitgebern. [4][Aggressive
       Lobbykampagnen] richten die Debatte auf nur eine Frage aus: Wie viel kann
       man den Reichen zumuten, bevor sie aufgeben, wegziehen, Arbeitsplätze
       abbauen und weniger investieren?
       
       Besser liefe die Debatte, wenn unser Ausgangspunkt ein Gedankenexperiment
       des Philosophen John Rawls wäre. Seine Frage lautete: Wie würden wir die
       Regeln einer Gesellschaft gestalten, wenn wir sie festlegen müssten, bevor
       wir wissen, in welche Umstände wir geboren werden? Reich oder arm, Erbin
       oder Arbeitnehmer, Deutsch oder Geflüchteter.
       
       ## Vermögenskonzentration begrenzen, Startchancen sichern
       
       Kaum jemand würde sich hinter Rawls sogenanntem Schleier des Nichtwissens
       wohl die heutigen Ausnahmen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer
       ausdenken, mit denen Überreiche sich vor dem Finanzamt bedürftig rechnen
       können. Wahrscheinlicher wären stattdessen Regeln, die
       Vermögenskonzentration begrenzen und faire Startchancen sichern.
       
       Damit diese Forderungen gegenüber der Überreichen-Lobby bestehen können,
       braucht es [5][strategisches Kalkül]. Heißt konkret: Die Freibeträge
       sollten groß sein. So groß, dass möglichst wenige Menschen sich betroffen
       fühlen.
       
       ## Eigentum teilen sollte belohnt werden
       
       Das könnte wie folgt aussehen. Pro Person zwei Millionen Euro
       Lebensfreibetrag für Privatvermögen und zehn Millionen Euro für
       Betriebsvermögen – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bis dahin zahlt man
       keinen Cent. Für jeden Euro darüber gibt es einen progressiven Steuertarif.
       Von 15 Prozent Eingangssteuersatz bis 25 Prozent Spitzensteuersatz ab 26
       Millionen Euro. Wer mehr erbt, zahlt mehr. Und trotzdem wäre der
       Spitzensteuersatz nominal geringer als heute, wo er je nach
       Verwandtschaftsgrad bei 30 bis 50 Prozent liegt.
       
       Für diese Spitzensteuersatzsenkung (Framing!) müssten dann nur die
       Ausnahmen für Betriebsvermögen weg. Unternehmenserben, die die Steuer nicht
       auf einen Schlag entrichten können oder wollen, sollten zwei Optionen
       haben. Erstens: die Steuer über 25 Jahre beim Staat abstottern. Und
       zweitens: den Staat zum stillen Teilhaber machen und die Steuerschuld über
       Gewinnausschüttungen begleichen. Die Mär, dass Familienunternehmer durch
       eine ernsthafte Erbschaftsteuer massenhaft an Finanzinvestoren verkaufen
       müssten, wäre damit abgeräumt.
       
       Vergünstigungen? Könnte es geben, wenn Erben Unternehmensanteile an die
       Beschäftigten übertragen. Eigentum teilen sollte belohnt werden,
       dynastisches Vererben nicht.
       
       30 Jan 2026
       
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 (DIR) Maurice Höfgen
       
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