# taz.de -- Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien: Betroffene müssen weiter hoffen
       
       > Am Bundesverfassungsgericht und in der Bundesregierung soll die
       > Anerkennung der Mitmutterschaft in diesen Tagen beschleunigt werden. Doch
       > es hakt.
       
 (IMG) Bild: Nicht jede Familie besteht aus Vater, Mutter und Kind. Doch Zwei-Mütter-Familien werden weiterhin diskriminiert
       
       Berlin taz | In dieser Woche sollen zwei Ereignisse die rechtliche
       Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien voranbringen. An diesem Mittwoch
       stellt ein Mütterpaar einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen
       Verfassungsrichter Henning Radtke. Und am Freitag präsentiert das
       Bundesjustizministerium seine Gesetzentwürfe zum Familienrecht den
       Bundesländern.
       
       Die Diskriminierung ist lange bekannt: Wenn eine heterosexuelle Ehefrau ein
       Kind bekommt, wird der Ehemann automatisch rechtlicher Vater, selbst wenn
       er an der Zeugung des Kindes nicht beteiligt war. Dagegen wird in einer
       lesbischen Ehe die Ehefrau der gebärenden Mutter nicht automatisch
       Mitmutter. Die Ehefrau müsste das Kind erst adoptieren und sich dabei vom
       Jugendamt überprüfen lassen. Viele finden das stigmatisierend.
       
       Auf zwei Wegen wird derzeit versucht, diese Diskriminierung zu beenden. Am
       Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen sechs Fälle zur Prüfung vor.
       Außerdem hat sich die Ampelkoalition eine gesetzliche Reform vorgenommen.
       Doch auf beiden Wegen hakt es.
       
       Das Ehepaar Catherine K. und Christin G. hat im September 2022
       Verfassungsbeschwerde erhoben, weil G. nicht als Mitmutter des von K.
       geborenen Kindes Mischa anerkannt wurde. Das BVerfG hat über die
       Verfassungsbeschwerde bisher ebenso wenig entschieden wie über die fünf
       parallelen Richtervorlagen.
       
       ## Untätigkeit in Karlsruhe
       
       Weil der federführende Richter Henning Radtke bei einer Tagung im Juli 2024
       gesagt haben soll, die Co-Mutterschaft sei eher eine Entscheidung für den
       Gesetzgeber als für das BVerfG, lehnen die Klägerinnen Radtke nun wegen
       Besorgnis der Befangenheit ab. Für eine Voreingenommenheit Radtkes spreche
       auch, dass er in der gleichen Zeit das [1][Verfahren eines unehelichen
       biologischen Vaters vorangetrieben] hatte, der nicht rechtlicher Vater
       werden konnte.
       
       Der Befangenheitsantrag wurde von der Anwältin Lucy Chebout und den
       Rechtsprofessorinnen Anne Sanders und Dana-Sophia Valentiner verfasst. Er
       wird von der Organisation „Nodoption“ unterstützt, die Regenbogenfamilien
       im Kampf um gemeinsame Elternschaft ohne Adoption vertritt. Der
       Befangenheitsantrag hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.
       
       Dass wichtige Verfahren in Karlsruhe jahrelang liegen bleiben, ist nicht
       unüblich und daher kein Indiz für Voreingenommenheit. Es ist im Sinne der
       Gewaltenteilung auch durchaus naheliegend, dass die Verfassungsrichter erst
       einmal auf den Gesetzgeber wartet, wenn dieser ankündigt, er wolle einen
       möglichen Verfassungsverstoß selbst reparieren.
       
       ## Blockade in Berlin
       
       Immerhin heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP: „Wir werden
       das Familienrecht modernisieren. (…) Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen
       geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern
       nichts anderes vereinbart ist.“
       
       Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat [2][erste Eckpunkte zum
       Abstammungsrecht] im Januar 2024 vorgelegt. Im September wurde sein
       Gesetzentwurf fertig, doch aufgrund einer komplizierten Lage in der
       Bundesregierung liegt er derzeit auf Eis. So will Buschmann gleich ein
       ganzes Paket an familienrechtlichen „Modernisierungen“ ins Kabinett
       bringen.
       
       Konkret geht es um Gesetzentwürfe zum Abstammungsrecht, zum
       Kindschaftsrecht und zum Unterhaltsrecht. Politische Probleme gibt es in
       der Ampel nur beim Unterhaltsrecht für Trennungskinder, wo Buschmann Väter,
       die sich mehr als 29 Prozent (und weniger als 50 Prozent) an der
       Kinderbetreuung beteiligen, erstmals bei den Unterhaltszahlungen entlasten
       will.
       
       Die Grünen, insbesondere Familienministerin Lisa Paus, sind hier skeptisch,
       weil dies zu Nachteilen für alleinerziehende Mütter führen könnte. Solange
       die Grünen das Unterhaltsrecht blockieren, blockiert aber Buschmann das
       Abstammungsrecht mit der Zwei-Mütter-Familie, die wiederum den Grünen
       besonders am Herzen liegt.
       
       ## Buschmann versucht es mit einem Kniff
       
       Um nun Dynamik in die Sache zu bringen, hat Buschmann Anfang Oktober alle
       drei Gesetzentwürfe informell an die Bundesländer geschickt. Damit hat er
       ausdrücklich nicht die übliche Verbände- und Länderanhörung gestartet, die
       erst nach der ersten Kabinettsbefassung möglich ist, sondern ein ganz neues
       Verfahren erfunden. Die Länder geben auch noch keine Stellungnahmen ab.
       
       Vielmehr hat Buschmann die Landesjustizministerien für den 25. Oktober,
       also den kommenden Freitag, zu einer Diskussion der Entwürfe eingeladen.
       Nach taz-Informationen wird die Online-Besprechung auf Arbeitsebene
       erfolgen und rund zwei Stunden dauern.
       
       Ob dieser Kniff dazu führt, die Verhandlungsbereitschaft auf Bundesebene zu
       fördern, wird sich zeigen. Inzwischen ist es auch denkbar, dass sich die
       Ampelregierung nicht einmal mehr in gesellschaftspolitischen Fragen einigen
       kann.
       
       24 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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