# taz.de -- Abstammungsrecht und Neuwahlen: Eine Familie, die es rechtlich nicht gibt
       
       > Mit dem Ampel-Aus ist wohl auch die Reform des Familienrechts vom Tisch.
       > An der Realität geht das häufig vorbei, wie bei Michi und seinen drei
       > Eltern.
       
 (IMG) Bild: Nur Ronja (Mitte) ist rechtlich ein Elternteil von Michi, dabei erziehen sie ihren Sohn zu dritt
       
       Es war frühmorgens, als Ronja H. vom Bruch der Ampelkoalition erfuhr. H.
       hatte in der Küche das Radio aufgedreht, ihr Sohn Michi putzte sich im Bad
       die Zähne. „Ich hab erst mal einen Heulkrampf bekommen“, erzählt H. einige
       Wochen später am Telefon. Und dass sie sich schnell zu beruhigen versuchte,
       weil Michi* nichts von ihren Sorgen mitbekommen sollte.
       
       Michi ist zwölf Jahre alt, möchte später mal Youtuber werden und hat drei
       Eltern: Ronja H., Tommy S. und Mia M. Sie wollen zum Schutz ihrer
       Privatsphäre nicht, dass ihre vollständigen Namen in der Zeitung stehen.
       Die Familie hatte sehnlichst auf die [1][Reform des Abstammungsrechts]
       gewartet. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel abgekündigt, das
       Familienrecht zu modernisieren. Sie wollte der [2][Stiefkindadoption für
       lesbische Paare] ein Ende bereiten, die häufig langwierige Überprüfung
       durch Ämter sollte es nicht mehr geben.
       
       Außerdem hätten die Ampel-Vorhaben den Alltag von Mehrelternfamilien
       verbessert: Die rechtlichen Eltern – weiterhin laut Gesetz maximal zwei –
       hätten bis zu zwei weiteren Personen für Alltagsangelegenheiten ein kleines
       Sorgerecht einräumen können. Doch dass die Reform noch kommt, ist
       inzwischen nahezu ausgeschlossen.
       
       Ronja H. hat Michi auf die Welt gebracht und ist deswegen auf dem Papier
       alleinerziehend. Mia M. war schon damals Ronja H.s Mitbewohnerin und
       kümmerte sich mit um das Baby, dessen Vater sich kaum sorgte. Als Mia M.
       die Ausbildung zur Tischlerin abgeschlossen und endlich mehr Zeit hatte,
       übernahm sie Michi mehr und mehr. Und stellte fest: Sie will für ihn nicht
       nur eine enge Bezugsperson, sondern Elternteil sein. Rund ein Jahr später
       kam noch Tommy S. hinzu, mit dem Ronja H. mittlerweile seit vielen Jahren
       in einer Partnerschaft lebt.
       
       ## Die Unsicherheit macht Angst
       
       Die drei Eltern halten in einem Wochenplan fest, wer sich wann um Michi
       kümmert. Der 12-Jährige wechselt zwischen Tommy S.’ Hausprojekt im Dresdner
       Süden und dem Hausprojekt, in dem Mia M. und Ronja H. wohnen. Bei Tommy S.
       wohnen Kinder in Michas Alter, aber bei Ronja H. und Mia M. hat er ein
       größeres Zimmer – beides gute Orte, findet der Junge.
       
       Familien wie die von Michi existieren im deutschen Recht bislang nicht. Als
       einzige der drei Eltern konnte Ronja H. deswegen Elternzeit nehmen. Auf
       Kinderkrankentage hat ebenfalls nur H. Anspruch. Wenn Michi mit den anderen
       beiden Eltern zum Arzt geht, muss H. ihnen eine Vollmacht mitgeben.
       Elternbriefe wollen die Lehrer*innen nur von Ronja H. unterschrieben
       wissen. Weil Mehrelternfamilien im Gesetz nicht vorkommen, gibt es für
       Situationen, in der Familien auseinanderbrechen, keine Regelung von
       Unterhaltsansprüchen. Und wenn Ronja H. etwas zustoßen sollte, hätte Michi
       keine Sorgeberechtigten.
       
       Die Eltern haben deswegen eine Sorgerechtsverfügung geschrieben und darin
       notiert, wie sie sich den Umgang mit Michi wünschen, wenn Ronja H. etwas
       passiert. Ob das Familiengericht sich danach richten würde, wissen sie
       nicht. Die Rechtsunsicherheit macht ihnen Angst, aber es geht um mehr:
       „Jede Vollmacht ist auch die Botschaft: Ihr seid keine richtigen Eltern“,
       sagt Mia M. „Mia und Tommy wischen auch Michis Kotze weg, was man halt so
       macht als Eltern“, sagt Ronja H. „Es macht mich so wütend, dass sie auf dem
       Papier nichts sind für ihn.“
       
       Gesellschaftspolitische Themen schienen eigentlich die, auf die sich SPD,
       Grüne und FDP noch am besten einigen konnten: Die Ampel legalisierte den
       Konsum von Cannabis, führte das Selbstbestimmungsgesetz ein und ließ durch
       eine Kommission die Entkirminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
       prüfen.
       
       ## Bisheriges Recht passt nicht zur Realität
       
       Im Januar 2024 legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein
       Eckpunktepapier zum Abstammungsrecht vor. Im September folgte sein
       Gesetzentwurf, doch er hing schon vor dem Ampelbruch zwischen den
       Koalitionsparteien fest. Denn Buschmann wollte die Reform im Paket
       verabschieden – unter anderem mit einem Gesetz zum Unterhaltsrecht, das
       Väter von Trennungskindern finanziell entlasten sollte, wenn sie
       mindestens 29 Prozent der Kindebetreuung übernehmen. Das wiederum
       blockierte die Grüne Familienministerin Lisa Paus, weil sie Nachteile für
       alleinerziehende Mütter fürchtete.
       
       Das Recht hinke der gesellschaftlichen Realität hinterher, findet Ronja H.
       Zusammen mit ihrer Kollegin Lisa T., die ebenfalls als Sozialarbeiterin
       junge Menschen bei ihrem Freiwilligendienst begleitet, hat sie [3][eine
       Petition] für die Reform des Abstammungsrechts gestartet. Mittlerweile
       haben mehr als 5.000 Menschen unterschrieben. Auch für Lisa T. würde eine
       Gesetzesreform viel verändern. Mit ihrer Partnerin plant Lisa T. gerade ein
       gemeinsames Kind. Das Paar hatte gehofft, die Prozedur der
       Stiefkindadoption nicht über sich ergehen lassen zu müssen.
       
       Denn während Hetero-Paare ledigliche eine Sorgerechtserklärung ausfüllen,
       um gemeinsam rechtlich Eltern zu werden, müssen die Co-Mütter sich darauf
       einstellen, dass sie ihre Finanzen offen- und ärztliche Atteste vorlegen
       müssen. Manche Jugendämter bestehen darauf, dass die Adoption erst nach
       einem sogenannten Probejahr stattfinden darf, obwohl die Kinder als
       Wunschkinder in bestehende Beziehungen hineingeboren werden.
       
       ## Zu wenig Wissen zu queeren Verhältnissen
       
       „Vielen Jugendämtern fehlt schlicht das tiefergehende Wissen über queere
       Lebensverhältnisse“, sagt Michel Röhricht vom sächsischen LSVD – Verband
       queere Vielfalt. Es komme vor, dass die queeren Familien oder solche, die
       es noch werden wollen, wie ein tatsächlicher Adoptionsfall behandelt
       würden. „Es hängt sehr von der sachbearbeitetenden Person ab, wie es
       läuft“. Trans Personen und non-binäre Menschen, queere Migrant*innen und
       Asylsuchende müssten noch zusätzliche Hürden überwinden. „Viele Leute
       trauen sich nicht, den Weg zu gehen, obwohl sie eigentlich gern Kinder
       haben möchten“, sagt Röhricht.
       
       „Niemand sonst muss seine Eignung zur Elternschaft unter Beweis stellen“,
       sagt Lisa T., „das ist so entwürdigend.“ In Berlin oder Hamburg seien die
       Jugendämter kulanter, an Regenbogenfamilien gewohnt. „Aber in Sachsen weiß
       man nie, an wen man gerät.“ Lisa T. und ihre Freundin haben beschlossen,
       vorsorglich schon mal zu heiraten.
       
       Den lesbischen Paaren bleibt nun nur noch, auf das Bundesverfassungsgericht
       zu hoffen. Sechs Fälle sind dort mittlerweile anhängig. Auch Christina
       Klitzsch-Eulenburg ist vor Gericht gezogen. Die Juristin ist selbst Mutter
       zweier Kinder und hat mit ihrer Frau die [4][Initiative Nodoption]
       gegründet – gegen die Stiefkindadoption. Seit ihr erster Sohn 2020 von
       ihrer Frau geboren wurde, kämpft sie dafür, dass auch sie rechtlich Mutter
       ihres Kindes wird, ohne das demütigende Adoptionsverfahren zu durchlaufen.
       
       ## Schwindende Hoffnung
       
       „Dass die Reform nicht kommt, ist erschütternd für alle Kinder und Eltern
       in queeren Familien“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „Sie haben sich darauf
       verlassen, dass dieser verfassungswidrige Zustand nun endlich beseitigt und
       sie genau so gut abgesichert werden wie alle anderen Familien.“ Als die
       Ampel ihren Koalitionsvertrag verabschiedete, habe sie kurz Hoffnung
       gehabt. Doch je mehr Zeit verging, desto mehr schwand die Hoffnung, sagt
       Klitzsch-Eulenburg. Immer weiter wurde das Gesetzesvorhaben ans Ende der
       Legislaturperiode geschoben.
       
       Der Entwurf, der letztendlich bei den Koalitionspartnern landete,
       berücksichtigte trans und inter Eltern in keiner Weise. Ernüchternd war für
       Klitzsch-Eulenburg zudem, dass Buschmanns Paket auch ein sogenanntes Gesetz
       gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen durch ausländische
       Staatsangehörige beinhaltete. Eltern mit einem „Aufenthaltsrechtsgefälle“,
       also mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln, stellte der Entwurf unter
       Generalverdacht einer Scheinvaterschaft. Nun wird wohl das komplette
       Gesetzespaket nicht mehr verabschiedet.
       
       In Sachen Abstammungsrecht scheint es auch beim Bundesverfassungsgericht
       nicht voranzugehen. Seit 2021 liegt das erste der sechs Verfahren beim
       Bundesverfassungsgericht. Noch keiner der Fälle ist entschieden worden.
       
       Richter Henning Radtke, der beim Gericht zuständig für die Verfahren ist,
       begründet dies damit, dem Gesetzgeber nicht zuvorkommen zu wollen – und
       eine Reform hatte die Ampel ja vorgesehen. Radtke ist als Berichterstatter
       innerhalb des Gerichts dafür zuständig, die familienrechtlichen Fälle für
       die Verhandlung in der Kammer vorzubereiten.
       
       ## Verzögerungen und Klagen
       
       Doch aufgeschobene Gerechtigkeit ist verwehrte Gerechtigkeit, finden viele
       der Betroffenen. Kindern wie Eltern würden ihre Rechte vorenthalten.
       „Radtke ist nicht verpflichtet, die Verfahren weiterzuleiten, aber der
       Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „zumal fünf
       Gerichte von der Verfassungswidrigkeit der momentanen Rechtslage so
       überzeugt waren, dass sie die Verfahren ans Bundesverfassungsgericht
       weitergeleitet haben.“
       
       Im Oktober haben klagende Familien Verzögerungsrügen in Karlsruhe
       eingereicht und zudem einen Befangenheitsantrag gegen Radtke gestellt.
       Jetzt bleibt ihnen nur noch, aufs Bundesverfassungsgericht zu warten.
       
       Michis Familie würde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
       Stiefkindadoption nicht weiterhelfen. Seine Eltern gehen davon aus, dass er
       18 wird, bevor eine Reform des Abstammungsrechts für Mehrelternfamilien vom
       Bundestag verabschiedet wird. „Ich bin trotzdem total happy über unsere
       Konstellation und dass Michi drei super Bezugspersonen hat“, sagt Ronja H.
       Ihre Kollegin Lisa T. ist mit ihrer Partnerin gerade auf der Suche nach
       einem privaten Samenspender: „sehr aufregend!“ Indes hoffen die beiden,
       dass noch viel mehr Menschen ihre Petition unterschreiben werden.
       
       Aber auch jetzt schon habe sie durch die Organisation der Petition viele
       Menschen kennengelernt, die in einer ähnlichen Situation sind wie sie, sagt
       Lisa T. Ihr habe das viel Kraft gegeben: „Es tut gut zu wissen, dass wir
       nicht allein sind.“
       
       *Name geändert
       
       23 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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