# taz.de -- Autobauer vor Gericht: Klimaklage gegen Mercedes scheitert
       
       > Die Richter sehen sich nicht zuständig für die Klimafreundlichkeit von
       > Mercedes. Die Politik soll Konzerne zum Klimaschutz zu bewegen.
       
 (IMG) Bild: An die Politik zurückverwiesen: Klimaklage gegen Mercedes
       
       Stuttgart taz | Kann man einen Autokonzern per Richterspruch dazu zwingen,
       auf klimafreundliche Produkte umzusteigen? Die Antwort des Landgerichts
       Stuttgart lautet: Nein. Als bundesweit erstes Gericht hat es am Dienstag
       über eine [1][Klimaklage gegen einen Kfz-Hersteller] entschieden – indem es
       sie ablehnte. Die Begründung: Über die Klimaschutzpolitik müsse der
       Gesetzgeber entscheiden, nicht das Landgericht Stuttgart. Geklagt hatte die
       Deutsche Umwelthilfe (DUH), und zwar gegen [2][Mercedes-Benz].
       
       Anders als bei Klimaklagen gegen die Bundesregierung trat formal nicht die
       DUH als Klägerin auf, sondern deren Geschäftsführer Jürgen Resch, Barbara
       Metz und Sascha Müller-Kraenner als Einzelpersonen. Sie verlangten von
       Mercedes-Benz eine klimafreundlichere Geschäftspolitik. Insbesondere solle
       ab spätestens 2030 der Verkauf von Autos mit Verbrennermotoren unterlassen
       werden. Auch Mercedes-Benz müsse dazu beitragen, dass Deutschland seine
       Klimaziele einhalten könne.
       
       Mit der Klage gegen Mercedes wollten die Kläger Eingriffe in ihre
       persönlichen Freiheitsrechte abwenden. Denn wenn das gesamte deutsche
       CO2-Emissions-Budget aufgebraucht sei, müsse die Politik den Konsum,
       Verkehr und Wohnkomfort der gesamten Bevölkerung, also auch der Kläger,
       massiv beschränken.
       
       Diese etwas komplizierte Begründung hat sich nicht der DUH-Anwalt Remo
       Klinger ausgedacht, sondern [3][das Bundesverfassungsgericht in seinem
       berühmten Klimabeschluss vom Frühjahr 2021]. Damals hat Karlsruhe den
       Gesetzgeber zur verstärkten Klimaschutzplanung aufgefordert, um die
       Freiheitsrechte der Bürger zu wahren.
       
       ## Klimaschützer wollen in Berufung gehen
       
       Das Landgericht Stuttgart konnte damit im konkreten Zivilrechtsstreit aber
       nichts anfangen. Wenn das Gericht die Interessen der Kläger mit den
       Interessen von Mercedes-Benz abwägen solle, so der Vorsitzende Richter
       Bernd Rzymann, dann müsse man schon einigermaßen konkret wissen, welche
       Beeinträchtigungen den drei Klägern in Zukunft eigentlich drohen.
       
       Bisher sei aber überhaupt nicht klar, ob die Politik bei einem
       Überschreiten des deutschen Klimabudgets wirklich massive Einschränkungen
       anordnen würde und wie die Kläger davon persönlich betroffen wären.
       
       Noch grundsätzlicher ist der zweite Einwand des Landgerichts gegen die
       Klage. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sehe vor, dass der Gesetzgeber
       die wesentlichen Entscheidungen treffe und nicht die Gerichte aufgrund der
       Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber sei legitimiert, „das
       Gesamtwohl“ zu definieren und daraus abzuleiten, wer noch welche
       CO2-Emissionen ausstoßen darf.
       
       DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofort nach der Urteilsverkündung
       an, man werde nun beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung einlegen. „Am
       Ende wird der Bundesgerichtshof entscheiden“, prognostizierte Resch.
       
       14 Sep 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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