# taz.de -- Rot-rot-grünes Versammlungsgesetz: Bürger:innen versammelt euch!
       
       > Das Abgeordnetenhaus in Berlin will ein neues Versammlungsgesetz
       > beschließen. Es ist es liberaler als in anderen Ländern. Was ändert sich
       > konkret?
       
 (IMG) Bild: Rot-Rot-Grün lockert in Berlin unter anderem das Vermummungsverbot
       
       Berlin taz | Das Abgeordnetenhaus beschließt am heutigen Donnerstag das
       neue rot-rot-grüne [1][„Versammlungsfreiheitsgesetz“]. Es könnte frühestens
       ab dem 21. Februar in Kraft treten. Während es für Innensenator Andreas
       Geisel (SPD) ein bundesweit vorbildhaftes modernes
       Versammlungsfreiheitsgesetz geworden ist und er Berlin nun als „Hauptstadt
       der Versammlungsfreiheit“ sieht, sind auch Grüne und Linke mit dem Gesetz
       mehr als zufrieden.
       
       Viele Punkte sind aus ihrer Sicht deutlich liberaler geregelt als in
       anderen Ländern. Zugleich kritisieren Polizeigewerkschaften und Burkard
       Dregger von der CDU, dass das Gesetz Handlungsoptionen und
       Ermessensspielraum der Polizei einschränke. Und dass die AfD unzufrieden
       ist, versteht sich von selbst: Es ginge Rot-Rot-Grün nur darum, „das eigene
       Klientel zu schützen, den schwarzen Block und die Antifa“, heißt es dort.
       
       Aber was bedeuten die Neuerungen denn nun? Und sind sie wirklich so liberal
       im Vergleich zu anderen Versammlungsgesetzen? Wir haben uns die zentralen
       Punkte des Gesetzes angeschaut.
       
       Demos auf Privatgelände erlaubt: Erstmals regelt Berlin mit dem
       Versammlungsfreiheitsgesetz, dass auch auf privatrechtlich betriebenen
       öffentlichen Verkehrsflächen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder etwa
       Shopping-Malls demonstriert werden darf, wenn der Protest inhaltlich
       angebunden ist. Das ist bundesweit Neuland, folgt aber der grundsätzlichen
       Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren
       Grundsatzentscheidungen die Versammlungsfreiheit gegenüber Privateigentum
       stärkte – etwa in dem [2][Fraport-Urteil], nach dem
       Abschiebegegner:innen auf dem Frankfurter Flughafen demonstrieren
       durften; oder der [3][Bierflashmob-Entscheidung], nach der ein Flashmob in
       Passau durch Biersaufen auf einem öffentlich zugänglichen, aber im privaten
       Besitz befindlichen Platz an der Fußgängerzone auf abnehmende
       Freiheitsrechte hinweisen durfte.
       
       Vermummungsverbot gelockert: Während in Schleswig-Holstein 2015 unter der
       Jamaika-Koalition Vermummung sogar zu einer Ordnungswidrigkeit
       heruntergestuft wurde, bleibt es nach Verhandlungen in Berlin offenbar
       aufgrund der SPD eine Straftat. Aber es gibt immerhin eine deutliche
       Lockerung: Bisher ist es theoretisch strafbar, sich auf einer
       landwirtschaftlichen Demo als Huhn zu verkleiden (oft gehörtes
       Lieblingsbeispiel vom grünen Innenpolitiker Benedikt Lux). Künftig soll die
       Polizei das Verbot erst durchsetzen, wenn es im Vorfeld oder während der
       Demo eine polizeiliche Anordnung gab, dass Vermummung zu unterlassen sei.
       Die solle demnach ergehen, wenn es aus einer Demo heraus zu Straftaten käme
       oder mit diesen zu rechnen sei. Ausdrücklich nicht verboten ist es
       hingegen, zur Vermummung geeignete Gegenstände wie Sonnenbrillen und
       Loop-Schals mitzuführen. Sebastian Schlüsselburg von der Linken sagte: „Wir
       würden gerne gänzlich auf das Verbot verzichten, aber das ist immerhin ein
       guter Kompromiss.“
       
       Deeskalationsgebot: Berlin ist das einzige Bundesland, das ein gesetzliches
       Deeskalationsgebot statuiert. Die Polizei wird verpflichtet, bei
       konfliktträchtigen Einsatzlagen auf eine nachhaltige Befriedung der Lage
       hinzuwirken. Auch das Kooperationsgebot zwischen Versammlungsbehörde und
       Veranstaltern ist nun gesetzlich geregelt. Gefährdungen sollen so bereits
       im Vorfeld ausgeschlossen und gegebenenfalls bestehende Konflikte gelöst
       werden können.
       
       Zudem darf die Polizei Teilnehmende von Demos nur noch offen filmen. Und
       das auch nur dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von
       diesen Personen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
       ausgeht. Offen heißt das: Polizisten in Zivil, beziehungsweise verdeckte
       Ermittler, dürfen nicht mehr verdeckt durch eine Knopfkamera oder Ähnliches
       filmen.
       
       Veröffentlichungspflicht, Gegenprotest in Hör- und Sichtweite: Die
       Versammlungsbehörde muss Ort, Zeit, Thema und Streckenverlauf
       veröffentlichen. Geschehen soll das auf dem sogenannten Open-Data-Portal.
       Bundesweit sei das eine einmalige Neuerung, heißt es einer gemeinsamen
       Stellungnahme der rot-rot-grünen Regierungskoalition.
       
       Die Forderung, die Veröffentlichung der Demorouten gesetzlich zu verankern,
       geht auf einen [4][Neonazi-Aufmarsch im Mai 2011] am Mehringdamm in
       Kreuzberg zurück. Neonazis hatten die Polizeikette überrannt und nichts
       ahnende Passanten attackiert. Festgeschrieben ist nun auch, dass
       Gegendemonstrationen in Sichtweite zu ermöglichen sind. Das geschieht
       allerdings mit der Einschränkung, dass die Ausgangsversammlung dadurch
       nicht erheblich behindert werde und die räumlichen Gegebenheiten das
       zuließen.
       
       Umgang mit Neonazis: Bei sogenannten Hatespeach -und Hassdemonstrationen
       kann die Polizei künftig eher einschreiten. Damit setzt das Gesetz dem
       Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch rassistische oder gruppenbezogene
       Menschenfeindlichkeit „klare Grenzen“, heißt es in der Stellungnahme der
       Regierungskoalition.
       
       Auch der Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialismus wird im Gesetz
       besonders hervorgehoben. Gedenktage und Orte, denen mit Blick auf das
       NS-Unrecht eine besondere Symbolkraft zukommt, sind künftig besonders
       geschützt. Aufzüge an diesen Tagen oder an bestimmten Gedenkorten können
       leichter beschränkt und verboten werden. Im Anhang zum Gesetz soll eine
       Liste der Orte veröffentlicht werden. Auf der stehen unter anderem die Neue
       Synagoge und das Holocaust-Mahnmal in Mitte und das Gleis 17 am S-Bahnhof
       Grunewald.
       
       Kundgebungen leichter durchführbar: Die Hürden für Versammlungen sollen
       heruntergesetzt werden. Künftig könnten bereits zwei Personen als
       Kleinstversammlungen gelten. Zudem wird keine behördliche Erlaubnis mehr
       für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen benötigt, ebenso darf man
       künftig für lau in Parks und Grünflächen demonstrieren. Bisher wird dafür
       eine Sondernutzungsgebühr fällig.
       
       Das Recht auf ungehinderten Zugang zu Demos wird festgeschrieben, ebenso
       wie das Recht auf Berichterstattung für freie Medien. Ein weitere
       Verbesserung aus Sicht vor allem linker Protestierender dürfte sein, dass
       die Versammlungsbehörde künftig nicht mehr dem polizeilichen Staatsschutz
       unterstellt sein soll, sondern bei der Polizeipräsidentin angesiedelt ist.
       
       11 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neues-Versammlungsgesetz-in-Berlin/!5686407
 (DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/02/rs20110222_1bvr069906.html
 (DIR) [3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/qk20150718_1bvq002515.html
 (DIR) [4] /Rechtsradikaler-Aufmarsch/!5120675
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
 (DIR) Erik Peter
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