# taz.de -- Volksinitiative einigt sich mit Senat: Weg für Enteignung ist frei
       
       > Die Berliner Innenverwaltung und die Initiative Deutsche Wohnen enteignen
       > haben sich auf eine Formulierung geeinigt. Volksbegehren geht in neue
       > Runde.
       
 (IMG) Bild: Demo gegen die Deutsche Wohnen unter Coronabedingungen
       
       Fast vier Wochen haben sich die Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche
       Wohnen & Co. enteignen“ Zeit gelassen, nun lenken sie ein. „Die Initiative
       passt ihren Beschlusstext an“, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.
       „Nach einer gründlichen Prüfung nimmt sie einen Formulierungsvorschlag der
       Senatsinnenverwaltung an.“ Damit könne die nächste Stufe des Volksbegehrens
       kommen.
       
       Bereits Ende Juni hatten sich Vertreter der Initiative mit der
       Senatsinnenverwaltung beraten. Zuvor hatte Innensenator Andreas Geisel
       (SPD) nach über einem Jahr Prüfung den Formulierungsvorschlag des
       Volksbegehrens für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, es sei nicht
       statthaft, dass der Senat per Volksbegehren aufgefordert werde, ein Gesetz
       zur Vergesellschaftung von Wohnraum zu entwerfen. Ziel der Initiative ist
       es, dass der Senat die Bestände von privaten Wohnungsunternehmen mit mehr
       als 3.000 Wohnungen übernimmt. Damit würden auch die 110.000 Wohnungen der
       an der Börse notierten Deutsche Wohnen kommunalisiert werden.
       
       Die Innenverwaltung hatte aber nicht nur die Formulierung der Initiative
       abgelehnt, sondern auch drei Vorschläge für eine andere Formulierung
       unterbreitet. Einen davon hat die Initiative nun akzeptiert. Er lautet:
       „Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten,
       die zur
       
       Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“
       erforderlich seien. „Aus unserer Sicht gibt es keinen inhaltlichen
       Unterschied“, sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative.
       
       Das Bündnis hatte schon im vergangenen Jahr rund 77.000 Unterschriften
       gesammelt und eingereicht, um die Einleitung des Volksbegehrens zu
       beantragen. Die Innenverwaltung erklärte davon Anfang Juli 2019 etwa 58.000
       für gültig, gereicht hätten bereits 20.000. Nun steht die zweite Phase an.
       Die Initiative hat dem Senat mehrfach vorgeworfen, die dafür nötige Prüfung
       der Zulässigkeit zu verschleppen.
       
       Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte, im nächsten Schritt werde das
       Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung
       mitgeteilt. Deren Aufgabe sei es, anschließend eine Vorlage für den Senat
       vorzubereiten.
       
       Für die rot-rot-grüne Koalition birgt das Thema Konfliktstoff: Die
       Landes-SPD hatte auf ihrem Parteitag im Oktober einem Antrag zugestimmt, in
       dem die Vergesellschaftung als „gegenwärtig nicht zielführend“ bezeichnet
       wird. Linke und Grüne sehen das hingegen anders.
       
       22 Jul 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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