# taz.de -- Umgang mit NS-Raubkunst: Wem gehört dieser Picasso wirklich?
       
       > Bund, Länder und Kommunen haben sich geeinigt: Museen dürfen nicht mehr
       > blockieren, dass geprüft wird, ob ihre Kunstwerke NS-Raubkunst sind.
       
 (IMG) Bild: Ausschnitt aus Picassos „Madame Soler“
       
       Die Nachfahren von Nazi-Opfern erhalten bessere Möglichkeiten für die
       Restitution gestohlener Kunstwerke aus dem Familienbesitz. Darauf einigten
       sich am Mittwoch nach jahrelangen Debatten der Bund, die Länder und die
       kommunalen Spitzenverbände. Der Zentralrat der Juden begrüßte die
       Neuregelung.
       
       Kernpunkt der Reform ist die Einrichtung eines Schiedsgerichts, das künftig
       darüber entscheidet, ob ein im Besitz der öffentlichen Hand befindliches
       Kunstwerk den Nachfahren zurückgegeben wird. Dieses Gremium löst die
       bisherige Beratende Kommission ab. Diese litt unter dem Geburtsfehler, dass
       sie nur dann tätig werden konnte, wenn alle Beteiligten dem Verfahren
       zustimmten. Es war also möglich, dass eine öffentliche Einrichtung wie ein
       Museum mit der Behauptung, das betreffende Kunstwerk sei kein NS-Raubgut,
       dafür sorgte, dass eine Untersuchung dieser Frage nicht stattfand.
       Tatsächlich konnte die Kommission in den 21 Jahren ihrer Existenz nur in
       gut 20 Fällen über die [1][Restitution von NS-Raubkunst] entscheiden.
       
       Die Neuregelung stärkt die Position der Nachfahren von NS-Opfern in solchen
       Streitfällen. „Damit wird die Rückgabe von NS-Raubgut verbessert,
       vereinfacht und beschleunigt“, [2][erklärte dazu Kulturstaatsministerin
       Claudia Roth (Grüne), deren Haus die Verhandlungen für den Bund führte.]
       Der hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
       Timon Gremmels (SPD) sagte, die Rückgabe von NS-Raubkunst sei nicht nur
       eine Frage der Gerechtigkeit. „Für ein demokratisches Deutschland ist sie
       auch ein unabdingbarer Schritt zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte.“
       
       Nach Schätzungen wurden Jüdinnen und Juden in der NS-Zeit etwa 600.000
       Kunstwerke entzogen. In vielen Fällen mussten die Verfolgten diese Stücke
       zu einem Spottpreis verkaufen, um mit dem Geld ihre Ausreise und die damit
       verbundenen horrenden Reichsfluchtsteuern zu bezahlen. Das Eigentum von
       Deportierten fiel den NS-Staat automatisch zu. In anderen Fällen bedienten
       sich NS-Größen aus privaten Sammlungen, ohne dafür zu bezahlen.
       
       ## Keine Lösung für Raubkunst im Privatbesitz
       
       Die Washingtoner Erklärung zur Regelung der Restitution von NS-Raubkunst,
       die auch von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde, mahnt „faire und
       gerechte Lösungen“ an. In jüngster Zeit stiegen die Zweifel, ob die
       bestehende Regelung, die die Opfer-Nachfahren gegenüber Museen
       benachteiligte, diesem Versprechen gerecht wird.
       
       Die Mitglieder des neuen „Schiedsgericht NS-Raubgut“ sollen paritätisch vom
       Staat und von jüdischen Organisation wie der Jewish Claims Conference und
       dem Zentralrat der Juden in Deutschland benannt werden. Damit sind
       Befürchtungen, dass das Schiedsgericht einseitig die Interessen der Museen
       verfolgt, offenbar gegenstandslos. Für Antragsteller, also Nachfahren von
       NS-Opfern, ist das Verfahren kostenlos. Das Gericht soll im kommenden Jahr
       seine Arbeit aufnehmen. Bis dahin arbeitet die Beratende Kommission weiter.
       
       [3][2025 dürfte damit das Jahr werden, in dem endlich über Pablo Picassos
       „Madame Soler“ befunden wird.] Das Gemälde befindet sich im Besitz der
       bayerischen Staatlichen Gemäldesammlungen. Diese wie der Freistaat Bayern
       haben bisher eine Behandlung des Bilds von der Beratenden Kommission
       erfolgreich abgewehrt. Eine Erbengemeinschaft von Paul von
       Mendelssohn-Bartholdy hatte bereits 2009 die Restitution des Gemäldes
       verlangt. Bayern erklärte dazu, es handele sich nicht um NS-Raubkunst – mit
       der Folge, dass genau dies nicht überprüft werden konnte.
       
       Der Präsident des Zentralrats der Juden Josef Schuster begrüßte die
       Neuregelung. Er mahnte aber ein Restitutionsgesetz an, das auch Fälle
       bearbeiten kann, in denen sich offenbar von den Nazis gestohlene Kunst in
       privatem Besitz befindet. Bisher ist eine Restitution dieser Kunstwerke
       faktisch unmöglich, da die heutigen Besitzer diese „ersessen“ haben.
       Sämtliche juristischen Möglichkeiten einer Rückforderung sind längst
       verjährt. Ein solches Gesetz ist nicht in Sicht. Aus Kreisen der
       Bundesregierung hieß es dazu wiederholt, die Durchsetzung eines Verfahrens
       zur Restitution privaten Eigentums sei chancenlos.
       
       10 Oct 2024
       
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