# taz.de -- Aufnahme von Afghan*innen: Das ist Erpressung
> Die Bundesregierung bietet Afghan*innen Geld, wenn sie auf eine
> Aufnahme verzichten. Doch der „Deal“ beruht auf einer falschen
> Behauptung.
(IMG) Bild: Passiert viel zu selten: Ein Flugzeug evakuiert Afghan*innen nach Hannover
Das „Angebot“ des Innenministeriums, [1][gegen eine Geldzahlung aus dem
Aufnahmeprogramm des Bundes auszusteigen], haben 62 Afghan*innen
angenommen. Das sind etwa zehn Prozent der Menschen, denen diese Offerte
gemacht wurde. Das Ministerium bezeichnet diese Quote als Erfolg. Dabei
haben neunzig Prozent die Option abgelehnt.
Ein Afghane, der das Angebot abgelehnt hat, sagt: „Ich will kein Geld, ich
will Sicherheit für meine Kinder. Mit Geld können wir uns kein neues Leben
kaufen.“ Drei Familien, die im Sommer nach Afghanistan abgeschoben wurden
und die alle Hoffnung aufgegeben haben, nach Deutschland zu kommen, haben
das Angebot wiederum angenommen. In ihrem Fall ist das Ausdruck purer
Verzweiflung.
Tatsächlich handelt es sich um einen Erpressungsversuch. Denn das Angebot
wurde mit der kaum verbrämten Drohung unterlegt, die Bundesregierung habe
beschlossen, die Aufnahme zum Jahresende zu beenden, und sei nicht in der
Lage, bis dahin alle Betroffenen nach Deutschland zu holen. Was mit denen
passiert, die zurückbleiben, kann man sich unschwer ausmalen: Sie werden
von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben und damit an [2][die Taliban]
ausgeliefert, vor denen sie geflohen sind. Sie können also freiwillig auf
die Aufnahme in Deutschland verzichten, oder sie laufen Gefahr, ohnehin
[3][nicht aufgenommen zu werden].
Das „Angebot“ des Ministeriums beruht zudem auf einer falschen Behauptung.
Den betroffenen Afghan*innen wurde per Mail mitgeteilt, dass das
Aufnahmeprogramm bis Jahresende auslaufe – angeblich laut einem Beschluss
der Bundesregierung. Ein derartiger Beschluss wurde aber gar nicht gefasst.
Es gibt nur den Passus im Koalitionsvertrag, die Aufnahmeprogramme „so weit
wie möglich“ zu beenden. Juristen sehen in der falschen Tatsachenbehauptung
eines „Beschlusses“ eine arglistige Täuschung. Möglicherweise können
Afghan*innen ihren „freiwilligen“ Ausstieg vor Gericht dann wieder
rückgängig machen, da sie getäuscht wurden. Es wäre nicht das erste Mal,
dass Gerichte die unrechtmäßige Politik des Innenministers korrigieren.
23 Nov 2025
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## AUTOREN
(DIR) Martin Sökefeld
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