# taz.de -- Deutsche Wohnen & Co enteignen zulässig: Sozialismus kann kommen
       
       > Die Abstimmung über die Enteignung von Immobilienfirmen ist zulässig.
       > Entschieden werden könnte über das Volksbegehren im Herbst 2021.
       
 (IMG) Bild: Sind die Hundstage bald vorbei? Das Berliner Enteignungs-Volksbegehren ist rechtlich zulässig
       
       Berlin taz | Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen ist
       rechtlich zulässig. Die juristische Prüfung der Innenverwaltung von Andreas
       Geisel (SPD) ist abgeschlossen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
       Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, eine Stellennahme zum Volksbegehren
       abzugeben. Danach muss sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit
       der Enteignungsfrage befassen. Rouzbeh Taheri vom Volksbegehren sagte der
       taz: „Mitte Februar bis Anfang März wollen wir in die nächste Stufe gehen
       und Unterschriften sammeln.“
       
       Ein Volksentscheid zur Bundestagswahl im September 2021 scheint damit
       möglich, wenn es der Initiative gelingt, die für einen Volksentscheid
       erforderlichen rund 170.000 Unterschriften zu sammeln. „Wir freuen uns,
       dass die unendliche Geschichte endlich ein Ende hat“, sagte Taheri. „Das
       Ergebnis war uns klar. Wir hatten nie Zweifel, das unsere Initiative
       rechtlich zulässig ist.“ Die Klage gegen die lange Prüfdauer ziehe das
       Bündnis nun zurück, weil sie gegenstandslos geworden sei.
       
       In der [1][Pressemitteilung] des Senats dazu heißt es, dass das Anliegen
       des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar sei. Eine inhaltliche
       Bewertung sei damit allerdings nicht verbunden. Zudem gebe es noch
       materiell-rechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie nach
       Artikel 14 Grundgesetz, weil im Beschlussentwurf noch tragfähige
       Begründungen für die Auswahl der Wohnungen sowie Härtefallregelungen
       fehlten.
       
       Zudem enthalte der Beschlussentwurf keinen Vorschlag zur
       Entschädigungshöhe. Gleichwohl sei nicht ausgeschlossen, dass „ein
       verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt
       werden könnte.“ Es kann nach Auffassung der Innenverwaltung also ein
       wasserdichtes Enteignungsgesetz geben.
       
       ## Vergesellschaftung gegen Mietenwahnsinn
       
       Die Volksinitiative zielt angesichts der großen Wohnungsnot in Berlin
       darauf ab, private Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu
       enteignen und in kommunalen Besitz zu überführen. 57.000 gültige
       Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren hatte die Initiative
       vergangenes Jahr der Innenverwaltung überreicht. Erforderlich sind dafür
       lediglich 20.000. Möglich sind Enteignungen nach Artikel 15 Grundgesetz.
       Die Kosten würden sich je nach Schätzung auf 7 bis 37 Milliarden Euro
       belaufen. Nach einer [2][Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung] wären von der
       Enteignungsforderung rund 250.000 Wohnungen betroffen.
       
       441 Tage hat die rechtliche Prüfung durch den Senat am Ende gedauert. Die
       Volksinitiative, aber auch Linke und Grüne hatten Innensenator Geisel immer
       wieder Verschleppung des Volksbegehrens vorgeworfen. Der ursprüngliche
       Beschlusstext des Volksbegehrens wurde vor Abschluss der Prüfung in
       Verhandlungen mit den Juristen der Innenverwaltung noch leicht abgeändert.
       Die jetzige Fassung sei damit formal zulässig, heißt es.
       
       Die ursprüngliche Beschlussfassung sei juristisch unstatthaft gewesen.
       Darin hatte es geheißen, dass der Senat ein Gesetz beschließen soll, das
       Enteignungen von Wohnungskonzernen ermögliche.
       
       Im neuen Beschlusstext steht: „Daher wird der Senat von Berlin
       aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von
       Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“ geeignet seien. Der
       neue Beschluss ist für den Senat formal unverbindlich, wie es in der
       Mitteilung der Innenverwaltung heißt. Staatsrechtler Ulrich Battis hatte
       eine solche Änderung auch politisch motiviert genannt. Taheri vom
       Volksbegehren geht allerdings davon aus, dass die „minimale Änderung“
       inhaltlich das Anliegen nicht verändert.
       
       Eine inhaltliche Befassung der rot-rot-grünen Koalition steht für Dienstag
       auf der [3][Tagesordnung des Senats]. Allerspätestens in der übernächsten
       Woche soll eine entsprechende Stellungnahme beschlossen sein. Derzeit
       stimmen sich die Koalitionsparteien in einer Arbeitsgruppe dazu ab. Die SPD
       ist gegen Enteignungen, die Linke dafür, die Grünen mit Abstrichen
       ebenfalls.
       
       Abgeordnete der Grünen und Linken machten am Donnerstag weiter Zeitdruck.
       Michael Efler (Linke) twitterte: „Es geschehen noch Wunder. Jetzt muss der
       Senat den Weg frei machen. Am besten am nächsten Dienstag!“
       
       Katrin Schmidberger von den Grünen schrieb: „Jetzt liegt der Ball bei
       Rot-Rot-Grün.“ Man müsse nun in den Arbeitsmodus, „um konkrete Regelungen
       zu finden.“ Wer den Volksentscheid gewinnen wolle, müsse bereits jetzt die
       Details für ein Gesetz klären, so Schmidberger: „Wir stehen dafür bereit.“
       
       17 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.993149.php
 (DIR) [2] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_3-19_Profitmaximierer.pdf
 (DIR) [3] /Volksbegehren-Deutsche-Wohnen-enteignen/!5709735
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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