# taz.de -- Wahlwiederholung am 12. Februar 2023: Das darf ja wohl nicht wahl sein!
       
       > Das Verfassungsgericht hat geurteilt: Die Wahlen vom 26. September 2021
       > sind ungültig. Und was heißt das jetzt?
       
 (IMG) Bild: Diesmal im eigenen Saal und nicht im FU-Hörsaal: Das Verfassungsgericht vor der Urteilsverkündung
       
       Was hat das Verfassungsgericht genau entschieden? 
       
       Dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf
       Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 ungültig sind und
       wiederholt werden müssen – also genau das, was Gerichtspräsidentin Ludgera
       Selting schon bei der mündlichen Verhandlung Ende September als vorläufige
       Einschätzung vorgetragen hatte.
       
       Wann soll neu gewählt werden? 
       
       Am 12. Februar 2023. [1][Landeswahlleiter Stephan Bröchler] kündigte der
       taz gegenüber an, dass der Termin am Freitag im Amtsblatt des Landes stehen
       und dann offiziell sein wird. Anders als bei einer normalen Wahl legt bei
       einer Wahlwiederholung nicht der Senat, sondern die Wahlleitung den Termin
       fest.
       
       Das Parlament ist dann für fünf Jahre neu gewählt? 
       
       Nein. Jetzt wird es etwas kompliziert: Es ist zwar eine Wahlwiederholung,
       aber das Parlament ist nicht aufgelöst, und die bisherige Wahlperiode läuft
       weiter. Wer also im Februar 2023 neu ins Parlament kommt, hat seinen Sitz
       nur für dreieinhalb Jahre bis zur nächsten regulären Berlin-Wahl 2026.
       
       Ist das aktuelle Parlament jetzt eingeschränkt in seinen Befugnissen? Wegen
       dieser Befürchtung wurde ja am Montag auf die Schnelle noch der
       Nachtragshaushalt beschlossen. 
       
       Nein. Das Urteil wirkt – im Juristenlatein – „ex nunc“, was im Gegensatz zu
       „ex tunc“ heißt, dass es nicht rückwirkend gilt. Das Parlament bleibt
       handlungsfähig.
       
       Hat [2][das neunköpfige Gericht] einstimmig geurteilt? 
       
       Nein: Die Entscheidung fiel 7:2.
       
       Wer hatte eigentlich geklagt? 
       
       „Klagen“ stimmt nicht ganz – offiziell heißt es „Einspruch einlegen“. Das
       passierte 35 Mal. Verhandelt wurden exemplarisch vier Einsprüche: jene der
       Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die
       Partei.
       
       Was ist der wichtigste Grund für das Urteil? 
       
       Die aus Sicht des Gerichts völlig unzureichende Vorbereitung der Wahl.
       Dabei habe es „schwere systemische Mängel“ gegeben. Das Gelingen sei
       deshalb schon vor Beginn in Gefahr gewesen. Schon bei der mündlichen
       Verhandlung war die Kritik des Gerichts hart ausgefallen, aber diesmal war
       sie noch schärfer.
       
       Was hat die Wahlleitung falsch gemacht? 
       
       Sie habe pro Wähler zu wenig Zeit veranschlagt – nur drei Minuten für sechs
       abzugebende Stimmen – und auf dieser Basis die Zahl der nötigen Wahlkabinen
       berechnet. Sie ging zudem aus Sicht des Gerichts von einer zu hohen Zahl
       von Briefwählern aus. Außerdem sei die Gleichheit der Wahl dadurch
       beeinflusst worden, dass viele noch nach 18 Uhr abstimmen konnten, obwohl
       da bereits Umfrageergebnisse bekannt waren.
       
       Und die Helfer in den Wahllokalen? 
       
       Die nahm das Gericht ausdrücklich von seiner Kritik aus: Sie hätten „alles
       im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stehende“ versucht, Probleme zu lösen.
       
       Viele Juristen hatte schon die vorläufige Einschätzung des Gerichts
       überrascht – sie hielten die Wahlfehler für nicht so relevant, dass sie das
       Wahlausgang wirklich beeinflusst hätten. 
       
       Das Gericht sieht das anders: 88 von den 147 Mandaten im Abgeordnetenhaus –
       und damit fast 60 Prozent – seien von Wahlfehlern betroffen.
       
       Warum hat das Gericht nicht entschieden, nur in den betroffenen Wahllokalen
       wählen zu lassen? 
       
       Wegen des Prinzips der Einheitlichkeit einer Wahl: Dann wäre ein Teil des
       Parlaments in der politischen Stimmung vom September 2021 gewählt worden,
       ein anderer in der vom Februar 2023.
       
       Gibt es nun personelle Konsequenzen? 
       
       Die damalige Wahlleiterin ist ja schon kurz nach der Wahl 2021
       zurückgetreten. Noch mehr unter Druck gerät dadurch hingegen der damalige
       Innen- und heutige Bausenator Andreas Geisel (SPD). Über den heißt es bei
       den Grünen, es sei noch immer keine Entschuldigung zu hören gewesen. Weiter
       aber mochte Landesparteichef Philmon Ghirmai nach der Urteilsverkündung
       nicht gehen: „Es ist unangebracht, sich in einer Koalition zum Rücktritt
       aufzufordern.“
       
       Wer profitiert von der Wahlwiederholung? 
       
       Alle, die bei der Wahl 2021 verloren haben oder hinter ihren Erwartungen
       zurückgeblieben sind: vor allem Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch
       und die damals auf 8 Prozent abgesackte AfD, die in Umfragen jetzt wieder
       zweistellig ist. Aber auch einzelne Bewerber – etwa Burkard Dregger,
       Ex-Fraktionschef der CDU, der am Mittwoch auch im Gerichtssaal war. Dregger
       verlor 2021, als seine Partei landesweit hinter der SPD lag, seinen
       Wahlkreis. In der neuesten Umfrage aber liegt die CDU vorn.
       
       Bekommt Berlin im Februar also eine neue Regierung? 
       
       Davon ist aktuell nicht auszugehen. Grüne und Linkspartei sagen offen, dass
       sie in der jetzigen Konstellation weitermachen wollen, und auch der SPD
       bleibt angesichts ihres am Samstag beim Landesparteitag manifestierten
       Linkskurses kaum etwas anderes übrig. In besagter Umfrage hat diese
       Koalition weiter eine absolute Mehrheit.
       
       Also bleibt eigentlich alles beim Alten? 
       
       Nicht unbedingt. Völlig offen ist, wer die Koalition im nächsten Jahr
       anführt: die jetzige Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) oder ihre
       aktuelle Stellvertreterin Bettina Jarasch (Grüne). Die versprach [3][jüngst
       im taz-Interview]: „Ich werde diese zweite Chance auch nutzen.“ Giffeys
       SPD, vor einem Monat noch fünf Prozentpunkte hinter den Grünen, liegt
       inzwischen wieder gleichauf.
       
       Die Innenverwaltung des Senats hatte nahegelegt, das
       Landesverfassungsgericht solle sein Urteil dem Bundesverfassungsgericht
       vorlegen. 
       
       Das hält Gerichtspräsidentin Ludgera Selting nicht für nötig: „Die
       Voraussetzungen einer solchen Vorlagepflicht sind nicht gegeben.“ Aus ihrer
       Sicht verfügen die Länder über weitgehende Verfassungsautonomie, zudem sei
       der ganze Sachverhalt neu.
       
       Was ist mit dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“? Der war
       doch auch im September 2021. 
       
       Der Entscheid wird nicht wiederholt, weil sein klares Ergebnis gar nicht
       angefochten wurde. Die vom Senat eingesetzte Enteignungskommission kann
       weitermachen.
       
       Und der Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“? Kommt der am 12.
       Februar? 
       
       Das war am Mittwoch noch offen: Die Innenverwaltung des Senats hielt das
       für „unwahrscheinlich“, weil der Aufwand für eine weitere Abstimmung zu
       groß sei. Die hinter dem Volksbegehren stehende Initiative sieht das
       [4][genau anders herum].
       
       16 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hwr-berlin.de/hwr-berlin/ueber-uns/personen-von-a-bis-z/2428-stephan-broechler/
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/artikel.265018.php
 (DIR) [3] /Vize-Regierungschefin-will-kaempfen/!5889817
 (DIR) [4] https://twitter.com/klimaneustart/status/1592830037291855874?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet
       
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