# taz.de -- Verfahren wegen Diskriminierung: EU geht gegen Polen und Ungarn vor
       
       > EU-Kommission reagiert damit auf sogenannte LGBT-freie Zonen in Polen
       > sowie Ungarns neues queerfeindliches Gesetz. Das sei Diskriminierung, so
       > Brüssel
       
 (IMG) Bild: Mit Regenbogenherz gegen Anti-Queer-Gesetz: Protest vor dem Parlament in Budapest
       
       Brüssel taz | Ungarn und Polen sollen aufhören, nichtheterosexuelle
       Personen zu diskriminieren. Dies fordert die EU-Kommission in Brüssel – und
       eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden erzkonservativ
       regierten Länder. Der Vorstoß dürfte allerdings zunächst wenig an der Lage
       von Lesben, Schwulen und anderen LGBT-Menschen ändern.
       
       In Polen waren bereits vor Monaten sogenannte LGBT-freie Zonen eingerichtet
       worden. In [1][Ungarn ist ein neues Gesetz in Kraft getreten], das die
       Darstellung von nichtheterosexuellen Lebensweisen in Filmen, Büchern und
       Lehrmaterial verbietet. Die EU-Kommission sieht darin eine Diskriminierung,
       die nach Artikel 2 des EU-Vertrags verboten ist. Die Behörde hat lange
       gezögert, bevor sie eingeschritten ist. Aktiv wurde sie erst, nachdem es
       beim [2][EU-Gipfel im Juni zum Eklat wegen des Gesetzes] in Ungarn gekommen
       war.
       
       Die Regierungen in Budapest und Warschau haben nun aber zunächst einmal
       zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Danach kann die Kommission
       beschließen, ihnen eine begründete Stellungnahme zu übermitteln und sie
       schließlich vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Zur Kürzung von
       EU-Finanzhilfen wird dies aber nicht führen. Bei Diskriminierung greife der
       neue Rechtsstaatsmechanismus nicht, heißt es in Brüssel. Von der Leyen
       hatte erklärt, dass sie diesen erst im Herbst anwenden will.
       
       Merkwürdig mutet auch die Begründung der EU-Kommission an. Im Falle Ungarns
       beruft sie sich auf eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und
       eine EU-Regel zum elektronischen Warenverkehr. So will Brüssel die
       Ausstrahlung von Filmen mit LGBT-Inhalten durchsetzen. Nach dem Gesetz in
       Ungarn müssen sie mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen
       werden.
       
       15 Jul 2021
       
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