# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Erasmus-Stiftung: Mit Anlauf gegen die Wand
       
       > Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten
       > werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen
       > Parteien.
       
 (IMG) Bild: Freude bei Erika Steinbach, der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus Stiftung, nach der Urteilsverkündung
       
       Die Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die
       demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand
       gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert,
       den selbst ihre eigenen Jurist*innen prognostiziert haben. Die
       parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und
       ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, [1][nicht von der
       Stiftungsfinanzierung ausschließen].
       
       Zivilgesellschaftliche Initiativen warnen schon lange davor, dass das
       bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne
       Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein
       Stiftungsgesetz.
       
       Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz
       gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen
       Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten.
       [2][Kritik an dieser Intransparenz] gibt es indes schon seit mindestens 40
       Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie
       selbst davon profitierten.
       
       Dass die demokratischen Fraktionen des Bundestags das Problem wider
       besseres Wissen nicht angegangen sind, ist nun umso schmerzhafter: Mit
       ihrer Blockadehaltung und Schnarchnasigkeit haben sie letztlich dafür
       gesorgt, dass die AfD für ihre Opferhaltung eine Bestätigung vom
       Verfassungsgericht erhalten hat. Die AfD schlachtet das natürlich
       genüsslich aus.
       
       ## Wasserdichtes Gesetz nötig
       
       Zum Glück gibt es allerdings Abstriche. Denn das Urteil ist nur ein
       Teilerfolg der AfD. Zum einen gibt es nicht sofort Millionen für die
       Erasmus-Stiftung. Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es
       möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen.
       Allerdings braucht es für einen derart gewichtigen Eingriff ein
       Parlamentsgesetz, das die verschiedenen Grundrechtsgüter gegeneinander
       abwägt. Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
       
       Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag nun ein wasserdichtes Gesetz auf
       den Weg bringt, das sicherstellt, dass die Demokratie nicht ihre eigenen
       Feinde finanziert. [3][Die fließenden Übergänge zu rechtsextremen
       Organisationen in der Erasmus-Stiftung] und menschenfeindliche und
       rassistische Hetze ihres Personals sind hinreichend belegt, ebenso wie die
       Radikalisierung der AfD. Wer dafür sorgt, dass neurechte Akteur*innen
       und rechter Kadernachwuchs staatliche Förderung erhalten, finanziert die
       Abschaffung der Demokratie und der grundgesetzlich garantierten
       Menschenwürde.
       
       22 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsgericht-zu-AfD-naher-Stiftung/!5917810
 (DIR) [2] https://www.deutschlandfunk.de/unter-druck-politische-stiftungen-im-dilemma-100.html
 (DIR) [3] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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