# taz.de -- Volks-Ini Deutsche Wohnen enteignen: Demokratie in der Warteschleife
       
       > Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ steckt fest. Die rechtliche
       > Zulässigkeit ist noch nicht festgestellt, die Ini befürchtet
       > Verschleppung.
       
 (IMG) Bild: Auch Graffiti-Maler wissen, was gut ist
       
       Berlin taz | 434 Tage läuft die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens
       [1][„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“] bereits, Stand Donnerstag. Und
       langsam wird die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl knapp. Da würde die
       Initiative gerne zur Abstimmung stellen, ob das Land Berlin alle privaten
       Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen per Gesetz vergesellschaften
       solle. Damit die davor notwendigen direktdemokratischen Schritte gegangen
       werden können, müsste der rot-rot-grüne Senat sich aber beeilen mit der
       rechtlichen Prüfung und einer Stellungnahme zum Volksbegehren.
       
       Denn obwohl mehrere Verhandlungsrunden und Treffen mit der Initiative
       eigentlich alle rechtlichen Zweifel ausgeräumt haben sollten und ein
       vereinbarter [2][Beschlusstext seit dem 21. Juli steht], hat die
       Senatsverwaltung für Inneres von Andreas Geisel (SPD) noch immer nicht
       offiziell die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Das
       bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Senator Sebastian
       Scheel (Linke) der taz. Während Geisels Behörde für die rechtliche Prüfung
       zuständig ist, ist Scheels Haus für Wohnraum zuständig und damit auch für
       die Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme des Senats zum
       Volksbegehren.
       
       Erst wenn Geisel formal die juristische Zulässigkeit erklärt und an Scheel
       übergibt, kommt wieder Schwung ins Volksbegehren. Dann hat der Senat laut
       Abstimmungsgesetz nur 15 Tage Zeit für eine Stellungnahme, anschließend
       muss sich das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten mit der
       Enteignungsfrage befassen. Die Initiative hofft, ab dem Frühling die
       erforderlichen 170.000 Stimmen für ein Volksbegehren sammeln zu können,
       damit ein Volksentscheid zur nächsten Wahl möglich ist.
       
       Doch Rot-Rot-Grün kommt nicht in die Gänge: Aus Koalitionskreisen heißt es,
       Geisels Verwaltung hätte die Zulässigkeitsprüfung bereits bis 31. August
       übermitteln sollen. Allerdings hat wohl auch der Rücktritt Katrin
       Lompschers (Linke) als Senatorin für Stadtentwicklung den Prozess nicht
       gerade beschleunigt.
       
       ## Rot-Rot-Grün gründet Arbeitsgruppe
       
       Hinzu kommt, dass die Koalitionspartner:innen um die obligatorische
       politische Stellungnahme zum Volksbegehren feilschen. Nach Differenzen zum
       Text dieses Beschlusses tagt nun erst einmal eine weitere Arbeitsgruppe, in
       der die Koalition um deren Inhalte streitet. Immerhin: ein erstes Treffen
       soll laut Stadtentwicklungsverwaltung am Donnerstagmorgen stattgefunden
       haben. Ursprünglich sollte eine Stellungnahme des Senats bis 15. September
       vorliegen – also nächsten Dienstag. Woraus wohl nichts werden wird.
       
       Das Stimmungsbild in der Koalition indes ist klar: Die SPD ist gegen
       Enteignungen, die Grünen sympathisieren und die Linke ist dafür. Nicht
       zuletzt wegen dieser Differenzen warf nicht nur die Volks-Ini der SPD
       Verzögerungstaktik vor. Die Innenverwaltung verweist hingegen auf die
       koalitionsinternen Differenzen zur Stellungnahme, wenn es auf taz-Anfrage
       ebenso kurz wie ernüchternd heißt: „Wir befinden uns noch in der
       notwendigen senatsinternen Abstimmung dazu.“ Eine Verzögerung ihrerseits
       weist die Behörde zurück.
       
       Wohl um die Verhandlungen nicht weiter zu gefährden, gibt es bei den
       Koalitionspartner:innen eher dezente Kritik: Anne Helm,
       Fraktionsvorsitzende der Linken, sagt: „Dass die Innenverwaltung für die
       rechtliche Zulässigkeitsprüfung über ein Jahr gebraucht hat, hat den
       Eindruck entstehen lassen, dass das Verfahren absichtlich verzögert wird.“
       Der Senat sollte diesem Eindruck entgegentreten, indem er sich zügig über
       seinen formellen Standpunkt zum Volksbegehren verständige, so Helm.
       
       Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, meint: „Die
       SPD hat bei Volksbegehren schon öfter Foul gespielt, aber ich bin
       überzeugt, wir können das noch rechtzeitig schaffen.“ Die Koalition sei nur
       glaubwürdig, wenn sie direkte Demokratie ernst nehme und schnell eine
       Einigung hinbekomme. Allerdings sagt Schmidberger auch: „Ich kann gut
       verstehen, dass die Volksinitiative die Schnauze voll hat und jetzt
       öffentlich Druck macht.“
       
       Tatsächlich klagt die Initiative bereits gegen das lange Prüfverfahren und
       ist mehr als nur genervt. [3][Seit Juni versichere die Innenverwaltung]
       immer wieder, dass die rechtliche Prüfung rasch abgeschlossen werde, wie es
       in einer Mitteilung vom Donnerstag heißt. Ralf Hoffrogge von „Deutsche
       Wohnen & Co. enteignen“ fragt: „Sollen wir sabotiert werden?“
       
       Die Initiative habe den Eindruck, dass man mit der Regierung keine
       Absprachen treffen könne, so Hoffrogge: „Der Senat kann doch keine
       koalitionsinterne Kontroverse auf Kosten der Demokratie veranstalten!“
       Durch ein Zurückhalten der Zulässigkeitsprüfung werde die juristische
       Prüfung politisiert, so Hoffrogge: „Das ist illegal. Da wird Bürgern das
       Recht auf Demokratie weggenommen!“
       
       10 Sep 2020
       
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