# taz.de -- Umstrittene Leihmutterschaft: Sorgerecht für Leihmütter
       
       > Es funktioniert nicht, die Debatte um Leihmutterschaft auf ein simples Ja
       > oder Nein zu reduzieren. Insbesondere über das Wie muss geredet werden.
       
 (IMG) Bild: Ein Paternalismus, der vor allem Frauen vor „sich selbst schützt“, steht der Gesellschaft nicht gut zu Gesicht
       
       Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz
       verboten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt klar, dass die Person, die das
       Kind zur Welt bringt, automatisch die erste Elternstelle einnimmt. Im
       Klartext also: Wer das Kind zur Welt bringt, wird rechtlich Mutter. Mit
       dieser Lösung haben wir uns eingerichtet, mit dieser Regelung sind Debatten
       nicht mehr nötig. So scheint es zumindest.
       
       Denn spätestens seit dem großflächigen Überfall Russlands auf die Ukraine
       und Berichten über nicht abgeholte Wunschkinder ist das Thema
       Leihmutterschaft in Deutschland wieder ins öffentliche Bewusstsein
       zurückgekehrt. Und damit die simple Einsicht: Leihmutterschaft findet immer
       schon statt, nur eben nicht hier. Eltern aus Deutschland erfüllen sich in
       anderen Ländern ihren Kinderwunsch. Wer es sich leisten kann, in den USA.
       
       Wer über weniger Geld verfügt, geht den [1][rechtlich unsicheren Weg in
       Osteuropa]. Leihmutterschaft ist längst Teil der Realität, nur eben ein
       ausgelagerter Teil. Die Deutschen begnügen sich mit dem schlichten Verbot
       und verschließen die Augen vor allem, was außerhalb passiert. Diese
       gesellschaftliche Scheinheiligkeit halten wir für wenig hilfreich und
       plädieren deshalb eindringlich für [2][eine gesellschaftliche Debatte].
       
       Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf
       geeinigt, das Thema Leihmutterschaft zunächst durch eine Kommission zu
       „reproduktiver Selbstbestimmung“ bearbeiten zu lassen. Wir möchten hiermit
       unsere Impulse zur Debatte beitragen. Zu einer Debatte, die deutlich
       komplexer geführt werden sollte als mit einem simplen Ja oder Nein.
       
       ## Kein Anspruch auf ein genetisches Kind
       
       Im Zentrum jeder Betrachtung steht für uns die Perspektive des Kindes. Wir
       sind davon überzeugt, dass es keinen wie auch immer gearteten „Anspruch auf
       ein genetisch eigenes Kind“ gibt. Ein Kind ist kein Objekt, keine
       Projektionsfläche eigener Wünsche, kein Besitz. Ein Kind ist spätestes mit
       der UN-Kinderrechtskonvention ein Träger eigener Rechte, auch wenn wir uns
       damit in Deutschland noch an zahlreichen Stellen schwertun.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung das Recht des
       Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung betont. Diesem Recht müsste also
       zwingend auch bei einer Regelung zu Leihmutterschaft Rechnung getragen
       werden – wobei egal ist, ob die zugrundeliegende Eizelle von der Leihmutter
       kommt oder nicht. Während der Schwangerschaft wird zwischen dem Embryo und
       der schwangeren Frau Genmaterial ausgetauscht, sodass das Kind in jedem
       Fall auch im genetischen Sinne von der Leihmutter abstammt.
       
       Wir sind der Überzeugung, dass die Leihmutter deshalb im Leben des Kindes
       eine Rolle spielen sollte. Rechtlich lässt sich das beispielsweise über ein
       kleines Sorge- und ein reziprokes Umgangsrecht mit dem Kind lösen. Die
       Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ auf bis zu zwei Personen neben den
       rechtlichen Eltern wird ohnehin [3][von der aktuellen Regierung geplant].
       Im Alltag sind solche Konstellationen schon heute beispielsweise mit
       Tanten-Bezeichnungen geläufig.
       
       Neben der Verwirklichung des Rechtes auf Kenntnis der eigenen Abstammung
       hätte eine solche [4][triadische Beziehung] als von vornherein eindeutige
       Bedingung auch den Vorteil einer relativen Absicherung der
       Freiverantwortlichkeit der Leihmutterschaft. Während das Konzept anonymer
       Leihmutterschaft immer auch das Potenzial von Ausbeutung beinhaltet,
       richtet sich das hier vorgeschlagene Model explizit an Menschen, die aus
       altruistischen Motiven Paare in ihrem Umfeld unterstützen möchten und
       diesen Familien auch später verbunden bleiben.
       
       ## Klärung der Elternschaft vor Zeugung
       
       Eine nachträgliche Überprüfung der Freiverantwortlichkeit und
       Rechtmäßigkeit wie etwa in Großbritannien kommt nach unserem Verständnis in
       Deutschland nicht infrage: Dort ergeht die Gerichtsentscheidung zur
       rechtlichen Anerkennung der Wunscheltern erst, nachdem entschieden wurde,
       dass während der Schwangerschaft alles korrekt abgelaufen ist. Das bedeutet
       aber auch, dass das Neugeborene im Zweifelsfall nicht den Wunscheltern
       zugeordnet wird.
       
       Nein, wenn in Deutschland konkret über Regelungen für Leihmutterschaft
       nachgedacht wird, dann muss damit bereits vor der Zeugung des Kindes
       rechtliche Klarheit darüber bestehen, wer später die Elternschaft
       übernimmt. Dass ein Kind von Anfang an zwei Eltern hat, darf nicht an
       Verfahrensfragen scheitern. Nun plant die aktuelle Bundesregierung mit der
       Reform des Abstammungsrechts aktuell schon die Möglichkeit einer solchen
       präkonzeptionellen Elternschaftsvereinbarung – nur eben für die zweite
       Elternstelle.
       
       Das Konzept auf die erste Elternstelle zu übertragen, wäre also immanent.
       Die Vereinbarung sollte zwar zum Schutz der Leihmutter durch sie anfechtbar
       sein, wie auch heute die Vaterschaft anfechtbar ist. Aber Rechtssicherheit
       stärkt in jedem Fall die Situation des Kindes. In den wenigen Debatten, die
       wir in den letzten Jahren gesellschaftlich geführt haben, kam die Sorge zum
       Ausdruck, Frauen würden aus einer finanziellen Abhängigkeit
       Leihmutterschaft anbieten, damit sich selbst schaden und letztlich die
       Abhängigkeit nur weiter befördern.
       
       Insbesondere mit Blick auf Länder in Osteuropa sehen wir dieses Potenzial.
       Wir sehen die strukturelle Asymmetrie und damit das Problem, wenn sich
       wohlhabende Menschen aus Deutschland mit Geld ihren Kinderwunsch in anderen
       Ländern erfüllen. Und wir sehen auch, dass es in Deutschland trotz aller
       rechtlicher Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter noch
       erhebliche strukturelle Benachteiligungen gibt: Geschlechtsspezifische
       Gewalt ist ein eklatantes Problem.
       
       ## Nicht unbedingt altruistisch
       
       Aber auch bei Bildung, Einkommen und damit Armut sind erhebliche
       [5][Unterschiede zwischen Geschlechtern] noch immer Realität. Wir halten es
       jedoch für entschieden unterkomplex, paternalistisch und falsch, aus einer
       moralischen Überzeugung und aus einer privilegierten Position heraus das
       Selbstbestimmungsrecht der Menschen einzuschränken.
       
       Vor allem, weil die Erfahrung in zahlreichen anderen Ländern auch deutlich
       zeigt: Ein Kind insbesondere für nahestehende Menschen auszutragen, ist für
       einige Frauen auch etwas aus tiefer Überzeugung Vorstellbares – das ist die
       Zielgruppe für das von uns vorgeschlagene Regelungsmodell. Klar ist: Wir
       müssen dringend gesellschaftliche Benachteiligungen zwischen den
       Geschlechtern abbauen. Aber wir sollten ebenso dringend das
       Selbstbestimmungsrecht achten.
       
       Ein Paternalismus, der vor allem Frauen vor „sich selbst schützt“, steht
       uns als Gesellschaft nicht gut zu Gesicht. Hinsichtlich der Rechte und der
       Position von Frauen, die für nahestehende Menschen ein Kind austragen
       wollen, spricht die von der Ampel beauftragte Kommission von
       „altruistischer Leihmutterschaft“. Der Gedanke dahinter ist simpel: Ein
       Geschäftsfeld, in dem Frauen mit Leihmutterschaft Geld verdienen, könnte
       Ausbeutung befördern und soll deswegen ausgeschlossen werden.
       
       Ob dieser Gedanke der Komplexität der Lebensrealität gerecht wird, sollte
       debattiert werden. Schließlich leben wir in kapitalistischen
       Gesellschaften, in denen man insbesondere mit Geld und eigenen Einnahmen
       Abhängigkeiten hinter sich lassen kann – in denen also finanzielle
       Ressourcen Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbewusstsein bringen können.
       
       ## Vorsicht vor Geschäftemachern
       
       Und ist es nicht auch ein zutiefst abstoßender Gedanke, dass ausgerechnet
       Frauen, die noch immer so unendlich viel unbezahlte Care-Arbeit leisten,
       dann auch diesen Dienst noch unbezahlt leisten sollen? Im Zusammenhang mit
       Geld ist für uns aber eine andere Frage viel entscheidender:
       Leihmutterschaft, wie sie gewöhnlich gedacht und in einigen Ländern
       praktiziert wird, findet medizinisch assistiert statt.
       
       Eine oftmals von einer dritten Person gespendete Eizelle wird eingefroren,
       später in vitro befruchtet und der Leihmutter eingesetzt. Das bringt im
       Vergleich zu einer konventionellen Zeugung für alle beteiligten Frauen und
       möglicherweise auch für das Kind erhöhte medizinische Risiken mit sich. Und
       das bedeutet vor allem exorbitante Gewinne für reproduktionsmedizinisch
       tätige Privatunternehmen, die vom Kinderwunsch der Menschen profitieren.
       
       Wir finden es medizinisch nicht sicher, aber vor allem moralisch
       fragwürdig, Leihmutterschaft zu einem solchen Geschäftsmodell für Dritte zu
       machen: Im Zusammenhang mit Sterbehilfe haben wir gesellschaftlich längst
       anerkannt, dass ein Geschäftsfeld diametral der unabdingbaren Voraussetzung
       einer Freiverantwortlichkeit gegenübersteht. Der freie Wille wird
       beeinflusst, wenn marktwirtschaftliche Unternehmen ein finanzielles
       Interesse an einer spezifischen Entscheidung haben.
       
       Wir plädieren vor diesem Hintergrund eindringlich für ein Verbot
       geschäftsmäßiger Förderung von Leihmutterschaft zum Schutz der
       Freiverantwortlichkeit. Ein solches Verbot sollte jedoch selbstverständlich
       nicht Information, gemeinnützige Vermittlungsplattformen oder auch
       Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft umfassen. Wenn Menschen
       sich vorgeburtlich und verbindlich einigen, wer die rechtliche Elternschaft
       übernimmt.
       
       Wenn einer solchen Vereinbarung zum Schutz der Freiverantwortlichkeit
       womöglich auch das positive Votum eines Ethikkomitees vorausgegangen ist.
       Wenn dann im Sinne des Kindes auch von vornherein rechtlich klargestellt
       ist, dass mit einem Abtreten der Elternschaft ein kleines Sorgerecht für
       die Leihmutter und ein reziprokes Umgangsrecht mit dem Kind entstehen –
       dass die Leihmutter also auch später im Leben eine Rolle spielt.
       
       Wenn diese Bedingungen klar gesetzlich geregelt sind, dann sehen wir nicht,
       dass die Verantwortung für ein mittels privater Becherspende gezeugtes Kind
       nicht auch auf Wunscheltern übertragen werden kann.
       
       26 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Leihmuetter-aus-der-Ukraine/!5685327
 (DIR) [2] /Streitgespraech-zu-Eizellspenden/!5751293
 (DIR) [3] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
 (DIR) [4] /Vaterschaft-vor-dem-Verfassungsgericht/!5959780
 (DIR) [5] /Gender-Pay-Gap/!t5011897
       
       ## AUTOREN
       
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