# taz.de -- Gericht zur Aufnahme von Afghan:innen: Wo bleibt die Menschlichkeit?
       
       > Das Bundesverfassungsgericht weicht Deutschlands Zusage auf, gefährdete
       > Afghan:innen hier einreisen zu lassen. Das ist möglich, aber inhuman.
       
 (IMG) Bild: Sie hatte Glück: Eine afghanische Frauenrechtlerin darf im November aufgrund des Aufnahmeprogramms in Deutschland einreisen
       
       Ende 2022 bekam ein ehemaliger afghanischer Richter eine Aufnahmeerklärung
       der Bundesregierung nach Paragraf 22 des Bundesaufenthaltsgesetzes. Unter
       der alten Regierung in Kabul hatte er zahlreiche Urteile gegen Taliban
       gefällt und war daher nach deren Machtübernahme im August 2021 extrem
       gefährdet. Er konnte mit seiner Familie nach Pakistan fliehen, durchlief
       die Prozedur des humanitären Aufnahmeprogramms der Ampelregierung und
       wartete seit dem auf die Ausreise nach Deutschland. Aber nichts geschah.
       
       Im September diesen Jahres erhob er mit Unterstützung der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte und der Kabul Luftbrücke Verfassungsbeschwerde. Er klagte
       auf Vertrauensschutz, denn die neue Bundesregierung [1][nahm reihenweise
       Aufnahmeerklärungen zurück]. Die Betroffenen droht dann die Abschiebung
       nach Afghanistan, im Falle des Richters die Abschiebung in den Tod.
       
       Am Donnerstag hat das [2][Bundesverfassungsgericht entschieden]: Die
       Bundesregierung muss dem Richter kein Visum erteilen, aber sie muss schnell
       entscheiden, ob sie ihm und seiner Familie die Einreise nach Deutschland
       ermöglicht. Es stimmt: Nach Paragraf 22 kann das Innenministerium zur
       „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik“ aus dringenden
       humanitären Gründen Menschen nach Deutschland holen. Sie muss es nicht tun,
       der Paragraf begründet kein Recht der Betroffenen.
       
       Die humanitären Aufnahmeprogramme für Afghanistan entstanden noch unter der
       Merkel-Regierung. Sie wurden von der Ampelregierung fortgesetzt und mit dem
       Bundesaufnahmeprogramm auf eine Rechtsgrundlage gestellt, die den
       Betroffenen mehr Rechtsschutz gibt. Sie können erfolgreich auf Visa klagen.
       Den „Paragraf-22ern“ bleibt das versagt. So wird deutlich, worum es
       eigentlich geht: Um Humanität. Die steht unter der neuen Bundesregierung
       nicht hoch im Kurs, sie will alle Aufnahmeprogramme beenden. Nun kann die
       Regierung zeigen, ob sie noch ein Fünkchen Humanität besitzt, indem sie
       auch schutzbedürftige Menschen aufnimmt, bei denen sie rechtlich nicht
       verpflichtet ist.
       
       7 Dec 2025
       
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 (DIR) Martin Sökefeld
       
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       an.