# taz.de -- Entscheidung zum Klimaschutzgesetz: Karlsruhe for Future
       
       > Das Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Klimagesetz für
       > verfassungswidrig – und fordert „Entwicklungsdruck“ für klimaneutrale
       > Lösungen.
       
 (IMG) Bild: Es geht um ihre Zukunft und ihre Freiheit: Fridays-for-Future-Demo in Berlin im Herbst 2020
       
       Karlsruhe/Berlin taz | Ausgerechnet Bundeswirtschaftsminister [1][Peter
       Altmaier] (CDU) zeigte sich nach der Klatsche für die Bundesregierung
       begeistert: Ein „großes & bedeutendes Urteil“ habe das
       Bundesverfassungsgericht da beschlossen, [2][twitterte er am
       Donnerstagvormittag] gleich nach der Veröffentlichung der Entscheidung. „Es
       ist epochal für Klimaschutz & die Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für
       Planungssicherheit für die Wirtschaft.“
       
       Dabei hatte das Gericht eine Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes
       gefordert. Die Reduzierung der Treibhausgase ab 2030 soll jetzt schon
       festgelegt werden, damit sich die Gesellschaft besser und schneller auf die
       erforderliche Klimaneutralität vorbereiten kann. Nur so könnten
       unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen
       vermieden werden.
       
       Das [3][Klimaschutzgesetz] war 2019 nur unter großen Mühen in der Großen
       Koalition durchgesetzt worden. Es legt nicht nur fest, dass die deutschen
       Emissionen bis 2050 bei null sein müssen und nennt minus 55 Prozent als
       Verpflichtung bis 2030. Auf dem Weg dahin definiert es für jedes Jahr ein
       Reduktionsziel.
       
       Gerade von CDU und CSU war dagegen immer wieder der Vorwurf erhoben worden,
       diese Jahresziele seien „Planwirtschaft“ und nicht akzeptabel. Nun befindet
       das Bundesverfassungsgericht, zumindest die Regeln für die Fortschreibung
       des Reduktionspfades nach 2031 „reichen nicht aus“.
       
       Konkret musste das Karlsruher Gericht über vier Verfassungsbeschwerden
       entscheiden, hinter denen große Teile der Umweltbewegung standen:
       Greenpeace, der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und Protect the Planet. Als
       Kläger:innen ließ das Gericht aber nur reale Personen zu, zum Beispiel
       Luisa Neubauer, die bekannteste Aktivistin von Fridays for Future, und
       Jugendliche von der Nordseeinsel Pellworm. Auch 15 Personen aus Bangladesch
       und Nepal wurden als beschwerdebefugt anerkannt.
       
       ## Grundgesetz verpflichtet
       
       Das Gericht stellte fest, dass sich aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem
       Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – auch eine Pflicht zum Klimaschutz
       ergibt. Der Staat dürfe der Erderwärmung nicht einfach zusehen und auf
       Anpassungsmaßnahmen wie Deichbauten vertrauen. Ziel müsse vielmehr die
       Klimaneutralität Deutschlands sein.
       
       Die Ziele des Abkommens von Paris – die Begrenzung des globalen
       Temperaturanstiegs deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad – werden
       faktisch in den Verfassungsrang gehoben. Je weiter der Klimawandel
       voranschreitet, umso mehr Gewicht habe dieses Klimaschutzgebot gegenüber
       anderen Interessen.
       
       Die Richter:innen sehen allerdings die Gefahr, dass, wenn jetzt zu wenig
       getan wird, die junge Generation ab 2030 ganz unverhältnismäßig belastet
       wird. Es dürfe nicht „einer Generation zugestanden werden, unter
       vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu
       verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine
       radikale Reduktionslast überlassen“ würde. So entstehe ein großes Risiko
       für die Freiheitsrechte, weil fast jede Freiheitsausübung – etwa Reisen
       oder Einkaufen – derzeit noch mit der Produktion von Treibhausgasen
       verbunden ist.
       
       Mit dieser Argumentation haben die Richter:innen zwei wichtige Weichen
       gestellt. Zum einen ist nun klar, wer warum gegen die deutsche Klimapolitik
       klagen kann: alle, die durch spätere Einschränkungen in ihren
       Freiheitsrechten beschränkt sein werden. Es geht also nicht um die
       Einschränkungen durch den Klimawandel selbst, sondern durch die später
       unvermeidlichen strengen staatlichen Klimaschutzmaßnahmen.
       
       Die zweite Weichenstellung betrifft die „CO2-Budgets“. Die Richter:innen
       zitieren das globale CO2-Budget, das vom Weltklimarat IPCC errechnet wurde,
       und das nationale CO2-Budget, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen
       vorlegte. Das Umweltministerium hat es stets abgelehnt, diese Rechenweise
       einzuführen, weil sie nicht den Regeln des Pariser Abkommens entspreche.
       Insofern ist es ein großer Erfolg der Umweltbewegung, dass das Gericht die
       Budgetkonzeption nun dem Beschluss zugrunde legt.
       
       ## Einstimmige Entscheidung
       
       Karlsruhe geht nun aber nicht so weit, sofort eine radikale Reduktion der
       Treibhausgasemissionen zu fordern, um die jüngere Generation zu entlasten.
       In der einstimmig ergangenen Entscheidung des Ersten Senats wird als
       Mindestanforderung für den Gesetzgeber vielmehr ein anderer Weg skizziert.
       Der Gesetzgeber soll bereits jetzt die Anforderungen an Verkehr, Industrie,
       Land- und Energiewirtschaft ab 2030 definieren, damit der Weg zur
       Klimaneutralität schneller und besser gelingt.
       
       Die Richter:innen fordern „Entwicklungsdruck“ für klimaneutrale Lösungen
       und vor allem „Planungssicherheit“. Der Übergang zur Klimaneutralität soll
       „rechtzeitig“ eingeleitet werden. Nur so seien die nach 2030 drohenden
       Reduktionslasten „schonend“ zu bewältigen. Das Klimaschutzgesetz sieht vor,
       dass die Bundesregierung erst 2025 sagt, wie es nach 2030 weitergeht. Das
       genügt den Verfassungsrichtern nicht.
       
       Sie fordern eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes schon bis Ende 2022.
       Grundsätzlich darf die Festlegung der Details sogar weiterhin der
       Bundesregierung überlassen bleiben, alle wesentlichen Fragen müsse aber der
       Bundestag im Gesetz regeln und die Vorgaben für die Zukunft dann auch
       regelmäßig fortschreiben.
       
       Die Kläger:innen zeigten sich nach Veröffentlichung der Entscheidung
       begeistert. Damit habe des Verfassungsgericht ein „Recht auf Zukunft“
       anerkannt, sagte Anwalt Remo Klinger. Luisa Neubauer sprach von einem
       „Grundrecht auf Klimaschutz“.
       
       Klinger räumte ein, dass die konkreten Forderungen des
       Bundesverfassungsgerichts nicht sehr radikal seien. Aber er geht davon aus,
       dass die Feststellungen des Gerichts dennoch helfen, politischen Druck zu
       entfalten. „Wenn das CO2-Budget nach derzeitiger Planung schon 2030
       aufgebraucht ist, liegt es nahe, bereits bis dahin die Emissionen deutlich
       zu senken.“
       
       ## Vorsichtige Zustimmung aus der Wirtschaft
       
       Anwältin Roda Verheyen geht davon aus, dass der Karlsruher Beschluss der
       Umweltbewegung nun auf allen Feldern der Klimapolitik Rückenwind geben
       wird, etwa beim Kohleausstieg oder bei der Förderung erneuerbarer Energien.
       Rechtsprofessor Felix Ekardt erkannte einen Auftrag an Deutschland, in der
       EU eine andere Rolle zu spielen: „Deutschland muss vom Bremser zum
       Antreiber werden.“
       
       Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise
       Dött, war weniger euphorisch als ihr Parteifreund Peter Altmaier. Die
       Entscheidung der Karlsruher Richter:innen sei „zu akzeptieren“, sagte
       sie, der nächste Bundestag hätte das Gesetz ohnehin anpassen müssen, um die
       höheren EU-Klimaziele zu erreichen. Sie teilt auch nicht die Planungsfreude
       der Richter:innen, es sei „für den heutigen Gesetzgeber beinahe unmöglich,
       bereits zehn Jahre im Voraus sektorscharfe Emissionsreduktionen und
       Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen“.
       
       Eine „Stärkung für den Klimaschutz“ sieht Bundesumweltministerin Svenja
       Schulze (SPD) in dem Beschluss. Sie hätte bei der Schaffung des
       Klimaschutzgesetzes gern ein Zwischenziel für die 2030er Jahre im Gesetz
       gehabt, „aber dafür gab es keine Mehrheit“. Nun werde ihr Ministerium noch
       im Sommer Eckpunkte für eine Verschärfung des Gesetzes vorlegen. Ohnehin
       müsse durch das höhere EU-Ziel zum Klimaschutz der Emissionshandel
       verschärft werden, was zu „deutlich mehr Klimaschutz auch in Deutschland
       schon in den 2020er Jahren“ führen werde.
       
       „Diese Bundesregierung ist zu echtem Klimaschutz nicht in der Lage“, meinte
       die klimapolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Lisa
       Badum. Das Gesetz müsse geändert werden, um konkrete Reduktionsziele über
       den gesamten Zeitraum bis zur Klimaneutralität festzulegen und das
       Klimaziel 2030 auf minus 70 Prozent anzuheben.
       
       Aus der Wirtschaft kam vorsichtige Zustimmung: „Die Politik muss
       transparent gangbare Klimapfade bis 2050 aufzeigen“, hieß es vom
       Bundesverband der deutschen Industrie. Das schaffe Planungssicherheit für
       die Industrie. Vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
       hieß es, das Urteil „könnte eine Chance für eine langfristiger
       ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens sein“ – mit
       mehr Erneuerbaren, Wasserstoff und klimaneutralen Gebäuden und Verkehr.
       
       29 Apr 2021
       
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