# taz.de -- Aktivrenten-Pläne der Bundesregierung: Dürfen Selbstständige benachteiligt werden?
       
       > Mit der Aktivrente sollen ältere Arbeitnehmer:innen steuerfrei
       > hinzuverdienen können – nicht jedoch Selbstständige. Ist das
       > verfassungskonform?
       
 (IMG) Bild: Selbstständige Ärzt:innen müssen ihren Kittel für die Aktivrente nicht wieder anziehen
       
       Die Bundesregierung will mit der [1][Aktivrente] ältere Arbeitnehmer
       ermutigen, länger im Beruf zu bleiben. [2][Selbständige sind von diesem
       Plan ausgenommen], was viele als ungerecht empfinden. Doch nicht alles, was
       ungerecht erscheint, verstößt gegen die Verfassung.
       
       Mitte Oktober hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen. An
       diesem Freitag steht die erste Lesung im Bundestag an. Die zweite und
       dritte Lesung sollen zügig folgen, damit das Gesetz zum Jahreswechsel in
       Kraft tritt
       
       Bei der so genannten Aktivrente sollen Arbeitnehmer:innen, die das
       Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei
       hinzuverdienen können. Es handelt sich also um einen Steuerbonus und nicht
       um eine zusätzliche Rentenzahlung. Der Wert des Steuerbonus hängt vom
       persönlichen Steuersatz ab.
       
       Der Bonus soll jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
       gelten. Selbständige, Unternehmer, Freiberufler, Landwirte und [3][Beamte]
       würden außen vor bleiben. Viele Betroffene empfinden es als ungerecht, dass
       sie im Rentenalter keinen Steuerbonus erhalten, wenn sie weiterarbeiten.
       
       Die Bundesregierung rechtfertigt diese Ungleichbehandlung mit dem
       Arbeitskräftemangel in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Steuerliche
       Anreize sollen gezielt dort wirken, wo sie besonders nötig sind.
       Selbständige und Unternehmer:innen arbeiten, so die Bundesregierung,
       dagegen heute schon häufig nach Erreichen der Altersgrenze weiter. Ein
       zusätzlicher Steuerbonus sei hier nicht erforderlich. Auch aus
       Haushaltsgründen sei es „notwendig, steuerliche Anreize gezielt da zu
       setzen, wo sie besonders erforderlich sind.“
       
       Verfassungsrechtlich dürfte diese Begründung für die Ungleichbehandlung
       ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht räumt der Politik bei Subventionen
       eine „große Gestaltungsfreiheit“ ein. Es genüge, wenn der Kreis der
       Begünstigten „sachgerecht abgegrenzt“ werde, so das Gericht in einer
       Entscheidung von 2014. Auch für steuerliche Begünstigungen gelte nichts
       anderes.
       
       Verfassungsbeschwerden von Ärzt:innen oder Handwerker:innen dürften
       daher wenig Erfolg haben. Sie müssen eher politischen Druck aufbauen, wenn
       sie die Aktivrente auch erhalten wollen. Oder sie warten, bis auch in ihrem
       Bereich ein Mangel festgestellt wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, die
       Wirkung der Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. Dann soll auch
       geprüft werden, ob die Einbeziehung von Selbständigen zusätzliche
       Wachstumsimpulse bringen könnte.
       
       14 Nov 2025
       
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