# taz.de -- Deutschland vor dem Schiedsgericht: Energiekonzern klagt gegen Steuer
       
       > Die Klesch Group verklagt Deutschland, Dänemark und die EU – mit einem
       > ersten Erfolg. Ein neuer Bericht zeigt die Macht von privaten
       > Schiedsgerichten.
       
 (IMG) Bild: Die Raffinerie Heide der Klesch Gruppe in Hemmingstedt
       
       Berlin taz | Unternehmen haben ein besonderes Instrument, um sich gegen
       unbequeme Gesetze zu wehren: Sie können Staaten vor privaten
       Schiedsgerichten verklagen. Abgemacht haben das viele Länder selbst in
       sogenannten Investitionsschutzabkommen. Welches Ausmaß diese Klagen
       angenommen haben, zeigt [1][ein neuer Bericht] von mehreren europäischen
       Umweltorganisationen, darunter die deutsche Powershift.
       
       „Multinationale Konzerne nutzen die Abkommen, um in alle Bereiche des
       öffentlichen Lebens, des Umweltschutzes und sogar der Sicherheitspolitik zu
       ihren Gunsten einzugreifen“, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei
       Powershift. Auch Privatpersonen, etwa Aktionäre oder Oligarchen, klagen.
       Das tun sie nicht nur, wenn sie investiertes Geld verloren haben, sondern
       auch, wenn staatliche Maßnahmen ihnen zukünftige erwartete Gewinne kaputt
       machen.
       
       Laut Bericht wurden seit Beginn der Verfahren in den 1960er Jahren bis Ende
       2024 weltweit 1.401 Streitfälle gegen 136 Staaten angestrengt, bei denen es
       insgesamt um mehr als 1,1 Billionen US-Dollar geht. Was am Ende tatsächlich
       gezahlt wird, ist nicht transparent, denn die Verfahren sind größtenteils
       geheim. 59 Prozent der abgeschlossenen Fälle gewannen Investoren.
       
       ## Klesch will Übergewinnsteuer nicht zahlen
       
       Jüngstes Beispiel gegen Deutschland: Dem internationalen
       Industrierohstoffkonzern Klesch-Group mit Sitz in London und Genf gehören
       zwei Raffinerien in Deutschland und Dänemark. Er klagt seit Oktober 2023
       gegen die EU-Sondersteuer für Energieunternehmen gegen Deutschland,
       Dänemark und die EU.
       
       Die EU hat diese sogenannte [2][Übergewinn]- oder Zufallsgewinnsteuer
       initiiert, nachdem die Energiepreise in die Höhe geschossen waren, als
       Europas größter Gasimporteur Russland 2022 die Ukraine angriff. Viele
       Energiekonzerne konnten ihre Gewinne verdoppeln, während Verbraucher unter
       steigenden Preisen litten. Die Steuer sollte einen Teil dieser übermäßigen
       Zufallsgewinne abschöpfen.
       
       ## Unbemerkter Erfolg vor Schiedsgericht
       
       Im Juli 2024 erzielte Klesch fast unbemerkt einen großen Erfolg im Fall
       gegen Deutschland. Die Schiedsrichter ordneten an, dass Deutschland die
       Steuer in Höhe von 47,2 Millionen Euro für 2022 nicht einziehen darf. Die
       Anordnung gilt noch nicht für 2023. Hierfür werden 69,4 Millionen erst
       dieses Jahr fällig. Auch dagegen klagt Klesch. „Die Entscheidung ist
       ungewöhnlich und fatal“, sagt Flues. Sie gebe eine Vorschau, wie die
       Richter argumentieren könnten. Sollten sie beim Urteil die Übergewinnsteuer
       für unzulässig erklären, drohen weitere Klagen, fürchtet Flues.
       
       Das sehen auch im Investitionsrecht führende Anwaltskanzleien so. Die
       Münchner Kanzlei Addleshaw Goddard resümierte: „Betroffene Unternehmen
       können sich so gegebenenfalls auch mit Mitteln des Investitionsschutzes zur
       Wehr zu setzen“ und bot ihre Dienste an.
       
       ## Klausel erlaubt Klagen 20 Jahre nach Austritt
       
       Das private Schiedsgericht begründet die Entscheidung damit, dass es für
       die Klesch Group im Falle eines Sieges möglicherweise nicht „einfach“ wäre,
       die Steuer vom deutschen Staat zurückzufordern. Flues fürchtet genau das
       Gegenteil: dass es für Deutschland schwer wird, die Steuer nachträglich
       einzufordern. Denn Klesch versuche gerade seine Ölraffinerien
       „auszubluten“.
       
       Die deutsche Raffinerie ist überschuldet, zahlt aber hohe Gewinne an den
       Mutterkonzern. „Die Klesch Group könnte behaupten, dass sie kein Geld mehr
       zur Zahlung der Steuer hat“, vermutet Flues. Das wäre nicht untypisch.
       Klesch wird dafür kritisiert, Unternehmen zu übernehmen, „um das Maximale
       herauszupressen“ an Gewinnen und sie dann wieder abzustoßen.
       
       Der Konzern klagt auf Basis des Energiechartavertrags, aus dem
       Deutschland – wie der Großteil der EU – 2023 ausgetreten ist. Eine Klausel
       im Vertrag besagt jedoch, dass Klagen auch noch bis 20 Jahre nach Austritt
       möglich sind. Deutschland hat zudem [3][weitere 80
       Investitionsschutzverträge mit Staaten]. Diese Verträge sollen eigentlich
       Investoren in Ländern schützen, wo die Rechtssicherheit gering ist. Vor
       allem deutsche Unternehmen profitieren davon, sie bestreiten die
       viertmeisten Klagen international.
       
       Bundesregierung wie EU argumentieren, dass neuere Abkommen „anerkannte
       Gemeinwohlziele“ berücksichtigen. Das wiederholt auch ein Sprecher des
       Wirtschaftsministeriums gegenüber der taz. „Das ist der völlig falsche
       Schluss“, sagt Flues. Das grundsätzliche Problem einer Paralleljustiz werde
       nicht behoben. Und: „Ob diese behaupteten Verbesserungen einen Unterschied
       machen, ist fragwürdig“.
       
       Korrekturhinweis: In einer früheren Version wurde auf ein Urteil des
       Bundesverfassungsgericht Ende 2024 hingewiesen, das die Übergewinnsteuer
       für rechtmäßig erklärte. Wir haben den Satz entfernt, weil es sich hierbei
       um ein anderes Instrument gehandelt hatte.
       
       17 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://10isdsstories.org/
 (DIR) [2] /2-Billionen-Euro-Uebergewinne/!6007770
 (DIR) [3] /Vertraege-zu-Investitionsschutz/!5982978
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leila van Rinsum
       
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