# taz.de -- Aufnahme von Afghan*innen: Das ist Erpressung
       
       > Die Bundesregierung bietet Afghan*innen Geld, wenn sie auf eine
       > Aufnahme verzichten. Doch der „Deal“ beruht auf einer falschen
       > Behauptung.
       
 (IMG) Bild: Passiert viel zu selten: Ein Flugzeug evakuiert Afghan*innen nach Hannover
       
       Das „Angebot“ des Innenministeriums, [1][gegen eine Geldzahlung aus dem
       Aufnahmeprogramm des Bundes auszusteigen], haben 62 Afghan*innen
       angenommen. Das sind etwa zehn Prozent der Menschen, denen diese Offerte
       gemacht wurde. Das Ministerium bezeichnet diese Quote als Erfolg. Dabei
       haben neunzig Prozent die Option abgelehnt.
       
       Ein Afghane, der das Angebot abgelehnt hat, sagt: „Ich will kein Geld, ich
       will Sicherheit für meine Kinder. Mit Geld können wir uns kein neues Leben
       kaufen.“ Drei Familien, die im Sommer nach Afghanistan abgeschoben wurden
       und die alle Hoffnung aufgegeben haben, nach Deutschland zu kommen, haben
       das Angebot wiederum angenommen. In ihrem Fall ist das Ausdruck purer
       Verzweiflung.
       
       Tatsächlich handelt es sich um einen Erpressungsversuch. Denn das Angebot
       wurde mit der kaum verbrämten Drohung unterlegt, die Bundesregierung habe
       beschlossen, die Aufnahme zum Jahresende zu beenden, und sei nicht in der
       Lage, bis dahin alle Betroffenen nach Deutschland zu holen. Was mit denen
       passiert, die zurückbleiben, kann man sich unschwer ausmalen: Sie werden
       von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben und damit an [2][die Taliban]
       ausgeliefert, vor denen sie geflohen sind. Sie können also freiwillig auf
       die Aufnahme in Deutschland verzichten, oder sie laufen Gefahr, ohnehin
       [3][nicht aufgenommen zu werden].
       
       Das „Angebot“ des Ministeriums beruht zudem auf einer falschen Behauptung.
       Den betroffenen Afghan*innen wurde per Mail mitgeteilt, dass das
       Aufnahmeprogramm bis Jahresende auslaufe – angeblich laut einem Beschluss
       der Bundesregierung. Ein derartiger Beschluss wurde aber gar nicht gefasst.
       Es gibt nur den Passus im Koalitionsvertrag, die Aufnahmeprogramme „so weit
       wie möglich“ zu beenden. Juristen sehen in der falschen Tatsachenbehauptung
       eines „Beschlusses“ eine arglistige Täuschung. Möglicherweise können
       Afghan*innen ihren „freiwilligen“ Ausstieg vor Gericht dann wieder
       rückgängig machen, da sie getäuscht wurden. Es wäre nicht das erste Mal,
       dass Gerichte die unrechtmäßige Politik des Innenministers korrigieren.
       
       23 Nov 2025
       
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