# taz.de -- NS-Raubkunst: Bundeskabinett billigt Reform zu Rückgabeverfahren
       
       > Ein Schiedsgericht soll künftig die Restitution von NS-Raubkunst
       > erleichtern. Experten und Nachfahren von NS-Opfern haben Zweifel an dem
       > Verfahren.
       
 (IMG) Bild: Provenienzforschung NS Raubkunst im Brandenburgischen Landesarchiv
       
       BERLIN taz | In Deutschland stehen bald Entscheidungen über den Besitz
       bedeutender Kunstwerke an. Darunter: [1][eine Skulptur und ein Gemälde von
       Picasso sowie zwei Bilder von Paul Klee]. Vor etwa 80 Jahren verloren
       jüdische Besitzer diese Werke. Wurden sie von den Nazis gestohlen, wie
       geschätzt 600.000 Kunstwerke im deutschen Machtbereich während des
       Nationalsozialismus? Oder verkauften die jüdischen Besitzer sie rechtmäßig?
       Die Antwort erfolgt in jedem Fall reichlich spät. Und schon jetzt ist
       strittig, ob das Verfahren die Nachfahren der Opfer angemessen
       berücksichtigt. In jedem Fall: Die Neureglung zur Restitution von
       NS-Raubkunst in öffentlichem Besitz kann in Kraft treten.
       
       Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch der Einrichtung eines entsprechenden
       Schiedsgerichts zu. Weil es sich um ein Abkommen zwischen Bund, Ländern und
       Kommunen handelt, ist eine Zustimmung der Parlamente nicht notwendig.
       [2][Ein erst am Dienstag veröffentlichter offener Brief] von etwa 100
       Historikern, Rechtsanwälten und Nachkommen verfolgter Jüdinnen und Juden
       blieb ungehört.
       
       Staatsministerin Claudia Roth (Grüne), [3][deren Haus die Gespräche
       zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Reform initiiert hatte],
       begrüßte die Einrichtung des Schiedsgerichts. „Wir erleichtern die Rückgabe
       von NS-Raubgut“, erklärte sie. Deutschland werde „seiner historischen
       Verantwortung besser gerecht“.
       
       Die Reform beendet die Arbeit der Beratenden Kommission, die bisher in 24
       Fällen entschied. Freilich nicht in anderen, denn bisher galt, dass alle
       Parteien einer Anrufung zustimmen mussten. Verweigerte dies ein Museum,
       blieb auch ein Urteil aus. Das betraf auch die eingangs erwähnten
       Kunstwerke, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden. Einer
       Entscheidung durch das Schiedsgericht will man sich in München aber nicht
       verschließen. Überhaupt sieht die Reform vor, dass ein Urteil über
       Besitzansprüche auch gegen den Willen einer Partei erfolgen kann.
       
       ## Nachfahren von NS-Opfern schreiben Brief an Scholz
       
       Genau das bezweifeln die Experten und Nachfahren von NS-Opfern in ihrem
       Brief an Scholz. „Die Behauptung, die Opfer würden gestärkt werden,
       entspricht nicht der Wahrheit“, heißt es darin. Insbesondere kommunale
       Kultureinrichtungen hätten sich bisher nicht zu dem
       Schiedsgerichtsverfahren bekannt – und ob sie sich in Zukunft an das neue
       Verfahren halten werden, ist nicht klar.
       
       Zudem beklagen die Kritiker, dass „ganze Opfergruppen wie verfolgte
       Kunsthändler“, die unter dem Druck der Verfolgung Kunstwerke verkaufen
       mussten, diese „nicht mehr zurückerhalten“. Auch für Verfolgte, die
       Kulturgut im Exil verkaufen mussten, gebe es künftig „nur noch einen sehr
       eingeschränkten Anspruch auf Restitution“.
       
       8 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082
 (DIR) [2] https://www.ndr.de/kultur/kunst/Offener-Brief-gegen-Schiedsgerichtverfahren-bei-NS-Raubkunst,restitution106.html
 (DIR) [3] /Politik-zu-NS-Raubkunst/!6024791
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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