# taz.de -- EU-Plan zu russischem Vermögen: Trick statt Enteignung
       
       > Ist das für die Ukraine geplante Reparationsdarlehen rechtmäßig? Die EU
       > versucht durch Anleihen, den völkerrechtlichen Schutz Russlands zu
       > achten.
       
 (IMG) Bild: Der Hauptsitz von Euroclear in Brüssel, am 5.12.2025
       
       Die EU plant aufgrund des anhaltenden Kriegs eingefrorene russische
       Vermögen der Ukraine zukommen lassen. Was sagt das Völkerrecht dazu?
       Grundsätzlich geht es davon aus, dass alle Staaten souverän und
       gleichrangig sind. Es schützt Staaten, also auch Russland, vor der
       Enteignung seiner Staatsvermögen durch andere Staaten. Dieses Prinzip der
       Staatenimmunität will die EU beachten, schon allein um keinen Präzedenzfall
       zu schaffen und die völkerrechtliche Ordnung nicht weiter zu schädigen.
       Deshalb sieht der Plan keine Enteignung der in EU-Staaten liegenden
       eingefrorenen Gelder der russischen Zentralbank vor. Stattdessen sollen sie
       durch Anleihen der EU ersetzt werden. Das eingefrorene russische Bargeld
       wird dabei zwar entnommen und [1][von der EU in die Ukraine transferiert].
       Dafür erhält die russische Zentralbank aber EU-Anleihen, die eingefroren
       bleiben. Auf dem Papier soll sich damit die Vermögensposition Russlands
       nicht verschlechtern. Das Bargeld, das dann an die Ukraine fließt, ist ein
       Reparationsdarlehen. Es wird so genannt, weil die Ukraine das Geld erst
       zurückzahlen muss, wenn sie von Russland Reparationen für den
       völkerrechtswidrigen Überfall erhält. Faktisch soll also Russland mit
       seinen Reparationen das Darlehen zurückzahlen. Solange Russland keine
       Reparationen zahlt, bleiben die EU-Anleihen der russischen Zentralbank als
       Sicherheit eingefroren. So der Plan. Falls Russland nie Reparationen an die
       Ukraine zahlt, bleiben die formal der russischen Zentralbank gehörenden
       EU-Anleihen ewig eingefroren. In einigen Jahrzehnten könnte dann diskutiert
       werden, ob dies nicht doch einer Enteignung gleichkommt. Derzeit sind dies
       aber hypothetische Überlegungen.
       
       ## Ist das eine Notlage?
       
       Im ersten Schritt hat die EU vorige Woche mit einer qualifizierten Mehrheit
       beschlossen, dass die russischen Gelder bis auf Weiteres eingefroren
       bleiben. Bisher musste das alle sechs Monate neu und einstimmig beschlossen
       werden, was Staaten wie Ungarn Erpressungsmöglichkeiten gab. Dieses Mal hat
       man die Abstimmung auf die Notlagenklausel in [2][Artikel 122 des Vertrags
       über die Arbeitsweise der Europäischen Union] gestützt. Ob das rechtmäßig
       war, ist umstritten. Der belgische Premierminister Bart De Wever bezweifelt
       dies, da kein EU-Staat in Not sei und die Ukraine kein EU-Staat sei.Da ein
       Großteil der russischen Zentralbankvermögen beim belgischen Unternehmen
       Euroclear liegt, [3][hat Belgien Sorge], dass es größere Risiken trägt als
       andere Staaten. Deshalb soll beim kommenden EU-Gipfel neben dem Plan für
       das Reparationsdarlehen auch eine komplizierte kollektive Haftung
       beschlossen werden. Da für Garantien aus dem EU-Haushalt Einstimmigkeit der
       EU-Staaten erforderlich ist, könnte hieran der EU-Plan am ehesten
       scheitern.Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die russische Zentralbank
       bei einem Schiedsgericht in Moskau Klage gegen die EU-Maßnahmen eingelegt
       hat. Das Schiedsgericht, von dem keine Unabhängigkeit zu erwarten ist, soll
       eine juristische Grundlage liefern, damit [4][Russland] dann seinerseits
       Vermögen von EU-Staaten, das sich noch in Russland befindet, einfrieren
       oder gar enteignen kann.
       
       18 Dec 2025
       
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