# taz.de -- Mietenwahnsinn in Berlin: Schub für die Enteignungsdebatte
       
       > Das Land kann ein Enteignungsgesetz beschließen, sagt ein Papier der
       > Expert*innenkommission. Die Initiative fordert „unverzüglich einen
       > Fahrplan“.
       
 (IMG) Bild: Viele Berliner*innen hoffen auch dank Enteignung auf finanzierbare Mieten
       
       Berlin taz | Das Land Berlin darf Grundstücke im Besitz großer
       Immobilienfirmen vergesellschaften: [1][Zu dieser Schlussfolgerung] kommt
       die vom rot-grün-roten Senat [2][eingesetzte Expert*innenkommission]
       laut dem Entwurf eines Zwischenberichts, der am Freitag bekannt wurde und
       der taz vorliegt. Damit wäre eine wesentliche rechtliche Grundlage für die
       Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen und Co. enteignen gegeben,
       für den im September 2021 [3][gut 59 Prozent der Berliner*innen votiert
       hatten.]
       
       Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar
       unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber
       bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine
       Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier.
       
       „Die Kommission hat bestätigt, was für mehr als eine Million Menschen
       vergangenes Jahr schon klar war: Berlin kann enteignen!“, erklärte Isabella
       Rogner, Sprecherin der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen (DWE).
       Berlin könne nun „Geschichte schreiben“. Die Initiative, die den
       Volksentscheid 2021 angestoßen hatte, fordert vom Senat, jetzt
       „unverzüglich einen Fahrplan für die Vergesellschaftung“ vorzulegen.
       
       Laut der Expertenkommission handelt es sich bei dem bekannt gewordenen
       Papier jedoch lediglich um „Auszüge eines Vorentwurfs zu dem
       Zwischenbericht, der zurzeit beraten wird“ und der am kommenden Donnerstag
       offiziell vorgestellt werden soll. Daraus Schlussfolgerungen auf das
       endgültige Beratungsergebnis zu ziehen, das für April erwartet wird, sei
       nicht möglich, hieß es in einer am Freitagmittag veröffentlichten
       Mitteilung.
       
       Tendenzen lassen sich aber ablesen, und sie entsprechen den jüngsten
       Entwicklungen. So hat die Kommission in einer zweiten wichtigen Frage – der
       Höhe der Entschädigung – zwar laut dem Papier bisher keine gemeinsame
       Position gefunden. Allerdings tendiert man offenbar dazu, dass die
       entsprechenden Kosten für das Land eher unter dem Marktwert der Immobilien
       liegen würden, sprich: dem Land deutlich billiger kämen als bisher gedacht.
       In seiner Schätzung 2021 war der Senat noch von gut 30 Milliarden Euro
       Kosten für das Land ausgegangen.
       
       Begründen ließe sich eine niedrigere Entschädigung zum Beispiel in dem
       Fall, so der Entwurf, dass „der Wert des Gegenstands nicht oder nur
       eingeschränkt auf eigener Leistung des Betroffenen beruht, sondern
       zumindest teilweise aus Spekulationsgewinnen resultiert“.
       
       Damit greift zumindest ein Teil der Expert*innen ein von
       Unterstützer*innen der Vergesellschaftung immer wieder genanntes
       Argument auf: dass der Immobilienmarkt vor allem an Wertsteigerungen und
       den Interessen der Aktionär*innen interessiert sei und, nicht aber an
       den Belangen der Bevölkerung, obwohl diese ein von der Berliner Verfassung
       garantiertes „Recht auf angemessenen Wohnraum“ habe.
       
       „Wir können uns die Enteignung auch leisten, das steht fest“, erklärte
       DWE-Sprecherin Rogner. Die vom Senat bisher genannte, „völlig aufgeblasene
       Entschädigungshöhe“ sei von der Kommission zurückgewiesen worden.
       
       Bereits am Mittwoch hatte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) [4][auf
       einer Diskussionsveranstaltung erklärt], dass die Vergesellschaftung von
       Wohnraum möglicherweise „haushaltsneutral und Schuldenbremsen-konform“
       durchzuführen sei. Wesener sprach sich dafür aus, die Entschädigungssumme
       nicht auf der Grundlage des spekulativen Marktwertes zu berechnen, sondern
       nach dem Ertragswert zu gehen. Die alte Berechnung des Senats sei „nicht
       mehr up to date“.
       
       ## Die Kommission war mit viel Skepsis bedacht worden
       
       Die am Freitag öffentlich gewordenen Positionen der
       Expert*innenkommission überraschten viele Beobachter*innen. Denn
       insbesondere aus den Reihen der Initiative DWE war sie [5][vor allem mit
       Skepsis begrüßt worden]. Vor allem die Auswahl der 13 Mitglieder, zumeist
       hochrangige Jurist*innen, die unter Leitung der früheren
       Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) klären sollen, was in
       Sachen Enteignung rechtlich möglich ist, [6][wurde als Versuch der SPD
       gesehen, das Thema auf die lange Bank zu schieben.]
       
       Am 26. September 2021 hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der
       abstimmenden Berliner*innen für die Enteignung jener
       Immobilieneigentümer gestimmt, denen mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt
       gehören. Hintergrund waren vor allem die seit gut einem Jahrzehnt
       dramatisch steigenden Mieten bei fehlendem Angebot. Der Entscheid war
       jedoch nicht verpflichtend, weil kein Gesetzentwurf vorgelegt wurde;
       andererseits war sein Ergebnis so eindeutlig, dass er anders als die Wahlen
       zum Abgeordnetenhaus von 2021 nicht [7][im kommenden Februar wiederholt
       werden muss].
       
       SPD, Grüne und Linke hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen nach
       langen Auseinandersetzungen auf die Einsetzung des
       Expert*innengremiums geeinigt, auch weil sie unterschiedliche
       Haltungen zum Volksentscheid hatten und haben: Wärend die Linke diesen voll
       und ganz unterstützt, lehnen die SPD-Parteichefs Franziska Giffey und Raed
       Saleh eine Umsetzung ab. Die Grünen konnten sich nicht zu einer klaren
       Position durchringen.
       
       Die Skepsis gegenüber der Expert*innenkommission ist noch nicht
       passé, erklärte DWE-Sprecherin Rogner auf Nachfrage. Zwar sei „an vielen
       Stellen nun klar, dass bestimmte Hürden, die ins Feld geführt wurden, nicht
       existieren“. Andererseits zeige der Entwurf, dass einige Punkte weiterhin
       umstritten und offen sind. Zudem seien viele Fragen noch gar nicht
       thematisiert worden, vor allem wie die Enteignung konkret umgesetzt werde,
       sprich: verwaltungsrechtlich zu organisieren sei.
       
       Derzeit ist geplant, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, die
       die Bestände – mehr als 250.000 Wohnungen – verwalten soll. Fraglich ist
       weiterhin zum Beispiel, welche Grundstücke zu welchem Stichtag wie erfasst
       werden müssen und können.
       
       ## Linke will schnell ein Gesetz
       
       Positiv auf das Papier der Kommission reagierte Katina Schubert, die
       Landeschefin der Linkspartei: „Wir freuen uns auf die Ergebnisse der
       Kommission und erwarten, dass der Senat auf dieser Grundlage schnell ein
       Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet.“ Man wolle alle Möglichkeiten nutzen,
       um die Menschen in Berlin vor steigenden Mieten zu schützen. „Dafür werden
       wir weiter Druck machen, die Wiederholungswahl wird auch eine Mietenwahl.“
       
       Tatsächlich könnte das Thema Enteignung und Mieten der Berliner
       Linkspartei, die in Umfragen bei 11 bis 13 Prozent und damit klar hinter
       den Koalitionspartnern Grüne und SPD gesehen wird, einen Schub im Wahlkampf
       verleihen. 2021 war Mietenpolitik ein zentrales Thema gewesen; zuletzt
       hatte es durch die Auslagerung der Arbeit in die
       Expert*innenkommission und die Folgen des Ukrainekriegs an Präsenz
       verloren. Dabei hat vor allem die Ampel im Bund mietenpolitisch bisher
       nichts vorgelegt.
       
       Auf einer öffentlichen Anhörung der Expert*innenkommission am
       Freitag verdeutlichte Wohnungsexperte Andrej Holm von der
       Humboldt-Universität die Möglichkeiten, die eine Vergesellschaftung böte.
       Nach seinen Berechnungen wäre damit ein „Stopp der Eskalation der
       Mietpreise“ in Berlin möglich, je nach Modell könnten die Mieten pro
       Quadratmeter um bis zu 2,50 Euro niedriger ausfallen. Zudem würden deutlich
       mehr Sozialwohnungen entstehen. „Die Vergesellschaftung ist ein sicherer
       Beitrag zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung“, so Holm.
       
       Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im rbb-Inforadio
       hingegen darauf hin, dass es sich um einen Zwischen- und nicht um einen
       Abschlussbericht handele und noch vieles ungeklärt sei.
       
       9 Dec 2022
       
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