# taz.de -- Justizumbau in Italien: Schluss mit lästigen Korruptionsermittlungen
> Ministerpräsidentin Meloni will die Laufbahnen von Richter*innen und
> Staatsanwält*innen trennen. Kritiker warnen vor einer Schwächung der
> Justiz.
(IMG) Bild: Italiens Premierministerin Giorgia Meloni
Die von Italiens Rechtsregierung unter Giorgia Meloni vorangetriebene
Justizreform steht vor ihrer endgültigen Verabschiedung im Parlament.
Nachdem im September schon das Abgeordnetenhaus die nötigen
Verfassungsänderungen abgesegnet hatte, nimmt am Dienstag der Senat die
Beratungen auf und wird voraussichtlich am Donnerstag seine Zustimmung
erteilen.
Es wäre ein wichtiger [1][Sieg der italienischen Rechten], ein Sieg vor
allem mit einem Inhalt: die Staatsanwaltschaften schwächen, die Politik
gegen die Justiz stärken.
In Wirklichkeit handelt es sich bei den jetzt auf dem Tisch liegenden
Verfassungsänderungen nämlich gar nicht um eine „Reform der Justiz“,
sondern um eine Reform der Magistratur, in der bisher Richter und
Staatsanwälte zusammengefasst sind. Zwischen den beiden Laufbahnen gibt es
in Italien keine Trennung, das Auswahlverfahren absolvieren alle
Kandidat*innen gemeinsam. Und gemeinsam üben Richter*innen und
Staatsanwält*innen in völliger Autonomie von der Exekutive die
Kontrolle über die Justiz aus.
Egal ob Beförderungen, Versetzungen oder auch Disziplinarverfahren:
Entscheidungsbefugt ist allein der Consiglio Superiore della Magistratura
(CSM – Höchster Rat der Magistratur). Zwei Drittel seiner Mitglieder werden
von den „Magistraten“ gewählt, ein Drittel vom Parlament.
Doch die Regierung Meloni will jetzt die Laufbahnen von Richter*innen
und Staatsanwält*innen komplett trennen, und sie sieht auch nicht (die
in Deutschland zum Beispiel gegebene) Möglichkeit eines Wechsels von der
einen in die andere Laufbahn vor. Zwei Bewerbungsprozeduren, zwei
Laufbahnen, deshalb in Zukunft auch zwei Höchste Räte der Magistratur wird
die Verfassungsreform einführen.
## Eine Forderung Berlusconis
Damit wird eine alte Forderung Silvio Berlusconis Wirklichkeit, der ja über
Jahrzehnte hinweg mit den Staatsanwaltschaften im Dauerclinch lag, weil sie
gegen ihn immer wieder wegen Korruption, Bilanzfälschung oder Steuerbetrugs
ermittelten, weil er deshalb dann im Jahr 2013 zu vier Jahren Haft
verurteilt wurde. Mit solchen Verfahren wäre in Zukunft wohl Schluss.
Denn auch wenn die Rechtsparteien aus dem Meloni-Block immer wieder
treuherzig versichern, ihnen gehe es bloß um die Stärkung der neutralen
Rolle der urteilenden Richter zwischen Anklage und Verteidigung, vermuten
sowohl der italienische Richterbund als auch die Oppositionsparteien ein
ganz anderes Anliegen. Ist die Magistratur nämlich erst einmal
aufgespalten, dann wäre es in einem zweiten Schritt möglich, wie in anderen
Ländern auch die Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis des
Justizministeriums zu unterwerfen und so ihrer Unabhängigkeit ein Ende zu
setzen.
Auch nach der, angesichts der klaren parlamentarischen Mehrheit der
Rechtsparteien als sicher geltenden, Zustimmung im Senat ist die Reform
jedoch nicht völlig in trockenen Tüchern. Im Parlament braucht es in
Italien zwar – anders als in Deutschland – keine Zweidrittel-Mehrheit, um
die Verfassung zu ändern. Aber wenn nur die absolute Mehrheit erreicht
wird, können [2][die Oppositionsparteien] die Ansetzung einer
Volksabstimmung verlangen.
Sie haben diesen Schritt schon angekündigt, und im Frühjahr 2026 werden die
Italiener*innen zum Referendum über die Justizreform schreiten – und
könnten Giorgia Melonis bisher wichtigstes Reformwerk doch noch zu Fall
bringen.
28 Oct 2025
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## AUTOREN
(DIR) Michael Braun
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