# taz.de -- Parteinahe Stiftungen: Schluss mit der Scheinheiligkeit
> Bei den parteinahen Stiftungen sind radikale Kürzungen nötig. So ist auch
> ein bisschen Geld für die Erasmus-Stiftung der AfD verkraftbar.
(IMG) Bild: Karlsruhe, 22. Februar: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Desiderius-Erasmus-Stiftung
Man muss der AfD fast dankbar sein. Ihre Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht, mit der sie Staatsgeld für ihre
Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommen wollte, hat Aufmerksamkeit auf das
undurchschaubare Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen gelenkt.
[1][Die Karlsruher RichterInnen verlangen nun ein Stiftungsgesetz], in dem
die Geldflüsse klar geregelt sind.
Konrad-Adenauer-, Heinrich-Böll-Stiftung und die anderen sind merkwürdige
Konstruktionen. Bis auf die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung sind sie
rechtlich gesehen ganz normale eingetragene Vereine, aber sie nennen sich
Stiftung, weil es wohl besser klingt. Ihr Budget wird zwischen den Parteien
im Haushaltsausschuss des Bundestags ausgehandelt – und die Summen gehen
jedes Jahr deutlich nach oben. 2019 bekamen die Stiftungen [2][stolze 660
Millionen Euro], 2011 [3][waren es noch 423 Millionen]. Dass sich eine
rechtsradikale Partei mit eigener Stiftung etabliert, war im klandestinen
Tauschgeschäft nicht vorgesehen.
Die Stiftungsarbeit durchzieht eine große Scheinheiligkeit. Reisen zu
internationalen Kongressen, Trainings für den Politiknachwuchs – das steht
eigentlich allen Interessierten offen, aber in der Realität landen in den
Programmen merkwürdigerweise fast immer nur Funktionäre oder Mitglieder der
Mutterpartei.
Die begrifflichen Verrenkungen sind bisweilen bizarr: Der Schlüsselbegriff
der Friedrich-Ebert-Stiftung ist „soziale Demokratie“ – nicht
Sozialdemokratie. Ein Buchstabe genügt, um sich formal von der SPD
abzugrenzen, damit das Bundesverfassungsgericht nicht nervös wird, denn
offiziell dürfen die Stiftungen keine Parteiableger sein.
## Problematischer Einfluss im Globalen Süden
Offiziell geht es um politische Bildung, in Wahrheit sind die Stiftungen
Vorfeldorganisationen der Parteien, informelle Parteischulen und
Auffangbecken für PolitikerInnen nach einem Karriereknick. Besonders
problematisch ist das Unwesen der internationalen Aktivitäten in den
zahlreichen Auslandsbüros. Mit dem vielen Geld, das sie in „Projekte“
stecken, können die Stiftungen in finanzschwachen und fragilen Ländern
gehörigen Einfluss nehmen. Woher nehmen sich mit Staatsgeld gepamperte
deutsche Vereine, pardon: Stiftungen, eigentlich das Recht, im Globalen
Süden zu sagen, wo es langgehen soll?
Hier ein Lösungsvorschlag: Das Geld sollte radikal zusammengestrichen
werden, 10 Prozent der bisherigen Mittel reichen völlig aus. Das frei
gewordene Geld sollte dahin umgelenkt werden, wo es der politischen Bildung
wirklich nützt: in Schulen in benachteiligten Vierteln. Dann wird das Stück
vom Kuchen, das die Erasmus-Stiftung womöglich bekommt, nicht der Rede wert
sein.
25 Feb 2023
## LINKS
(DIR) [1] /Bundesverfassungsgericht-zu-AfD-Stiftung/!5914331
(DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-022.html
(DIR) [3] https://web.archive.org/web/20211129213122if_/https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/archiv/2012/2012-bemerkungen-gesamtbericht-pdf/@@download/file
## AUTOREN
(DIR) Gunnar Hinck
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