# taz.de -- Aktivrenten-Pläne der Bundesregierung: Dürfen Selbstständige benachteiligt werden?
> Mit der Aktivrente sollen ältere Arbeitnehmer:innen steuerfrei
> hinzuverdienen können – nicht jedoch Selbstständige. Ist das
> verfassungskonform?
(IMG) Bild: Selbstständige Ärzt:innen müssen ihren Kittel für die Aktivrente nicht wieder anziehen
Die Bundesregierung will mit der [1][Aktivrente] ältere Arbeitnehmer
ermutigen, länger im Beruf zu bleiben. [2][Selbständige sind von diesem
Plan ausgenommen], was viele als ungerecht empfinden. Doch nicht alles, was
ungerecht erscheint, verstößt gegen die Verfassung.
Mitte Oktober hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen. An
diesem Freitag steht die erste Lesung im Bundestag an. Die zweite und
dritte Lesung sollen zügig folgen, damit das Gesetz zum Jahreswechsel in
Kraft tritt
Bei der so genannten Aktivrente sollen Arbeitnehmer:innen, die das
Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei
hinzuverdienen können. Es handelt sich also um einen Steuerbonus und nicht
um eine zusätzliche Rentenzahlung. Der Wert des Steuerbonus hängt vom
persönlichen Steuersatz ab.
Der Bonus soll jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
gelten. Selbständige, Unternehmer, Freiberufler, Landwirte und [3][Beamte]
würden außen vor bleiben. Viele Betroffene empfinden es als ungerecht, dass
sie im Rentenalter keinen Steuerbonus erhalten, wenn sie weiterarbeiten.
Die Bundesregierung rechtfertigt diese Ungleichbehandlung mit dem
Arbeitskräftemangel in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Steuerliche
Anreize sollen gezielt dort wirken, wo sie besonders nötig sind.
Selbständige und Unternehmer:innen arbeiten, so die Bundesregierung,
dagegen heute schon häufig nach Erreichen der Altersgrenze weiter. Ein
zusätzlicher Steuerbonus sei hier nicht erforderlich. Auch aus
Haushaltsgründen sei es „notwendig, steuerliche Anreize gezielt da zu
setzen, wo sie besonders erforderlich sind.“
Verfassungsrechtlich dürfte diese Begründung für die Ungleichbehandlung
ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht räumt der Politik bei Subventionen
eine „große Gestaltungsfreiheit“ ein. Es genüge, wenn der Kreis der
Begünstigten „sachgerecht abgegrenzt“ werde, so das Gericht in einer
Entscheidung von 2014. Auch für steuerliche Begünstigungen gelte nichts
anderes.
Verfassungsbeschwerden von Ärzt:innen oder Handwerker:innen dürften
daher wenig Erfolg haben. Sie müssen eher politischen Druck aufbauen, wenn
sie die Aktivrente auch erhalten wollen. Oder sie warten, bis auch in ihrem
Bereich ein Mangel festgestellt wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, die
Wirkung der Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. Dann soll auch
geprüft werden, ob die Einbeziehung von Selbständigen zusätzliche
Wachstumsimpulse bringen könnte.
14 Nov 2025
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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