# taz.de -- Enteignungs-Volksbegehren in Berlin: Entscheidung in zehn Tagen
       
       > Der Bausenator geht davon aus, dass das Volksbegehren zulässig ist. Der
       > Senat soll darüber bis Ende des Monats entscheiden, fordert er.
       
 (IMG) Bild: Sie wollen vom Senat nicht länger im Regen stehen gelassen werde
       
       Berlin dpa/taz Der neue Stadtentwicklungssenator [1][Sebastian Scheel
       (Linke)] strebt an, dass der Senat bis zum 22. September über die
       Zulässigkeit des geplanten Volksbegehrens zur Enteignung großer
       Wohnungsunternehmen entscheidet. In Erwartung eines positiven Prüfbescheids
       der Innenverwaltung, der noch nicht vorliege, werde in seinem Haus eine
       Stellungnahme für den Senat vorbereitet, sagte Scheel der Deutschen
       Presse-Agentur. Dazu sei eine Abstimmung mit den Koalitionspartnern
       notwendig. Ein erster Termin dazu habe bereits stattgefunden.
       
       SPD, Linke und Grüne sind sich in der Frage des Volksbegehrens uneins.
       Linke und Grüne stellten sich in unterschiedlicher Form bereits hinter das
       Volksbegehren. Die SPD mit Regierungschef Michael Müller hingegen
       positionierte sich gegen Enteignungen. „Ich orientiere darauf, dass wir
       schnell zu einer Lösung kommen und zu einem Standpunkt, in dem sich auch
       alle wiederfinden“, sagte Scheel. „Ob das gelingt, hängt vom
       Einigungswillen aller Beteiligten ab.“
       
       Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen will Unternehmen
       vergesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem
       Volksbegehren durchsetzen. Dies soll helfen, dass Wohnen in der Stadt
       bezahlbar bleibt. Der Senat, so die Forderung, soll dazu ein entsprechendes
       Gesetz erarbeiten. Grundlage des bundesweit bisher einmaligen Vorstoßes
       sind Regelungen im Grundgesetz, die eine Vergesellschaftung gegen
       Entschädigung unter Bedingungen zulassen.
       
       In einem ersten Schritt hatte die Initiative im Vorjahr rund 77.000
       Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen –
       nötig waren lediglich 20.000. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch
       die Innenverwaltung zog sich indes erneut wie bereits bei anderen
       Volksbegehren mehr als ein Jahr hin. Liegt das Ergebnis vor, müssen sich
       Senat und Abgeordnetenhaus positionieren, ehe das Volksbegehren beginnen
       kann.
       
       Um es zum Erfolg zu führen, müssten innerhalb von vier Monaten sieben
       Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten unterschreiben. Das sind
       rund 175.000 Berliner. Gelingt das, folgt ein Volksentscheid, der wie eine
       Wahl abläuft. Dieser, so das Ziel der Initiative, könnte parallel zur Wahl
       des Abgeordnetenhauses und des Bundestages über die Bühne gehen – beide
       Wahlgänge finden voraussichtlich am selben Tag Ende September 2021 statt.
       
       Um den Termin zu schaffen, müsste das gesetzlich vorgegebene Verfahren
       aufseiten des Senats nun aber vorankommen. Die Initiative hatte der
       SPD-geführten Innenverwaltung [2][zuletzt mehrfach vorgeworfen, die Prüfung
       bewusst zu verzögern], damit es mit dem möglichen Volksentscheid am
       Super-Wahltag 2021 nicht klappt. Auch Mitglieder der rot-rot-grünen
       Koalition teilten diese Kritik.
       
       Zwar könnte der – ein erfolgreiches Volksbegehren vorausgesetzt – auch an
       einem anderen Termin stattfinden. Womöglich wäre dann aber die
       Mobilisierung geringer, und das Quorum einer Mindestzustimmung von 25
       Prozent der Wahlberechtigten, die obendrein eine Mehrheit haben müssen,
       würde nicht erreicht.
       
       Scheel warnte vor solchen Szenarien. „Ich halte nichts davon,
       vorherzusagen, ob ein Quorum erreicht wird oder nicht“, sagte er. „Ich
       halte aber auch nichts von Versuchen, die darauf abstellen, eine solche
       Debatte anhand eines Quorums scheitern zu lassen. Alles, was nur darauf
       hinausläuft, das von der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl
       wegzuschieben, halte ich für schwierig“, so Scheel. „Man sollte keine Angst
       vor den Berlinerinnen und Berlinern haben.“
       
       Der Senator selbst positionierte sich nicht klar für oder gegen das
       Volksbegehren. „Ich habe Sympathien für die Diskussion, die geführt wird um
       die Frage, ob Wohnungsbestände dem Druck von Kapitalmärkten ausgesetzt
       werden sollen“, sagte er. Der damit verbundene Renditedruck führe zu
       „Verwertungslogiken“, die ungesund seien.
       
       11 Sep 2020
       
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