# taz.de -- Durchsuchung in Freiburger KTS-Zentrum: Indymedia-Razzia war rechtswidrig
       
       > Das Innenministerium ließ beim Verbot von indymedia.linksunten auch das
       > Freiburger KTS-Zentrum durchsuchen. Das war illegal.
       
 (IMG) Bild: Ein Polizeiwagen 2017 bei der Razzia in der KTS Freiburg zum „indymedia.linksunten“-Verbot
       
       Freiburg/Berlin taz Es war ein großer Schlag. Am 25. August 2017 ließ der
       damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das linke
       [1][Onlineportal linksunten.indymedia verbieten]. Gleichzeitig wurden die
       Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg durchsucht, wo die Betreiber
       der Plattform vermutet wurden. Nun jedoch befand der Verwaltungsgerichtshof
       Baden-Württemberg: Zumindest die Durchsuchung der KTS war rechtswidrig und
       hätte nicht stattfinden dürfen.
       
       Das Bundesinnenministerium hatte linksunten.indymedia vorgeworfen, zu
       Straftaten wie Brandanschlägen aufgerufen oder diese gebilligt zu haben.
       Die Plattform wurde als Verein deklariert und als solcher verboten, da er
       sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richte. Als Betreiber wurden
       fünf Freiburger beschuldigt, die sich in der KTS treffen würden. Allesamt,
       auch das Zentrum, wurden durchsucht.
       
       Der Verein, der die KTS betreibt, ging danach juristisch gegen die
       Durchsuchung vor. Und der Verwaltungsgerichtshof gibt ihm nun Recht. In
       einem Beschluss vom 12. Oktober, welcher der taz vorliegt, heißt es: Das
       damals vom Bundesinnenministerium beauftragte Verwaltungsgericht Freiburg
       habe die Durchsuchung „zu Unrecht“ angeordnet. Das Gericht hätte das
       Ersuchen „ablehnen müssen“.
       
       ## Innenministerium äußerte nur vage Vorwürfe
       
       Die RichterInnen werfen dem Innenministerium vor, viel zu vage dargelegt zu
       haben, warum die KTS durchsucht werden sollte. In einer dem
       Verwaltungsgericht übersandten Liste wurde diese nur als „Infrastruktur“
       benannt. In der Verbotsverfügung waren immerhin regelmäßige Treffen der
       vermeintlichen linksunten.indymedia-Betreiber in der KTS erwähnt. Auch das
       sei aber nicht näher dargelegt worden und beweise nicht, dass das Zentrum
       selbst, in dem auch eine Koch-, Samba- oder Theatergruppe aktiv sind, mit
       der Plattform in Verbindung stand oder gar als eine Art „Vereinsheim“
       fungierte. So ein Nachweis wäre aber bei der „beträchtlichen
       Grundrechtsrelevanz einer Durchsuchung“ notwendig gewesen, so das Gericht.
       
       Auch ein Behördenzeugnis des Verfassungsschutz Baden-Württemberg, in dem
       festgehalten wurde, dass einer der indymedia-Beschuldigten einen Schlüssel
       zum Haupteingang der KTS hatte und für das Zentrum mal einen Router
       bestellte, ließen die RichterInnen nicht gelten. Denn: Das Behördenzeugnis
       wurde vom Innenministerium erst nach dem Durchsuchungsantrag vorgelegt.
       
       Das Resümee der RichterInnen: Das Ministerium hatte zum Zeitpunkt des
       gestellten Ersuchens „ausweislich der vorgelegten Akten gerade keine
       Kenntnis“, wie genau die KTS mit linksunten.indymedia zusammenhing. Dann
       allerdings hätte dort auch nicht durchsucht werden dürfen. Das Urteil ist
       nicht mehr anfechtbar.
       
       ## Autonomen-Zentrum spricht von „Einbruch“
       
       Die Betreiber der KTS sprachen am Mittwoch von einem „Einbruch“, der damit
       2017 in ihr Zentrum erfolgt sei und bei dem „richtig viel geklaut“ wurde.
       Laut Verein geht es um Sachwerte und Gelder in Höhe von rund 40.000 Euro.
       Auch der Anwalt des Vereins, Peer Stolle, forderte die beschlagnahmten
       Sachen „jetzt herauszugeben“. Der Verwaltungsgerichtshof habe klar
       festgestellt, dass die Behörden „ihre Kompetenzen damals überschritten
       haben“.
       
       Das Bundesinnenministerium teilte am Mittwoch auf taz-Anfrage nur mit, dass
       das Urteil dort „bekannt“ sei. Ob und wann es zu einer Rückgabe der
       Gegenstände und Gelder kommt, ließ ein Sprecher unbeantwortet: Dazu äußere
       man sich derzeit nicht.
       
       Das Verbot von indymedia.linksunten hat dagegen weiter Bestand. Im Januar
       hatte das [2][Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde] der fünf
       beschuldigten Betreiber zurückgewiesen – weil sie als Einzelpersonen und
       nicht als Verein geklagt hatten. Dass die Plattform über das Vereinsgesetz
       verboten wurde, hielten die RichterInnen für zulässig. Die Beschuldigten
       legten darauf im Juni Verfassungsbeschwerde ein, über die noch nicht
       entschieden ist.
       
       11 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /linksuntenindymedia/!5442202
 (DIR) [2] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5660916
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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