# taz.de -- Reformierte Rückgabe von NS-Raubkunst: Gerechtigkeit für Madame Soler
       
       > Die Rechte der Eigentümer von NS-Raubkunst werden gestärkt – gut so.
       > Jetzt kommt es aber auf die Details der Neuregelung an.
       
 (IMG) Bild: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 1964 Picassos „Madame Soler“ für 1,6 Millionen D-Mark gekauft
       
       In der Münchner Pinakothek der Moderne hängt ein Porträt, das Picasso 1903
       von der Gattin eines Bekannten schuf, [1][„Madame Soler“] genannt. Dieser
       leicht verkniffen dreinschauenden Dame könnte bald Gerechtigkeit
       widerfahren – endlich. Bis heute ist nämlich strittig, ob das Gemälde von
       den Nazis seinem jüdischen Eigentümer geraubt worden ist, so wie
       Hunderttausende weitere Kunstwerke. Eigentlich existiert seit 20 Jahren ein
       Gremium, das darüber entscheiden könnte, die Beratende Kommission.
       
       Doch sie darf nicht. Ein Verfahren kann erst dann beginnen, wenn auch die
       jetzigen Besitzer dem zustimmen. Das verweigern die Bayerischen
       Staatsgemäldesammlungen und der Freistaat. Das ist so ähnlich, als hätte
       ein Angeklagter in einem Strafprozess das Recht, sein Verfahren zu stoppen.
       
       Doch damit ist jetzt endlich Schluss. [2][Bund und Länder haben sich darauf
       geeinigt], dass über NS-Raubkunst im öffentlichen Besitz auch dann
       entschieden werden kann, wenn sich der jetzige Besitzer dem Verfahren
       verweigert. Damit ist absehbar, dass die Herkunft von „Madame Soler“
       überprüft wird, was die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von
       Mendelssohn-Bartholdy schon lange fordern. Vor allem aber können nun viele
       bisher unbekannte Fälle von Naziraubgut endlich einer gerechten Lösung
       zugeführt werden.
       
       Ist nun also alles gut? Das wird sich erweisen. Denn nicht nur verschwindet
       das Vetorecht mutmaßlicher Profiteure von Naziunrecht. Auch die bisherige
       Beratende Kommission wird aufgelöst. An ihre Stelle tritt ein
       Schiedsgericht, dessen Größe und personelle Zusammensetzung erst noch
       geklärt werden müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Freistaat Bayern
       im Fall von „Madame Soler“ kleinlaut beidreht, ohne an anderer Stelle etwas
       einzufordern.
       
       Mit einem zahnlosen Schiedsgericht, das mehr die Interessen der Museen
       vertritt, weniger aber die der bestohlenen Jüdinnen und Juden und ihrer
       Nachkommen, wäre nicht viel gewonnen. In den nächsten Monaten wird klar
       werden, wie sich das Schiedsgericht zusammensetzt – und aus wem. Wem
       Gerechtigkeit für die Opfer der Nazis am Herzen liegt, der sollte genau
       hinschauen, wer da berufen wird.
       
       15 Mar 2024
       
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