# taz.de -- Bundestag legt Gesetzentwurf vor: AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen
       
       > Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine
       > Staatsgelder. Nun legt der Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das
       > so bleibt.
       
 (IMG) Bild: Der Bundestag legt ein neues Gesetz vor, um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu regeln
       
       Berlin taz | Es war im Frühjahr [1][ein klarer Auftrag des
       Bundesverfassungsgerichts]: Der Bundestag müsse ein eigenes Gesetz
       vorlegen, um künftig die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen
       zu regeln. Vorausgegangen war die Weigerung, der [2][AfD-nahen
       Desiderius-Erasmus-Stiftung] Staatsgelder zu überweisen. Nun lösten die
       Ampel-Parteien den Auftrag aus Karlsruhe ein und einigten sich, zusammen
       mit der Union, auf einen Gesetzentwurf, der bereits am Freitag im Bundestag
       debattiert werden soll. Und welcher der Erasmus-Stiftung weiterhin Gelder
       verweigert.
       
       Der Gesetzentwurf, welcher der taz vorliegt, knüpft eine staatliche
       Stiftungsförderung an die Bedingung, dass die Parteien, die der Stiftung
       nahe stehen, dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein
       müssen. Schon das schließt die AfD aus, die erst seit 2017 und zwei
       Legislaturperioden im Bundestag sitzt.
       
       Zudem wird ein „aktives“ Eintreten für die freiheitlich demokratische
       Grundordnung und für Völkverständigung verlangt. Dem widersprächen nicht
       nur eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ der
       Stiftung, sondern auch entsprechende Veröffentlichungen oder das Mitwirken
       von Beschäftigten oder Beauftragten, die sich demokratiefeindlich
       betätigten, so der Gesetzentwurf. Ob eine Stiftung auf dem Boden der
       demokratischen Grundordnung steht, soll [3][das Bundesinnenministerium
       festlegen].
       
       ## „Keine Steuermittel für demokratiefeindliche Arbeit“
       
       SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte am Dienstag, man werde „mit
       einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine
       Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“. Gleichzeitig
       werde die wichtige politische Bildungsarbeit gesichert, damit die
       politischen Stiftungen weiter für Demokratie, Rechtsstaat und eine freie
       Gesellschaft werben könnten.
       
       Auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte: „Mit dem
       Stiftungsfinanzierungsgesetz schaffen wir endlich eine solide und
       transparente gesetzliche Grundlage, um die wichtige gesellschaftspolitische
       Arbeit der politischen Stiftungen abzusichern. Für alle politischen
       Stiftungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit.“ Das Gesetz sei damit „aus
       rechtsstaatlicher Perspektive ein echter Fortschritt“.
       
       Bisher erhielten die parteinahen Stiftungen über das Haushaltsgesetz ihre
       Gelder. Konkrete Kriterien für die Förderung waren dort aber nicht
       definiert. Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung war bisher leer ausgegangen und
       hatte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Karlsruhe forderte
       darauf [4][ein gesondertes Parlamentsgesetz] für die Stiftungsfinanzierung
       ein. Dies sei wegen der Höhe der staatlichen Zuwendungen und deren
       Auswirkungen auf die Stiftungstätigkeiten notwendig.
       
       Laut Gesetzentwurf sollen die staatlichen Gelder nun im Verhältnis der
       Wahlergebnisse der vergangenen vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen
       verteilt werden. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der
       Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen
       erhält. Die Gesamthöhe der Stiftungsförderung wird weiter durch das
       Haushaltsgesetz festgelegt.
       
       ## 700 Millionen Euro für die Stiftungen
       
       Im aktuellen Jahr wurden die politischen Stiftungen von CDU, CSU, FDP, SPD,
       Linke und der Grünen mit rund 697 Millionen Euro gefördert. Der
       Gesetzentwurf verpflichtet die Einrichtungen künftig zudem zu mehr
       Transparenz – etwa mit einer Pflicht, Spenden über 10.000 Euro zu
       veröffentlichen.
       
       Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf ebenso, dass eine
       Stiftungsfinanzierung weiterläuft, auch wenn die nahestehende Partei für
       eine Legislaturperiode aus dem Bundestag ausscheidet – so wie 2013 die FDP.
       Voraussetzung ist, dass die Partei zuvor in zwei aufeinanderfolgenden
       Legislaturperioden gefördert wurde.
       
       Für den Gesetzentwurf wurde die Zeit zuletzt knapp. Der Bundeshaushalt für
       2024 soll am 1. Dezember beschlossen werden – bis dahin musste der Entwurf
       vorliegen. Die Ampel und die Union wollen den Gesetzentwurf nun gemeinsam
       einbringen. Auch die Linke war anfangs in Gespräche zu dem Gesetzentwurf
       involviert. Linken-Innenexpertin Clara Bünger bedauerte, dass ihre Fraktion
       im Entstehungsprozess zwar um Expertise gefragt wurde, die Ampel und Union
       am Ende „aber nicht bereit waren, das Gesetz als starkes gemeinsames Signal
       aller fünf im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einzubringen“.
       Das weitere Vorgehen der Linken hänge nun von den Beratungen des Gesetzes
       ab, sagte Bünger der taz.
       
       Das Ansinnen des Vorhabens aber teilt sie: „Demokratische Bildungsarbeit
       ist ein zentraler Baustein für eine in Zukunft noch funktionierende
       Brandmauer gegen rechts. Der Schutz der Demokratie vor rechten Angriffen
       auf unsere Grundwerte, wie Menschenwürde und Diskriminierungsschutz müssen
       oberstes Ziel des Stiftungsfinanzierungsgesetzes sein.“
       
       Aktualisiert und ergänzt am 11.10.2023 um 09:10 Uhr. d. R.
       
       10 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
 (DIR) [2] /Politische-Stiftung-der-AfD/!5900074
 (DIR) [3] /AfD-nahe-Erasmus-Stiftung/!5956995
 (DIR) [4] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Desiderius-Erasmus-Stiftung
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Ampel-Koalition
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Desiderius-Erasmus-Stiftung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gesetz zu parteinahen Stiftungen: Eher nicht hilfreich
       
       Ein neues Gesetz soll der AfD schaden. Tatsächlich aber ist es von
       Altparteien für Altparteien gemacht und wird Demokratieverdrossenheit
       fördern.
       
 (DIR) Umfrage zu Regierungsbeteiligung der AfD: Zwei Drittel dagegen
       
       69 Prozent lehnen eine AfD-Regierungsbeteiligung auf Landesebene ab. Eine
       aktuelle Forsa-Umfrage widerspricht damit den umstrittenen Civey-Daten.
       
 (DIR) AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Verfassungstreue als Maßstab
       
       Wie lässt sich die staatliche Förderung einer AfD-nahen Stiftung
       verhindern? Nicht direkt per Gesetz, sagt ein Rechtsgutachten dazu.
       
 (DIR) Niederlage vor Gericht: Kein Geld für AfD-Stiftung
       
       In Sachsen-Anhalt scheitert die AfD mit einer Klage um staatliche
       Zuschüsse. Diese wurden wegen fehlender Trennung von Partei und Stiftung
       verwehrt.
       
 (DIR) Parteinahe Stiftungen: Schluss mit der Scheinheiligkeit
       
       Bei den parteinahen Stiftungen sind radikale Kürzungen nötig. So ist auch
       ein bisschen Geld für die Erasmus-Stiftung der AfD verkraftbar.