# taz.de -- AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Verfassungstreue als Maßstab
       
       > Wie lässt sich die staatliche Förderung einer AfD-nahen Stiftung
       > verhindern? Nicht direkt per Gesetz, sagt ein Rechtsgutachten dazu.
       
 (IMG) Bild: Beatrix von Storch spricht mit Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung
       
       Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) darf nicht per Gesetz von
       staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Zu diesem Schluss kommt ein
       Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesinnenministeriums, das der taz
       vorliegt. Das geplante Stiftungsgesetz soll demzufolge nur die Kriterien
       und das Verfahren für den Ausschluss einer parteinahen Stiftung regeln.
       
       Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund
       700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und
       Auslandsprojekte. Der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden
       [1][bisher Fördermittel verwehrt].
       
       Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März, dass die
       Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz
       geregelt werden muss. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz genüge nicht. Der
       Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung sei zwar grundsätzlich
       möglich, erforderlich wären dann aber schwerwiegende Gründe wie der Schutz
       der freiheitlich demokratischen Grundordnung, so die Verfassungsrichter.
       
       ## Stiftungsgesetz muss bald kommen
       
       Das [2][Stiftungsgesetz soll aus der Mitte des Bundestags] entstehen. Doch
       als Hilfe für die Abgeordneten hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein
       Gutachten in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „Verfassungsrechtliche
       Maßgaben für den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen
       Förderung“, wurde es von den renommierten Berliner Rechtsprofessoren
       Christoph Möllers und Christian Waldhoff verfasst.
       
       Das Gutachten stellt klar, dass die Entscheidung über den Ausschluss einer
       Stiftung von der Förderung nicht schon im Gesetz erfolgen könnte; hierfür
       sei diese Entscheidung viel zu komplex. So müsse eine „Gesamtschau“ der
       Stiftungsaktivitäten vorgenommen werden, punktuelle Verstöße gegen die
       gesetzlichen Vorgaben genügten nicht. Im Verfahren müsse auch die Stiftung
       angehört werden.
       
       Doch wer soll dann entscheiden, wenn nicht der Bundestag? Möllers und
       Waldhoff empfehlen eine gerichtliche Entscheidung durch das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Antrag soll nur die
       Bundestagspräsidentin (derzeit Bärbel Bas, SPD) stellen können.
       
       ## Auf die Aktivitäten kommt es an
       
       Solange die AfD nicht verboten sei, komme es für den Förderungsausschluss
       der Stiftung auf das Wesen der Stiftung selbst an, also auf deren Programm,
       Personal und Aktivitäten. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die
       Partei AfD als Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einstuft,
       genüge nicht.
       
       Als Grund für das Finanzierungsverbot könnte wie beim Parteiverbot darauf
       abgestellt werden, ob sich die Stiftung gegen Demokratie, Rechtsstaat und
       Menschenwürde richte. Auch bei „Wesensverwandtschaft zum
       Nationalsozialismus“ oder bei einer Ausrichtung gegen die
       „Völkerverständigung“ könnte ein Ausschluss vorgesehen werden. Die
       Professoren glauben sogar, dass eine Pflicht zu „verfassungsfreundlichen“
       Aktivitäten als Voraussetzung für eine Förderung eingeführt werden könnte.
       
       In diesen Tagen verhandeln die Ampelfraktionen unter Hochdruck über das
       neue Stiftungsgesetz. Der Bundeshaushalt für 2024 soll am 1. Dezember
       beschlossen werden. [3][Bis dahin muss das Stiftungsgesetz in Kraft sein.]
       Der Gesetzentwurf dazu soll aber gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU
       und der Linken eingebracht werden, sodass erheblicher Zeitdruck besteht.
       
       14 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Niederlage-vor-Gericht/!5921072
 (DIR) [2] /Jurist-ueber-moegliches-Stiftungsgesetz/!5914330
 (DIR) [3] /Bundesverfassungsgericht-zu-AfD-Stiftung/!5914331
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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