# taz.de -- Justizumbau in Italien: Schluss mit lästigen Korruptionsermittlungen
       
       > Ministerpräsidentin Meloni will die Laufbahnen von Richter*innen und
       > Staatsanwält*innen trennen. Kritiker warnen vor einer Schwächung der
       > Justiz.
       
 (IMG) Bild: Italiens Premierministerin Giorgia Meloni
       
       Die von Italiens Rechtsregierung unter Giorgia Meloni vorangetriebene
       Justizreform steht vor ihrer endgültigen Verabschiedung im Parlament.
       Nachdem im September schon das Abgeordnetenhaus die nötigen
       Verfassungsänderungen abgesegnet hatte, nimmt am Dienstag der Senat die
       Beratungen auf und wird voraussichtlich am Donnerstag seine Zustimmung
       erteilen.
       
       Es wäre ein wichtiger [1][Sieg der italienischen Rechten], ein Sieg vor
       allem mit einem Inhalt: die Staatsanwaltschaften schwächen, die Politik
       gegen die Justiz stärken.
       
       In Wirklichkeit handelt es sich bei den jetzt auf dem Tisch liegenden
       Verfassungsänderungen nämlich gar nicht um eine „Reform der Justiz“,
       sondern um eine Reform der Magistratur, in der bisher Richter und
       Staatsanwälte zusammengefasst sind. Zwischen den beiden Laufbahnen gibt es
       in Italien keine Trennung, das Auswahlverfahren absolvieren alle
       Kandidat*innen gemeinsam. Und gemeinsam üben Richter*innen und
       Staatsanwält*innen in völliger Autonomie von der Exekutive die
       Kontrolle über die Justiz aus.
       
       Egal ob Beförderungen, Versetzungen oder auch Disziplinarverfahren:
       Entscheidungsbefugt ist allein der Consiglio Superiore della Magistratura
       (CSM – Höchster Rat der Magistratur). Zwei Drittel seiner Mitglieder werden
       von den „Magistraten“ gewählt, ein Drittel vom Parlament.
       
       Doch die Regierung Meloni will jetzt die Laufbahnen von Richter*innen
       und Staatsanwält*innen komplett trennen, und sie sieht auch nicht (die
       in Deutschland zum Beispiel gegebene) Möglichkeit eines Wechsels von der
       einen in die andere Laufbahn vor. Zwei Bewerbungsprozeduren, zwei
       Laufbahnen, deshalb in Zukunft auch zwei Höchste Räte der Magistratur wird
       die Verfassungsreform einführen.
       
       ## Eine Forderung Berlusconis
       
       Damit wird eine alte Forderung Silvio Berlusconis Wirklichkeit, der ja über
       Jahrzehnte hinweg mit den Staatsanwaltschaften im Dauerclinch lag, weil sie
       gegen ihn immer wieder wegen Korruption, Bilanzfälschung oder Steuerbetrugs
       ermittelten, weil er deshalb dann im Jahr 2013 zu vier Jahren Haft
       verurteilt wurde. Mit solchen Verfahren wäre in Zukunft wohl Schluss.
       
       Denn auch wenn die Rechtsparteien aus dem Meloni-Block immer wieder
       treuherzig versichern, ihnen gehe es bloß um die Stärkung der neutralen
       Rolle der urteilenden Richter zwischen Anklage und Verteidigung, vermuten
       sowohl der italienische Richterbund als auch die Oppositionsparteien ein
       ganz anderes Anliegen. Ist die Magistratur nämlich erst einmal
       aufgespalten, dann wäre es in einem zweiten Schritt möglich, wie in anderen
       Ländern auch die Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis des
       Justizministeriums zu unterwerfen und so ihrer Unabhängigkeit ein Ende zu
       setzen.
       
       Auch nach der, angesichts der klaren parlamentarischen Mehrheit der
       Rechtsparteien als sicher geltenden, Zustimmung im Senat ist die Reform
       jedoch nicht völlig in trockenen Tüchern. Im Parlament braucht es in
       Italien zwar – anders als in Deutschland – keine Zweidrittel-Mehrheit, um
       die Verfassung zu ändern. Aber wenn nur die absolute Mehrheit erreicht
       wird, können [2][die Oppositionsparteien] die Ansetzung einer
       Volksabstimmung verlangen.
       
       Sie haben diesen Schritt schon angekündigt, und im Frühjahr 2026 werden die
       Italiener*innen zum Referendum über die Justizreform schreiten – und
       könnten Giorgia Melonis bisher wichtigstes Reformwerk doch noch zu Fall
       bringen.
       
       28 Oct 2025
       
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