# taz.de -- EU-Plan zu russischem Vermögen: Trick statt Enteignung
> Ist das für die Ukraine geplante Reparationsdarlehen rechtmäßig? Die EU
> versucht durch Anleihen, den völkerrechtlichen Schutz Russlands zu
> achten.
(IMG) Bild: Der Hauptsitz von Euroclear in Brüssel, am 5.12.2025
Die EU plant aufgrund des anhaltenden Kriegs eingefrorene russische
Vermögen der Ukraine zukommen lassen. Was sagt das Völkerrecht dazu?
Grundsätzlich geht es davon aus, dass alle Staaten souverän und
gleichrangig sind. Es schützt Staaten, also auch Russland, vor der
Enteignung seiner Staatsvermögen durch andere Staaten. Dieses Prinzip der
Staatenimmunität will die EU beachten, schon allein um keinen Präzedenzfall
zu schaffen und die völkerrechtliche Ordnung nicht weiter zu schädigen.
Deshalb sieht der Plan keine Enteignung der in EU-Staaten liegenden
eingefrorenen Gelder der russischen Zentralbank vor. Stattdessen sollen sie
durch Anleihen der EU ersetzt werden. Das eingefrorene russische Bargeld
wird dabei zwar entnommen und [1][von der EU in die Ukraine transferiert].
Dafür erhält die russische Zentralbank aber EU-Anleihen, die eingefroren
bleiben. Auf dem Papier soll sich damit die Vermögensposition Russlands
nicht verschlechtern. Das Bargeld, das dann an die Ukraine fließt, ist ein
Reparationsdarlehen. Es wird so genannt, weil die Ukraine das Geld erst
zurückzahlen muss, wenn sie von Russland Reparationen für den
völkerrechtswidrigen Überfall erhält. Faktisch soll also Russland mit
seinen Reparationen das Darlehen zurückzahlen. Solange Russland keine
Reparationen zahlt, bleiben die EU-Anleihen der russischen Zentralbank als
Sicherheit eingefroren. So der Plan. Falls Russland nie Reparationen an die
Ukraine zahlt, bleiben die formal der russischen Zentralbank gehörenden
EU-Anleihen ewig eingefroren. In einigen Jahrzehnten könnte dann diskutiert
werden, ob dies nicht doch einer Enteignung gleichkommt. Derzeit sind dies
aber hypothetische Überlegungen.
## Ist das eine Notlage?
Im ersten Schritt hat die EU vorige Woche mit einer qualifizierten Mehrheit
beschlossen, dass die russischen Gelder bis auf Weiteres eingefroren
bleiben. Bisher musste das alle sechs Monate neu und einstimmig beschlossen
werden, was Staaten wie Ungarn Erpressungsmöglichkeiten gab. Dieses Mal hat
man die Abstimmung auf die Notlagenklausel in [2][Artikel 122 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union] gestützt. Ob das rechtmäßig
war, ist umstritten. Der belgische Premierminister Bart De Wever bezweifelt
dies, da kein EU-Staat in Not sei und die Ukraine kein EU-Staat sei.Da ein
Großteil der russischen Zentralbankvermögen beim belgischen Unternehmen
Euroclear liegt, [3][hat Belgien Sorge], dass es größere Risiken trägt als
andere Staaten. Deshalb soll beim kommenden EU-Gipfel neben dem Plan für
das Reparationsdarlehen auch eine komplizierte kollektive Haftung
beschlossen werden. Da für Garantien aus dem EU-Haushalt Einstimmigkeit der
EU-Staaten erforderlich ist, könnte hieran der EU-Plan am ehesten
scheitern.Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die russische Zentralbank
bei einem Schiedsgericht in Moskau Klage gegen die EU-Maßnahmen eingelegt
hat. Das Schiedsgericht, von dem keine Unabhängigkeit zu erwarten ist, soll
eine juristische Grundlage liefern, damit [4][Russland] dann seinerseits
Vermögen von EU-Staaten, das sich noch in Russland befindet, einfrieren
oder gar enteignen kann.
18 Dec 2025
## LINKS
(DIR) [1] /Erhoehung-des-Verteidigungsetats/!6132974
(DIR) [2] https://dejure.org/gesetze/AEUV/122.html
(DIR) [3] /Streit-um-russisches-Vermoegen/!6138133
(DIR) [4] /Friedensverhandlungen-fuer-die-Ukraine/!6138810
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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