# taz.de -- Deutschland muss KI-Regeln umsetzen: Streitpunkt Überwachung
       
       > Deutschland muss bald die neuen EU-Regeln zu künstlicher Intelligenz
       > umsetzen. Fachleute fordern Verschärfungen – etwa bei der
       > Gesichtserkennung.
       
 (IMG) Bild: Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist keine Seltenheit
       
       Berlin taz | Expert:innen für Menschenrechte und Verbraucherschutz
       fordern, bei der Umsetzung der europäischen Regeln für künstliche
       Intelligenz (KI) Spielräume zu nutzen. „KI betrifft schon jetzt alle
       Lebensbereiche“, sagte Kilian Vieth-Ditlmann von der Menschenrechts-NGO
       Algorithmwatch bei einer Expert:innen-Anhörung im Digitalausschuss des
       Bundestages am Mittwoch.
       
       Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betonte, der
       sogenannte AI Act solle dafür Sorgen, dass Menschen Vertrauen in KI
       gewännen. „Das wird in der Praxis aber nur gelingen, wenn die Interessen
       und Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt
       werden“, so Ehrig.
       
       Der [1][AI Act, das europäische Regelwerk für KI], wird voraussichtlich in
       der kommenden Woche endgültig abgesegnet werden. Wirksam werden die Regeln
       jedoch erst nach einer Übergangszeit, je nach Vorschrift sind das zwischen
       6 Monaten und 3 Jahren. Parallel dazu haben die Gesetzgeber der
       EU-Mitgliedstaaten innerhalb gewisser Rahmen die Möglichkeit, die EU-Regeln
       zu modifizieren. Dafür gibt es in einigen Bereichen Öffnungsklauseln.
       
       Einer der großen Streitpunkte wird hier absehbar die Überwachungsfrage
       werden. [2][Schon bei den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission
       und Mitgliedstaaten war sie stark umstritten]. Am Ende stand eine
       Öffnungsklausel: Die EU-Länder dürfen die biometrische Videoüberwachung
       strikter regeln, als es die EU vorsieht.
       
       ## „Wildwuchs“ bei der Videoüberwachung
       
       Die Fachleute Ehrig und Vieth-Ditlmann fordern nun genau das. Schon heute
       seien Menschen im öffentlichen Raum einem „Wildwuchs“ bei der
       Videoüberwachung weitgehend schutzlos ausgesetzt, kritisierte Ehrig.
       
       „Wir werden alle zu wandelnden QR-Codes auf zwei Beinen“, so
       Vieth-Ditlmann, wenn der deutsche Gesetzgeber nicht restriktiver agiere als
       die EU. Mit biometrischer Überwachung, zum Beispiel Gesichtserkennung,
       werde die Anonymität im öffentlichen Raum aufgehoben, das werde zu
       Abschreckungseffekten führen, etwa wenn es um die Frage einer
       Demonstrationsteilnahme gehe. Vieth-Ditlmann forderte daher, die
       biometrische Überwachung im öffentlichen Raum zu verbieten.
       
       Ehrig forderte außerdem ein niedrigschwelliges Beschwerdeverfahren für
       Verbraucher:innen bei der zuständigen Marktaufsicht. Wo die liegen wird
       und ob dafür eine neue Behörde geschaffen wird, ist noch offen. Der
       Juraprofessor und Digitalrechtexperte David Roth-Isigkeit von der
       Universität Speyer sprach sich in dem Zusammenhang für eine nationale
       Behörde aus und nicht für mehrere Landesbehörden. Eine zentrale Stelle
       verfüge über eine deutlich höhere Schlagkraft.
       
       16 May 2024
       
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