# taz.de -- Härtere Migrationspolitik: Deutschland schiebt erstmals seit 2011 wieder nach Syrien ab
> In Syrien töten Milizen Hunderte Zivilist*innen, Terrorgruppen
> begehen Anschläge. Deutschland hat nun trotzdem einen Mann dorthin
> abgeschoben.
(IMG) Bild: Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan von der Koalition gewollt (Symbolfoto)
Zum ersten Mal seit Ausbruch des Syrienkriegs 2011 hat Deutschland eine
Person in das verwüstete Land abgeschoben. Wie das Bundesinnenministerium
mitteilte, wurde ein vorbestrafter 37-jähriger Mann am Dienstagvormittag
den Behörden in Damaskus übergeben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
(CSU) erklärte: „Unsere Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse daran,
dass Straftäter unser Land verlassen.“ Es gehe um „Kontrolle, Konsequenz
und klare Kante.“
Fast zeitgleich mit dem Flug nach Syrien wurde laut Bundesinnenministerium
eine weitere Person nach Afghanistan abgeschoben. In einer Pressemeldung
hieß es, mit den Behörden in Afghanistan und Syrien gebe es nun
„Vereinbarungen darüber, dass Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern
künftig regelhaft stattfinden können“. Wie genau diese aussehen, ist
bislang unklar. Kontakte zu den islamistischen Taliban, die Afghanistan
brutal beherrschen, sind hochumstritten.
Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan waren schon länger erklärtes Ziel
von Innenminister Dobrindt. Während die ersten Flüge nach Afghanistan
bereits im Sommer stattfanden, ging es im Falle Syriens langsamer voran.
Die demokratische Opposition im Bundestag sowie Hilfsorganisationen
kritisierten die Pläne von Anfang an als menschenrechtswidrig und grausam.
Die politische Lage in Syrien bleibt unübersichtlich, [1][seit Rebellen vor
etwa einem Jahr den Langzeitdiktator Baschar al-Assad stürzten]. Der neue
Machthaber, Rebellenführer Ahmed al-Scharaa, gibt sich liberal. Doch in der
Vergangenheit galt er als Anführer der dschihadistischen Al-Nusra-Front und
stand auf Terrorlisten westlicher Regierungen.
## Die Lage in Syrien: Kämpfe, Massaker und Zerstörung
Mit al-Scharaas Machtübernahme endete zwar der offene Krieg, und die
systematische Folter- und Mordpolitik des Assad-Regimes fand ein Ende.
Dennoch kommt es weiterhin zu Kämpfen zwischen Milizen, Anschlägen und
Massakern. So ermordeten islamistische Milizen im März 2025 hunderte
alawitische Zivilist*innen in Küstenregionen. Die Regierungstruppen
griffen nicht ein und waren teils selbst beteiligt.
Ähnliches geschah im Sommer in Suweida, [2][wo sunnitische Milizen mit
Unterstützung der Regierung ein Massaker an Hunderten Drusen verübten].
Auch der sogenannte Islamische Staat (IS) bleibt aktiv. Zuletzt verübte er
einen Anschlag auf US-Truppen in Syrien, bei dem zwei Soldaten und ein
Übersetzer starben.
Zudem ist die Zerstörung nach über 10 Jahren Krieg in Syrien enorm. [3][Der
deutsche Außenminister Johann Wadephul hatte sich bei einem Staatsbesuch im
Herbst erschüttert über die Trümmerlandschaften in einem Ortsteil von
Damaskus gezeigt] und gesagt: „Hier können wirklich kaum Menschen richtig
würdig leben.“
Das Innenministerium rechtfertigt die Abschiebung nun mit dem Hinweis, es
handle sich um Straftäter. Der am Dienstag abgeschobene Mann war in
Nordrhein-Westfalen wegen schweren Raubes, Körperverletzung und Erpressung
verurteilt worden. Auch die bisherigen Abschiebungen nach Afghanistan
betrafen ausschließlich Straftäter.
Doch der Koalitionsvertrag von Union und SPD deutet an, dass es nicht dabei
bleiben wird. Dort heißt es, man wolle „beginnend mit Gefährdern und
Straftätern“ wieder nach Syrien und Afghanistan abschieben. Langfristig
könnten also auch unbescholtene Syrer und Afghanen betroffen sein.
Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatten im Herbst für
große Ängste in der syrischen Community Deutschlands gesorgt: „Es gibt
jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland und deswegen können wir
auch mit Rückführungen beginnen“. Spätestens seitdem gibt es Befürchtungen,
dass Schutzzusagen für Syrer*innen bald in großem Umfang zurückgenommen
werden könnten.
Aktualisiert und ergänz am 23.12.2025 um 15:15 Uhr. d. R.
23 Dec 2025
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## AUTOREN
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