# taz.de -- Gesetz zu parteinahen Stiftungen: Eher nicht hilfreich
       
       > Ein neues Gesetz soll der AfD schaden. Tatsächlich aber ist es von
       > Altparteien für Altparteien gemacht und wird Demokratieverdrossenheit
       > fördern.
       
 (IMG) Bild: Ob die AfD rechtsextrem genug für einen dauerhaften Stopp der Stiftungsgelder ist?
       
       Es gibt ja Sprachpolizist:innen, die sagen, das Wort „Altparteien“ dürfe
       man nicht mehr verwenden, weil es inzwischen von der AfD genutzt wird. Es
       gibt aber auch Sachverhalte, die man kaum anders beschreiben kann als unter
       Benutzung des Wortes „Altparteien“. Dazu gehört, dass der Bundestag am
       Freitag mit Unterstützung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken ein
       Gesetz über die [1][Finanzierung parteinaher Stiftungen] beschlossen hat,
       das dazu führt, dass die parteinahe Stiftung der AfD in dieser Wahlperiode
       keine Zuschüsse bekommen wird.
       
       Es dürfe keine Zuschüsse für Verfassungsfeinde geben, hieß es zur
       Begründung. Das ist in der „wehrhaften Demokratie“, die das Grundgesetz
       vorsieht, ein vertretbares Argument. Weil aber noch unklar ist, ob Gerichte
       die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen werden, verlangt das neue
       Gesetz zusätzlich, dass Stiftungen auch aktiv „für“ die freiheitliche
       demokratische Grundordnung eintreten müssen. Das wird rechtsstaatlich noch
       schwieriger festzustellen sein.
       
       Deshalb haben die Altparteien noch ein Kriterium dazugepackt, das leicht zu
       prüfen ist und an dem die AfD-nahe Stiftung in den kommenden Jahren ganz
       sicher scheitert. Eine Stiftung kann erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die
       dazugehörige Partei zum dritten Mal in den Bundestag gewählt wurde. Die
       Altparteien bevorzugen also sich und ihre Stiftungen, weil neue Parteien
       noch keine Altparteien sind.
       
       Nun zeigen Phänomene wie die Piraten, dass es unter Parteien schnell
       verglühende Sternschnuppen gibt. Das Erfordernis einer zweiten Wahlperiode
       ist also sinnvoll. Aber drei Wahlperioden werden hier wohl nur deshalb
       verlangt, [2][um die AfD-nahe Stiftung erst mal sicher auszugrenzen]. Das
       Argument, die AfD müsse erst zeigen, dass sie für eine „dauerhafte
       politische Grundströmung“ steht, wirkt in einer Zeit geradezu grotesk, in
       der man sich eher sorgen muss, dass die AfD bei der nächsten Wahl stärkste
       Partei wird. Das Gesetz wird wohl mehr Demokratieverdrossenheit erzeugen,
       als alle parteinahen Stiftungen zusammen reparieren können.
       
       12 Nov 2023
       
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