# taz.de -- Klagerechte für Konzerne gegen Politik: Kritik an Investitionsabkommen mit Singapur und Vietnam
       
       > Der Bundestag soll EU-Verträge mit zwei asiatischen Ländern ratifizieren.
       > Unter Robert Habeck hielt das Wirtschaftsministerium das noch für
       > „riskant“.
       
 (IMG) Bild: Die Flaggen von EU und Vietnam: Die Europäische Union will Investitionsabkommen mit dem südostasiatischen Land und Singapur
       
       Am Donnerstagabend stimmt der Bundestag über zwei
       Investitionsschutzabkommen der EU mit Singapur und Vietnam ab. Die
       Nichtregierungsorganisationen Powershift, Netzwerk Gerechter Welthandel und
       Umweltinstitut München kritisieren, dass diese Abkommen neue
       [1][Klagemöglichkeiten für Investoren schaffen] und fossile Investitionen
       schützen.
       
       Fabian Flues von Powershift rät den Abgeordneten, die beiden Abkommen nicht
       zu ratifizieren: „Die Abgeordneten haben die Pflicht und Verantwortung,
       dafür zu sorgen, dass keine Risiken sowohl für Deutschland als auch die
       Partnerländer entstehen.“
       
       Damit EU-Investitionsschutzabkommen wirksam werden, müssen alle nationalen
       Parlamente sie ratifizieren, also in ein Gesetz gießen. Das
       Investitionsabkommen mit Vietnam stammt von 2019, das von Singapur von
       2018. Die beiden asiatischen Länder haben sie längst ratifiziert, in der EU
       fehlen jeweils noch neun Mitgliedsstaaten, einschließlich Deutschland. Die
       Bundesrepublik hat bereits bilaterale Verträge mit beiden Ländern, die
       durch die EU-Abkommen ersetzt werden sollen.
       
       ## Klagerecht für Unternehmen gegen Staaten
       
       Besonders problematisch sehen die globalisierungskritischen Organisationen
       die in den Abkommen enthaltenden Investor-Staat-Schiedsverfahren. Hiermit
       können Unternehmen bei privaten Schiedsgerichten Staaten verklagen. Viele
       tun das auch, wenn sie künftige Profite etwa durch Umweltschutzmaßnahmen
       bedroht sehen. „Deshalb ist der Investitionsschutz von fossilen Industrien
       besonders bedenklich“, sagt Flues.
       
       Im Fall von Singapur ist im Vertrag festgelegt, dass Investoren auch noch
       20 Jahre nach Aufkündigung des Abkommens klagen dürfen. Bei Vietnam sind es
       15 Jahre.
       
       Auch das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) hatte
       noch im Frühjahr [2][in einem internen Papier] Bedenken an der
       Ratifizierung des Abkommens mit Singapur geäußert. Das darin neu
       eingeführte Investorschiedsverfahren sei „riskant“, hieß es dort.
       
       In dem Papier vom März schrieb das Ministerium: Da Singapur ein großer
       Investor sei und gleichzeitig „klagefreudige“ Unternehmen beheimate, wären
       mit dem Inkrafttreten des Abkommens „ernstzunehmende Klagerisiken“ gegen
       den deutschen Staat verbunden. Hinzu komme, dass Singapur ein wichtiger
       Standort für Kanzleien sei, die sich auf ebenjene Schiedsgerichtsverfahren
       spezialisieren.
       
       Weiter argumentierte das Wirtschaftsministerium, die Klagemöglichkeit sei
       unnötig, da Deutschland und auch Singapur über funktionsfähige
       Rechtssysteme verfügen. Die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren
       „ist daher im Fall Singapur nicht gerechtfertigt“, lautete das Fazit.
       
       Auf eine Anfrage der taz macht das Wirtschaftsministerium der neuen
       Bundesregierung unter Katherina Reiche (CDU) nun eine Kehrtwende. Da
       Investoren vor Investitionsgerichten mit fest bestellten Richtern klagen,
       gegen deren Entscheidungen Berufung eingelegt werden könne, schaffe das
       Abkommen eine „angemessene Balance zwischen Investitionsschutz und der
       Wahrung öffentlicher Interessen, Regelungen zu erlassen“, die etwa dem
       Umwelt- oder Gesundheitsschutz dienten, erklärt eine Sprecherin.
       
       Die Ratifizierung trage zu „einer aktiven Handelspolitik der EU bei“ und
       leiste „einen Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen der
       EU und Deutschlands“.
       
       ## Klimaschutz fehlt in den Abkommen
       
       Die NGOs kritisieren zudem fehlenden Klimaschutz in beiden Abkommen, die
       das Pariser Klimaabkommen nicht erwähnen. Anders als beim [3][Abkommen mit
       Kanada (Ceta)] gibt es auch keinen Versuch durch eine Zusatzerklärung, das
       Risiko von Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen zu reduzieren. Eine
       Möglichkeit wäre, Geschäfte mit fossilen Energieträgern und der passenden
       Infrastruktur vom Investitionsschutz auszunehmen.
       
       Beim Abkommen mit Vietnam kommt aus Sicht der NGOs hinzu, dass es „ein
       völlig falsches Signal“ angesichts der sich verschlechternden
       Menschenrechtslage senden würde. Powershift fordert die Freilassung des
       [4][Aktivisten Dang Dinh Bach], der seit vier Jahren in Haft ist, weil er
       sich für Umweltschutz in seinem Land eingesetzt hat. Er wurde zu einer
       langjährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher Steuerhinterziehung
       verurteilt.
       
       12 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Deutschland-vor-dem-Schiedsgericht/!6113768
 (DIR) [2] https://assets.ctfassets.net/jq1xw71av3v5/7tVv20TsARtZNuXbHLgFh8/4b32085471d469416e05716174ecc4c2/Vorhaben_BMWK_f%C3%BCr_die_21._LP_final.pdf
 (DIR) [3] /Handelsabkommen-mit-Kanada/!5895644
 (DIR) [4] /In-Vietnam-inhaftierter-Umweltaktivist/!6025874
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leila van Rinsum
       
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