# taz.de -- Politik gegen die Erderhitzung: Klimaklagen gegen Bundesländer
       
       > Nach dem Erfolg auf Bundesebene: Klimaschützer:innen wollen vor
       > Gericht eine bessere Klimapolitik in Bayern, Brandenburg und NRW
       > erstreiten.
       
 (IMG) Bild: Ein neues Kohlekraftwerk im Jahr 2020? Mit Datteln 4 in NRW so geschehen
       
       Berlin taz | Jetzt steht die juristische Prüfung für die Klimapolitik der
       Bundesländer an – zumindest beispielhaft für drei von ihnen. Die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Schüler:innen und Student:innen
       [1][Klimaklagen und Verfassungsbeschwerden] gegen Bayern und Brandenburg
       eingereicht, wie die Umweltorganisation am Montag mitteilte.
       
       Sie kündigte zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen Nordrhein-Westfalen an.
       Die komme dann, wenn das gerade erst beschlossene Klimaschutzgesetz des
       Landes auch im Gesetzblatt auftauche.
       
       Die Kläger:innen fordern die Politik zu mehr Klimaschutz auf – aus Angst
       um ihre Zukunft, aus Solidarität für Menschen des globalen Südens sowie für
       den Erhalt der Artenvielfalt. Ihre Bundesländer sehen sie dabei jeweils in
       besonderer Verantwortung. „In NRW fallen fast 30 Prozent des deutschen CO2
       an“, sagte zum Beispiel der Bonner Jurastudent Jannis Krüßmann, der auch
       bei Fridays for Future aktiv ist.
       
       Was die Kläger:innen fordern, ist an sich nichts Neues: Die Länder
       sollen dafür sorgen, dass es mehr Windräder gibt, mehr Fahrradstraßen und
       Pop-Up Radwege, mehr klimafreundliche Gebäudesanierung und mehr Busse und
       Bahnen.
       
       ## Verbindliche Ziele, plausible Maßnahmen
       
       In Brandenburg geht es auch darum, ein eigenes Landesklimaschutzgesetz zu
       erstreiten. Bisher wird dort nur an einem rechtlich unverbindlichen
       Klimaschutzplan gearbeitet, der auch erst 2022 verabschiedet werden soll.
       
       In Bayerns Klimaschutzgesetzen fehlen den Kläger:innen zufolge konkrete
       Umsetzungspläne für die gesetzten Ziele. Ähnlich in NRW: Dort wurden mit
       dem neu gefassten Klimaschutzgesetz zwar die Klimaschutzziele angehoben,
       sämtliche Instrumente mit konkreten Fristen aber gestrichen, wie die
       Kläger:innen kritisieren.
       
       Ende April hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einen vernichtenden
       [2][Beschluss über die Klimapolitik des Bunds gefällt]. Das deutsche
       Klimaschutzgesetz sei in Teilen verfassungswidrig.
       
       Zu viel Klimaschutz werde auf die Zeit nach 2030 verlagert, die das Gesetz
       nicht einmal behandelte. Erwähnt wurde lediglich, dass es dabei helfen
       solle, Deutschlands internationales Versprechen zur Klimaneutralität im
       Jahr 2050 einzulösen. Das jedoch würde laut Gericht die Freiheit der
       Kläger:innen stark einschränken.
       
       Geklagt hatten vier Zusammenschlüsse von Kindern und Jugendlichen,
       teilweise waren auch Umweltverbände beteiligt. Die allerdings, hielt das
       Karlsruher Gericht fest, könnten diese Freiheitsrechte nicht einklagen – im
       Gegensatz zu den einzelnen Personen.
       
       Der Beschluss verlangte ein Klimaschutzgesetz, das darlegt, wie es ab 2031
       weitergehen soll. Eine solche Reform brachte die Bundesregierung danach
       schnell auf den Weg. Ende Juni passierte sie bereits Bundestag und
       Bundesrat.
       
       Klimaneutral soll die Bundesrepublik danach schon 2045 werden. Das
       Zwischenziel für 2030 wurde deutlich erhöht: Gegenüber 1990 sollen die
       Treibhausgasemissionen um 65 Prozent sinken, nicht nur um 55 Prozent. Das
       ist aber nicht unbedingt auf den Gerichtsbeschluss zurückzuführen, sondern
       auch auf neue Vereinbarungen auf EU-Ebene, denen die Bundesregierung
       zugestimmt hatte.
       
       Ganz neu hinzugekommen sind wie von Karlsruhe gefordert Zwischenziele für
       die Zeit nach 2030. Zum Beispiel soll 2040 eine Reduktion der Treibhausgase
       um 88 Prozent erreicht sein.
       
       5 Jul 2021
       
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       ## AUTOREN
       
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