# taz.de -- 24 Todesfälle in Gewahrsam: Wie fahrlässig handelte die Polizei?
       
       > Die taz hat 24 Fälle untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus
       > betroffen waren, in Gewahrsam ums Leben kamen. Eine Dokumentation.
       
 (IMG) Bild: Ist man besonders fahrlässig mit den Opfern umgegangen?
       
       Die Ermordung von [1][George Floyd] in Minneapolis durch vier Polizisten
       hat in Erinnerung gerufen, dass in mehrheitlich weißen Gesellschaften
       Rassismus in der Polizei ein Problem ist. Und Deutschland ist da keine
       Ausnahme.
       
       Rassismus ist alltäglich und durchzieht die gesamte Gesellschaft –
       natürlich betrifft er auch die Polizei. Weil diese durch das Gewaltmonopol
       eine herausgehobene Machtposition hat, sollte besonders genau hingesehen
       werden, wenn Menschen in ihrer Obhut sterben. Diese Fälle müssen penibel
       aufgeklärt werden. Das dient letztlich auch der Polizei – und dem Vertrauen
       der Bevölkerung in die Institution.
       
       Racial Profiling ist Alltag. Selbst nichtweiße Polizeibeamte wie der
       Pressesprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, erfahren am eigenen
       Leib, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe als verdächtig eingestuft werden,
       wenn sie in Zivil unterwegs sind. Cablitz hat vor zwei Wochen [2][in einem
       taz-Interview] im Berlinteil davon erzählt. Bundesinnenminister Horst
       Seehofer möchte dennoch keine Studie zu Racial Profiling in Auftrag geben,
       obwohl das Gremium des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz (Ecri)
       genau das empfohlen hatte. Seehofer sieht aber keinen Bedarf. Dabei
       verstößt Racial Profiling gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.
       
       Laut [3][einer 2017 veröffentlichten Erhebung der europäischen
       Grundrechteagentur] wurde ein Drittel der Schwarzen Menschen in Deutschland
       in den vergangenen fünf Jahren von der Polizei kontrolliert. 42 Prozent von
       ihnen glauben, dass sie nur aufgrund ihrer Herkunft angehalten wurden. Das
       ist der fünfthöchste Wert in der Europäischen Union.
       
       In der Erhebung der Europäischen Grundrechteagentur wurde deutlich, dass
       besonders häufig Menschen mit einem nordafrikanischen oder subsaharischen
       Migrationshintergrund angaben, von der Polizei wegen ihrer Herkunft
       kontrolliert worden zu sein. Minderheiten mit einem russischen
       Migrationshintergrund glaubten in der Regel nicht, dass sie wegen ihrer
       Herkunft kontrolliert wurden. Das zeigt, dass Hautfarbe eine Rolle spielt.
       
       Seit vielen Jahren arbeiten zivilgesellschaftliche Initiativen daran,
       dieses Problem in Deutschland öffentlich zu thematisieren. Zu diesen
       Gruppen zählt etwa [4][die Antirassistische Initiative (ARI) aus Berlin],
       die in der vergangenen Woche die nunmehr 27. Aktualisierung ihrer Chronik
       „Bundesrepublikanische Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“
       vorlegte.
       
       Geflüchtete, so schreibt die ARI, seien polizeilichen Aktionen in
       besonderem Maße ausgesetzt, sei es durch sprachliche Barrieren oder an
       „Orten der Isolation – Haftzellen, Flüchtlingslager oder Abschiebeflugzeuge
       –, in denen Gewalt ausgeübt wird“. Tötungen oder schwere Verletzungen
       würden mit „Notwehr“ gerechtfertigt, Ermittlungen gegen PolizistInnen
       schnell eingestellt. Das liegt auch daran, dass es keine unabhängige Stelle
       für Ermittlungen gibt – gibt es Vorwürfe gegen die Polizei, ermittelt sie
       gegen sich selbst. Das ist ein strukturelles Problem.
       
       Wir möchten dieser Debatte mit journalistischen Mitteln begegnen und sie
       mit Fakten unterfüttern. Deshalb haben wir etwa 40 Fälle aus den
       vergangenen fünf Jahren genauer untersucht, bei denen Menschen, die von
       Rassismus betroffen waren, in Polizeigewahrsam umgekommen sind.
       
       24 Fälle dokumentieren wir hier ausführlicher. Sie zeigen, wie schnell ein
       Mensch sterben kann. Durch die Fälle zieht sich ein Muster aus
       Überforderung, Schlampigkeit und Gleichgültigkeit der Behörden. Und leider
       fehlt es auch viel zu oft an Aufklärungswillen.
       
       In die Sammlung aufgenommen haben wir Fälle, bei denen Menschen in Haft,
       Sicherheitsgewahrsam oder bei einem Polizeieinsatz umgekommen sind. Nicht
       gelistet sind Menschen, die selbst eine Feuerwaffe hatten, Geiseln genommen
       oder außenstehende Dritte auf andere Weise willentlich in Lebensgefahr
       gebracht haben. Wenn die Menschen mit einem Messer bewaffnet waren, tauchen
       sie jedoch in der Dokumentation auf. Oft ist die Existenz des Messers
       zumindest zweifelhaft, und außerdem kann man davon ausgehen, dass die
       Polizei in der Lage ist, Menschen mit einem Messer zu entwaffnen, ohne sie
       zu töten.
       
       In die Dokumentation aufgenommen wurden alle Todesfälle von Menschen, die
       von Sicherheitsbehörden als fremd wahrgenommen werden – sei es aufgrund
       ihrer Hautfarbe oder aufgrund dessen, dass sie kein Deutsch können.
       Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländische
       Staatsbürger und People of Color.
       
       Die Gruppe „Death in Custody“ hat uns ihre Vorrecherche zum Thema zur
       Verfügung gestellt, wofür wir uns herzlich bedanken. Die 2019 gebildete
       Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, alle Fälle in Deutschland zu
       dokumentieren, in denen Menschen, die von Rassismus betroffen sind, seit
       1990 in Gewahrsam gestorben sind. Bislang hat sie [5][161 Fälle in ihre
       Chronologie] aufgenommen.
       
       RedakteurInnen, KorrespondentInnen und AutorInnen der taz haben die Fälle
       untersucht und weitere Informationen gesammelt. Wir hoffen, damit dazu
       beizutragen, dass die Aufmerksamkeit, die der Tod George Floyds auf die
       Probleme auch in unserem Land gerichtet hat, wach bleibt. Christian Jakob
       und Steffi Unsleber
       
       ## Yaya Jabbi, 19. 2. 2016, Hamburg
       
       Am 15. Januar wird der 21-jährige Yaya Jabbi aus Guinea-Bissau in einer
       Seitenstraße der Hamburger Reeperbahn festgenommen. Die Polizei findet 1,65
       Gramm Marihuana bei ihm. Eine Kleinstmenge, die weit unter dem Eigenbedarf
       liegt – jedenfalls bei weißen Menschen. Die Polizei geht davon aus, dass
       Jabbi dealt, und steckt ihn in Untersuchungshaft. Wegen seiner Verbindungen
       zum Ausland bestehe Fluchtgefahr, urteilen die Haftrichter*innen. Einen
       Monat nach seiner Inhaftierung ist Jabbi tot. Am 19. Februar finden ihn
       Mitarbeiter*innen der Justizvollzugsanstalt aufgehängt an der
       Gardinenstange seiner Zelle.
       
       Für die Behörden ist der Fall abgeschlossen: Yaya Jabbi hat sich in seiner
       Zelle erhängt, ein Gutachten bestätigt den Suizid. Die Obduktion wird
       damals von Klaus Püschel durchgeführt, dem Leiter des Instituts für
       Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Bei der
       Untersuchung stellt der Gerichtsmediziner keine Anzeichen von
       Fremdeinwirkung fest.
       
       Püschel ist auch aus anderen Kontexten bekannt: Von 2001 bis 2006
       verantwortete er den Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Dealern.
       Während eines solchen Einsatzes stirbt der Nigerianer Achidi John. 2015
       lässt Püschel die Genitalien von Geflüchteten vermessen, um ihr Alter zu
       bestimmen.
       
       Nach Yaya Jabbis Tod will die Familie ihn so bald wie möglich beerdigen, so
       kommt es zu keinem zweiten Gutachten. Aber seine Angehörigen und
       Freund*innen glauben nicht an einen Suizid. Sie beschreiben Jabbi als
       fröhlichen Menschen. Auch das Suizidscreening in der Untersuchungshaft habe
       keine Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr ergeben, schreibt die Initiative
       Remember Yaya Jabbi unter Berufung auf die Justizbehörde auf ihrer Website.
       Mit der Initiative kämpft der Bruder des Verstorbenen, Abou Jabbi, gegen
       dessen Vergessen. Katharina Schipkowski
       
       ## Amos Thomas, 13. 7. 2016, Erharting bei Mühldorf am Inn
       
       Der 62-jährige Amos Thomas soll aus einem Altenpflegeheim in Erharting,
       Oberbayern, in die Psychiatrie gebracht werden. Er leidet an einer
       chronischen Schizophrenie und hat die Wahnvorstellung, er sei Gott.
       
       Thomas stammt ursprünglich aus Liberia und ist 1993 nach Deutschland
       gekommen, hier lebt er mit einer Duldung. An dem besagten Morgen soll er
       sich aggressiv verhalten haben, deshalb werden für den Krankentransport
       zwei Polizeibeamte hinzugezogen. Als es zu dem tödlichen Vorfall kommt,
       befinden sich in dem kleinen Raum neben Thomas sein Mitbewohner,
       DRK-Mitarbeiter, Heimpersonal und die Polizisten. Thomas geht mit einem
       Messer auf einen Polizisten los und verletzt ihn am Bein. Daraufhin wird er
       erschossen.
       
       Der Fall kommt zur Staatsanwaltschaft Traunstein. Ein Jahr später teilt sie
       in einer Pressemitteilung mit, dass „keine Ermittlungen gegen eine
       bestimmte Person eingeleitet“ worden seien. Ihrer Auffassung nach sei der
       Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen, da einer der Beamten durch den
       Messerstich so schwer verletzt worden sei, „dass konkrete Lebensgefahr
       bestand“. Nach dem Messerangriff hätten beide Beamte ihre Dienstwaffe
       gezogen „und gaben insgesamt vier Schüsse ab“.
       
       Thomas war sofort tot.
       
       Michael Gaertner war der rechtliche Betreuer von Amos Thomas. Er sagt:
       „Amos konnte aggressiv werden, war aber letztlich harmlos. Wenn er
       austickte, konnte ich ihn runterholen.“ Patrick Guyton
       
       ## Hussam Fadl, 27. 9. 2016, Berlin
       
       Hussam Fadl lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in der
       Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Moabit, als es am Abend des 27. September
       2016 zu einem Polizeieinsatz kommt. Die Polizist:innen sind angerückt,
       um einen Mann festzunehmen, der Kinder in der Unterkunft sexuell
       missbraucht haben soll – darunter auch die sechsjährige Tochter von Hussam
       Fadl.
       
       Der Verdächtige sitzt bereits im Polizeiwagen, als Fadl auf das Auto
       zuläuft, er soll aufgebracht gewesen sein. Dann schießen drei Polizisten
       insgesamt viermal von hinten auf ihn. Wenige Zeit später stirbt er im
       Krankenhaus.
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelt: Warum haben die Polizisten geschossen?
       Die Polizei gibt an, Fadl habe ein Messer bei sich gehabt. Doch es gibt
       Zeug:innen, die dem widersprechen. Auf einem später sichergestellten Messer
       sind keine Fingerabdrücke des Mannes zu finden.
       
       Der Hauptzeuge und Verdächtige im Missbrauchsfall wird nach Pakistan
       abgeschoben, bevor er von Ermittler:innen befragt werden kann. Trotz
       der Widersprüche stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Mai 2017
       ein. Es heißt, die Polizist:innen hätten aus Notwehr gehandelt.
       
       Im Mai 2018 weist das Kammergericht Berlin die Staatsanwaltschaft an, die
       Ermittlungen wieder aufzunehmen. In einer Begründung heißt es, die Umstände
       seien „unzureichend aufgeklärt“. Das Gericht zweifle an einer „sorgfältigen
       Ermittlungstätigkeit“. Die Witwe Fadls und ihr Anwalt hoffen auf eine
       öffentliche Hauptverhandlung. [6][Doch die Ermittlungen laufen bis heute
       nur schleppend]. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich gegenüber der
       taz bis Redaktionsschluss nicht äußern. Sarah Ulrich
       
       ## Dschaber al-Bakr, 12. 10. 2016, Leipzig
       
       Am 12. Oktober wird Dschaber al-Bakr tot in seiner Zelle in der
       Justizvollzugsanstalt Leipzig gefunden. Er hat sich erhängt. Nur wenige
       Tage zuvor war der 22-jährige Syrer verhaftet worden, Dschabar al-Bakr soll
       einen islamistischen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen
       geplant haben. Er war einer Verhaftung zunächst entgangen, drei Syrer
       übergaben ihn schließlich der Polizei. In al-Bakrs Wohnung fanden sich 1,5
       Kilogramm hochexplosiver Sprengstoff.
       
       Da al-Bakr jede Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigerte, hatte die
       Haftrichterin auf eine erhöhte Suizidgefahr hingewiesen. Die
       Anstaltspsychologin hingegen stufte al-Bakr nur als „mäßig suizidgefährdet“
       ein, was eine später eingesetzte Expert*innenkommission in einer
       Pressemitteilung als „sehr nachvollziehbar“ bezeichnete.
       
       [7][Die Expert*innen sahen keine Mängel in der Kontrolle] – wohl aber in
       der Betreuung des Gefangenen, dem etwa kein Hofgang gewährt wurde. Auch
       habe die Justizvollzugsanstalt wichtige Informationen zum Inhaftierten
       „nicht oder zu spät“ erhalten. Welche das gewesen seien, spezifiziert die
       Kommission in ihrer Pressemitteilung nicht.
       
       Der 184 Seiten lange Bericht der Kommission ist nicht öffentlich, aber die
       Leipziger Volkszeitung zitiert daraus: „Der Untersuchungsgefangene hätte zu
       keinem Zeitpunkt allein gelassen werden dürfen.“
       
       Es sei „wiederholt gegen gesetzliche Vorgaben, allgemeine Richtlinien sowie
       Weisungen verstoßen“ worden. „Der Gefangene wurde unangemessen betreut, und
       es wurde Sachverhalten nicht nachgegeben, die als Anzeichen für die
       Entwicklung einer Suizidgefahr hätten wahrgenommen werden können.“
       
       Die Familie al-Bakrs erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung. Im
       Juni 2017 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Dinah Riese
       
       ## Name unbekannt, 17. 10. 2016, Bielefeld
       
       Es ist bereits Mitternacht, als die Polizei Bielefeld am 15. Oktober zu
       einem Einsatz im Stadtteil Brake gerufen wird. Nachbar:innen haben sich
       über Lärm beschwert, ein türkischer Mann, zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt,
       schreie auf der Straße. Die Polizei findet ihn vor der Haustür seiner
       Ehefrau, später heißt es, sie habe ihn rausgeworfen.
       
       Die Beamten nehmen den Mann fest, fixieren ihn mit Kabelbindern, drücken
       ihn mit dem Bauch nach vorne auf den Rasen. Zeug:innen berichten, der
       Festgenommene habe nach Allah geschrien, gerufen: „Die wollen mich
       umbringen.“ Sie sagen auch, ein Beamter habe sich daraufhin auf ihn
       gesetzt und sein Gesicht in den Rasen gedrückt. Ein Zeuge will gehört
       haben, wie ein Beamter sagt: „Ruf du nur weiter nach deinem Gott.“
       
       Da der Mann unter Substanzeinfluss steht und, wie die Staatsanwaltschaft
       später sagt, „drogenpsychotisches Verhalten“ an den Tag legt, wird ein
       Krankenwagen gerufen. Während des Abtransports kollabiert der Mann, wird
       mehrfach wiederbelebt. Am zweiten Tag nach der Festnahme stirbt er im
       Krankenhaus an einem Herzinfarkt.
       
       Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Obduktion, bei der zahlreiche
       Hämatome im Gesicht sowie Abschürfungen und Schnittwunden durch die
       Kabelbinder festgestellt werden. Die Witwe schaltet einen Anwalt ein. Sie
       wirft der Polizei unverhältnismäßige Härte vor und will prüfen lassen, ob
       die Festnahme mit dem Tod ihres Mannes zu tun hatte. Gegen den Beamten wird
       zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, die Ermittlungen werden aber
       wenige Monate später eingestellt.
       
       Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld sagt gegenüber der taz, die
       rechtsmedizinische Untersuchung habe eindeutig ergeben, dass es „keine
       Hinweise auf eine Kausalität zwischen der Gewalteinwirkung und dem
       Herzinfarkt“ gebe. Die Gewalteinwirkungen seien „gerechtfertigt“ gewesen,
       da der Mann „massive Gegenwehr gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen
       geleistet“ habe. Sarah Ulrich
       
       ## Name unbekannt, 19. 2. 2017, Herten
       
       Ein 30-jähriger Tunesier, der in einer Psychiatrie der
       nordrhein-westfälischen Stadt Herten behandelt wird, läuft am Abend des 19.
       Februar unerlaubt von dort weg. Er dringt in die Wohnung einer 72-jährigen
       Frau ein, die zu ihrer Nachbarin flüchtet und die Polizei ruft. Nach dem
       Eintreffen schießt ein Beamter auf den Eindringling. Der Obduktionsbericht
       ergibt, dass der Mann an einer Kugel in der linken Brust starb. Am Tatort
       wird ein Messer gefunden, mit dem der Mann die Polizeibeamten bedroht haben
       soll. Lea Fauth
       
       ## Mikael Haile, 27. 4. 2017, Essen
       
       In der Nacht zum 27. April werden Beamt*innen der Polizei Essen wegen
       Ruhestörung gerufen. Der Nachbar, der die Polizei rief, hatte zuvor bei
       Mikael Haile geklingelt. „Meine Wohnung, meine Wohnung“, soll Haile
       geantwortet haben, bevor er die Tür schloss. In Medienberichten beschreibt
       der Nachbar den 22-Jährigen als ruhig und freundlich. Einige Male soll er
       abends „Krach“ gemacht haben.
       
       Mikael Haile war aus Eritrea nach Deutschland geflüchtet und wohnte in
       einer Sozialwohnung in Altenessen. Girmay Habtu, der sich seit 20 Jahren
       ehrenamtlich um junge Geflüchtete kümmert, war mehrfach dort und beschreibt
       die Wohnung als „sehr hellhörig“. Fernseher, Radio oder andere Geräte soll
       Haile bis zu seinem Tod nicht gehabt haben. Deutsch habe Haile nur
       gebrochen gesprochen. Doch „er war motiviert und wollte was erreichen“,
       sagt Habtu.
       
       Als die beiden Polizeibeamten bei Haile klingeln, sollen sie sich
       „deutlich“ identifiziert haben, so steht es in einer Antwort der
       Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Haile soll die Tür mit einem
       Küchenmesser in der Hand geöffnet haben. Trotz „mehrfacher, eindrücklicher
       und laut vernehmlicher Aufforderung“ habe Haile das Messer nicht fallen
       gelassen.
       
       Die beiden Beamten sind die einzigen Zeugen. Sie hätten ihre Pistolen auf
       Haile gerichtet und sich „rückwärtsgehend durch den Flur zurückgezogen“.
       Haile soll auf die beiden Männer mit den gezogenen Schusswaffen zugestürmt
       sein und versucht haben, sie mit seinem 20-Zentimeter-Küchenmesser
       anzugreifen. „Nur durch einen gezielten Schuss“ habe ein Beamter „den
       unmittelbar lebensgefährdenden Angriff […] abwenden können“, so die
       Staatsanwaltschaft Essen. Der Schuss traf Haile in die Brust.
       
       Girmay Habtu bezweifelt die Darstellung der beiden Beamten und wirft ihnen
       vor, über Notwehr hinaus gehandelt zu haben. „Warum haben sie ihm nicht ins
       Bein geschossen?“ Die Staatsanwaltschaft Essen hat das Handeln der
       Polizisten als Notwehr eingestuft und die Ermittlungen eingestellt. Anett
       Selle
       
       ## Name unbekannt, 22. 1. 2018, Darmstadt
       
       Die Darmstädter Polizei wird wegen eines nächtlichen Familienstreits
       gerufen. Eine Frau gibt an, sie werde von ihrem Ehemann geschlagen. Als
       die Polizeibeamten eintreffen, seien sie bereits an der Wohnungstür von
       dem mit zwei Messern bewaffneten Ehemann erwartet worden, geben sie später
       zu Protokoll. Es fallen mehrere Schüsse.
       
       Der Mann, ein 40-jähriger kasachischer Staatsbürger, stirbt an seinen
       Verletzungen. Seine Ehefrau und die beiden Kinder, 16 und 18 Jahre alt,
       bleiben unverletzt. Die Kinder erleiden allerdings einen Schock und müssen
       im Krankenhaus behandelt werden.
       
       Die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt das Ermittlungsverfahren ein. Zur
       Begründung erklärt sie der taz: „Aufgrund der Nähe des Angreifers, der
       Bewaffnung mit zwei Messern und dem begrenzten Raum im Treppenhaus war von
       der Schusswaffe Gebrauch zu machen, auch wenn der Angreifer dadurch
       tödliche Schussverletzungen erleidet. Für die Abgabe eines Warnschusses
       blieb in dieser Situation keine Zeit mehr.“ Christoph Schmidt-Lunau
       
       ## Hamit P., 9. 2. 2018, Wuppertal
       
       Am Mittag stürmen SEK-Beamte die Wohnung von Hamit P. Der 43-Jährige soll
       der regionale Anführer der sogenannten Osmanen Germania BC sein, einer
       Gruppe von türkischnationalen Rockern, die als gewaltbereit gilt und
       inzwischen vom Innenministerium verboten wurde. Nach einem Hinweis eines
       Aussteigers erlässt ein Richter einen Haftbefehl gegen Hamit P.,
       Spezialkräfte der Wuppertaler Polizei sollen die Festnahme durchführen.
       
       Als die SEK-Beamten die Tür aufbrechen, werfen sie eine Blendgranate, die
       im Flur detoniert. Ein Beamter stürmt ins Wohnzimmer, wo er Hamit P.
       antrifft – laut Medienberichten nur mit Handtuch und Unterhemd bekleidet.
       Der Beamte schießt auf Hamit P., dieser erliegt noch vor Ort seinen
       Verletzungen.
       
       Der Beamte sagt später aus, Hamit P. habe einen dunklen Gegenstand in der
       Hand gehabt, außerdem sei er von dem Druck und Knall einer weiteren von
       Kolleg:innen gezündeten Blendgranate irritiert worden. Er habe geglaubt,
       Hamit P. hätte auf ihn geschossen.
       
       Gegen den SEK-Beamten wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Aus
       Neutralitätsgründen übernimmt die Polizei Essen die Ermittlungen. Dabei
       stellt sich heraus, dass der dunkle Gegenstand in Hamit P.s Hand ein Handy
       gewesen sein soll. Später heißt es jedoch, sein Handy sei an einem
       Ladegerät gefunden worden. Unklar bleibt, warum eine zweite Blendgranate
       gezündet wurde. Im Januar 2019 stellt die Staatsanwaltschaft mangels
       Tatverdacht die Ermittlungen ein. Es habe sich um ein „tragisches
       Missverständnis“ gehandelt.
       
       Die Familie von Hamit P. legt Einspruch gegen die Einstellung ein. Seit
       Anfang 2020 hat die Polizei Essen die Ermittlungen wieder aufgenommen. Ein
       Sprecher bestätigt das gegenüber der taz. Von der Staatsanwaltschaft heißt
       es, der Sachverhalt werde nun noch einmal „detaillierter aufgeklärt“. Sarah
       Ulrich
       
       ## Bekir B., 1. 3. 2018, Neubrandenburg
       
       In der Nacht beobachtet eine Frau, wie drei Männer in ein Döner-Bistro am
       Juri-Gagarin-Ring in Neubrandenburg einbrechen, und alarmiert die Polizei.
       Die beiden Beamten, die zuerst am Tatort sind, fordern die Einbrecher mit
       gezogener Waffe zum Verlassen des Objekts auf. Mit erhobenen Händen kommen
       die Männer in dem dunklen Raum auf sie zu, ehe der 27-jährige Bekir B.
       ihnen den Rücken zuwendet. Laut Staatsanwaltschaft ignoriert er die
       Aufforderung, sich hinzulegen. Stattdessen dreht er sich um und sprüht
       einem Beamten Reizgas ins Gesicht. Aus zwei bis drei Metern Entfernung
       feuert dieser einen Schuss ab, der B. in den Oberkörper trifft. Der
       Verletzte wird in ein Krankenhaus eingeliefert, in dem er noch in der Nacht
       stirbt.
       
       Die beiden anderen Tatverdächtigen werden mit ihrer Beute in Höhe von
       30.000 Euro festgenommen. Der Tote und ein Komplize, beide mit deutscher
       Staatsbürgerschaft, sollen der aus dem Libanon stammenden Familie Miri
       angehören, deren Mitglieder zum Teil mit organisierter Kriminalität in
       Verbindung gebracht werden.
       
       Noch am selben Tag sagt der Kreisgruppenvorsitzende der Gewerkschaft der
       Polizei in Neubrandenburg, Andreas Wegner, dem Nordkurier, dass sich der
       Beamte richtig verhalten habe. Ende April schließt die Staatsanwaltschaft
       den Fall ab. Der Einsatz der Schusswaffe sei im Rahmen des Notwehrrechts
       erfolgt und damit gerechtfertigt, so Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler; ein
       „milderes Mittel“ habe dem Beamten „nicht zur Verfügung“ gestanden. Erik
       Peter
       
       ## Name unbekannt, 10. 4. 2018, Bremervörde
       
       Im Gefängnis Bremervörde im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme)
       begeht ein aus dem Irak stammender Häftling Suizid, obwohl der
       psychologische Dienst der Anstalt zuvor eine Suizidabsicht verneint hatte.
       Der Geflüchtete wird erst so spät in seiner Zelle entdeckt, dass bereits
       die Leichenstarre eingesetzt hat. Der Gefangene hatte sich mit einem
       Schnürsenkel im Nassbereich an der Tür stranguliert. Der Iraker hinterlässt
       sieben Kinder. Reimar Paul
       
       ## Matiullah Jabarkhil, 13. 4. 2018, Fulda
       
       Matiullah Jabarkhil wird am frühen Morgen von einem Polizisten im
       hessischen Fulda erschossen. Der 19-jährige Afghane lebte unweit des
       Tatorts in einer Unterkunft für Geflüchtete. Die Polizei gibt an, Jabarkhil
       habe den Auslieferungsfahrer einer Bäckerei sowie einen Streifenbeamten mit
       einem faustgroßen Stein verletzt und sei anschließend mit dem
       Teleskopschlagstock des Polizisten geflohen. Bei der Verfolgung durch einen
       Beamten habe dieser insgesamt zwölf Schüsse abgegeben, von denen zwei
       tödlich waren.
       
       [8][Die tödlichen Schüsse seien „durch Notwehr gerechtfertigt“], heißt es
       in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda. Jabarkhil habe den
       beschuldigten Beamten mit dem entwendeten Schlagstock angegriffen, der
       daraufhin in schneller Folge acht Schüsse abgegeben habe. Zuvor hatte der
       Beamte Jabarkhil bei der Verfolgung mehrfach verfehlt.
       
       Das gegen den Polizeibeamten eingeleitete Ermittlungsverfahren war im
       Januar 2019 zum ersten Mal eingestellt worden. Nach dem Fund eines
       Handyvideos, auf dem Teile des Geschehens kurz vor den tödlichen Schüssen
       zu sehen sind, wurden die Ermittlungen im März 2019 wieder aufgenommen und
       im August 2019 zum zweiten Mal eingestellt. Die Anwältin der Angehörigen
       des Getöteten hat Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingereicht.
       
       Für die Gruppe Afghan Refugees Movement bleiben viele Fragen offen. Warum
       konnten die vier bis fünf anwesenden bewaffneten Polizeibeamten den 1,70
       Meter großen Mann, der sich offensichtlich in einem psychischen
       Ausnahmezustand befand, nicht festnehmen, ohne ihn zu erschießen? Warum
       wurde Jabarkhil rund 200 Meter entfernt von der Bäckerei getötet, wenn es
       sich um Notwehr gehandelt haben soll? In den frühen Morgenstunden waren
       keine umstehenden Personen gefährdet – warum wartete man nicht auf
       Verstärkung? Henrike Koch
       
       ## Mahmood J., 30. 5. 2018, Flensburg
       
       Er wollte nach Kiel und hatte den Umstieg verpasst, sie half ihm dabei,
       eine neue Zugverbindung zu finden. Warum der 24-jährige Mahmood J., der
       2015 aus Eritrea nach Deutschland kam, bei der Fahrt im Intercity 2406 nach
       Flensburg wenig später ein Küchenmesser zieht und auf die 22-jährige
       Bundespolizistin einsticht, ist auch zwei Jahre danach nicht ganz klar.
       
       Die Beamtin erschießt ihn.
       
       Unklar waren zunächst auch die Abläufe: Die ersten Meldungen besagten, die
       Beamtin, die in Bremen tätig war, habe einen Streit zwischen Mahmood J. und
       einem Mann aus Köln schlichten wollen. Dann hieß es, sie sei angriffen
       worden und habe im Reflex geschossen. Laut ihrer eigenen Aussage stand die
       Beamtin an der Waggontür, um auszusteigen, als der Zug in den Flensburger
       Bahnhof einfuhr. J. habe auf sie eingestochen, woraufhin der Kölner sich
       einmischte. Die Beamtin sei ins Nachbarabteil gelaufen, um Alarm zu
       schlagen, sei zu dem Kampf zurückgekehrt und habe geschossen, um den Kölner
       zu schützen.
       
       Der Landtag von Nordrhein-Westfalen widmet sich dem Fall, das
       Innenministerium schreibt einen Bericht. Demnach soll der Eritreer, der in
       Recklinghausen lebte und nach eigener Auskunft über Italien und Österreich
       nach Deutschland kam, kriegstraumatisiert und aggressiv gewesen sein. Am 6.
       April 2018 hatte er einen Nachbarn, ebenfalls geflüchtet, gebissen. Die
       Flüchtlingshilfe der Caritas ordnete eine psychiatrische Untersuchung an –
       dazu kommt es nicht mehr. Esther Geißlinger
       
       ## Amad Ahmad, 29. 9. 2018, Kleve
       
       In Geldern am Niederrhein wird Amad Ahmad am 6. Juli 2018 verhaftet. Der
       Kurde soll vier junge Frauen verbal „sexuell beleidigt“ haben. Der Vater
       einer der Frauen ist Polizist – sie ruft ihn auf seinem Diensttelefon an.
       Der damals 26-jährige Amad Ahmad wird festgenommen – und für einen
       gesuchten Vergewaltiger gehalten.
       
       Doch das ist er nicht. Die „vermeintlich Geschädigte“ gibt zu, „dass es
       keine Vergewaltigung gegeben habe, sondern sie eine solche vorgetäuscht
       habe“, heißt es in Unterlagen der Staatsanwaltschaft.
       
       Der aus Nordsyrien Geflüchtete bleibt trotzdem in Haft. Denn schon zwei
       Tage vor seiner Festnahme wurden seine in der NRW-Polizeidatenbank ViVA
       gespeicherten Daten mit denen eines schwarzen Mannes aus Mali vermischt.
       Der heißt Amedy G. und wird laut INPOL-Software der Bundespolizei von den
       Staatsanwaltschaften Hamburg und Braunschweig wegen Diebstahls gesucht.
       „Personenzusammenführung“ heißt diese Vermischung im Polizeijargon.
       
       Zwar ist in ViVA ein Foto des „hellhäutigen“ Kurden und in INPOL ein Foto
       des „schwarzhäutigen“ Amedy G. vorhanden – doch niemand der mehr als 20
       Beamt*innen, die allein in NRW den Fall bearbeiten, vergleicht sie. Bis zum
       17. September sitzt Amad Ahmad in der Justizvollzugsanstalt Kleve. Dann
       brennt seine Zelle. Er wird so schwer verletzt, dass er kaum noch zu
       erkennen ist. Am 29. September stirbt er nach einer Lungentransplantation.
       
       Seit Ende November 2018 kämpft ein auf Druck von Grünen und SPD
       eingesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags um
       Aufklärung. Sicher ist bisher: „Einige hätten helfen können, andere hätten
       helfen sollen, und einige hätten helfen müssen, Amad Ahmad aus der Haft zu
       befreien“, [9][hält SPD-Fraktionsvize Sven Wolf den ermittelnden
       Polizist*innen vor]. „Er hätte noch leben können.“
       
       Denn schon nach Aktenlage hatte eine Staatsanwältin erkannt, dass der Kurde
       aus Syrien nicht der Mann aus Mali ist. Amad Ahmad sei „nicht identisch“
       mit Amedy G., notierte sie mehr als zwei Monate vor dem tödlichen Brand –
       und telefonierte mit dem Polizisten Frank G. „Was hat er danach gemacht?
       Hat er trotzdem den Deckel der Akte zugeklappt?“, fragt der Obmann der
       Grünen im Untersuchungsausschuss, Stefan Engstfeld.
       
       Dazu kommt: „Bis heute wissen wir nicht, wer die Personenzusammenführung
       veranlasst hat“, sagt Engstfeld. „Wer war dafür verantwortlich?“ Klar wird,
       wenn man sich den Mailverkehr zwischen einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts
       und der Polizei Geldern anschaut: Die Behörden warteten nur auf einen
       Anlass, den offenbar vom syrischen Assad-Regime gefolterten Kurden wegen
       vermuteter „psychischer Probleme“ zwangseinweisen zu lassen.
       
       Damit steht die Theorie eines Komplotts im Raum: Wurden die Daten von Amad
       Ahmad und Amedy G. absichtlich vermischt, um Ahmad ohne jede
       Rechtsgrundlage inhaftieren zu können? Völlig unklar ist auch der Verlauf
       des tödlichen Zellenbrands. Mitgefangene wollen Ahmad lange um Hilfe
       schreiend am Fenster der Haftanstalt gesehen haben. Andreas Wyputta
       
       ## Aristeidis L., 12. 1. 2019, Berlin
       
       Der 36-jährige Grieche Aristeidis L. ist an Händen und Füßen gefesselt, als
       er im Dezember 2018 im Polizeigewahrsam kollabiert. Ein Dutzend
       Polizist:innen wollen ihn in eine Zelle der Berliner
       Gefangenensammelstelle in Tempelhof bringen. Sie hatten ihn halb nackt und
       außer sich in einer Bäckerei aufgegriffen, sofort eskalierte die Situation
       – ein sozialpsychiatrischer Dienst wurde nicht alarmiert.
       
       Auf dem Weg in die Zelle wehrt sich L. nach Kräften. Die Polizist:innen
       setzen Pfefferspray ein, obwohl L. Handschellen trägt. Schließlich fixieren
       ihn vier Einsatzkräfte in Bauchlage auf dem Boden eines engen Fahrstuhls.
       L. bekommt keine Luft mehr und kollabiert. Er stirbt nach einem künstlichen
       Koma zwei Wochen später im Krankenhaus. Offizielle Todesursache:
       lagebedingter Erstickungstod.
       
       Der Pfeffersprayeinsatz trotz Fesseln und die offenbar rechtswidrige
       Fixierung nähren aus Sicht des Kriminologen Thomas Feltes den Verdacht der
       fahrlässigen Tötung: Man dürfe niemanden länger als ein paar Sekunden in
       Bauchlage festhalten, zudem könne der Einsatz von Pfefferspray bei
       psychisch Erkrankten und Menschen auf Drogen zum Tod führen.
       
       Beides jedoch scheint hier geschehen zu sein, [10][wie taz-Recherchen
       nahelegen]. Laut Hinterbliebenenanwältin befand L. sich in einem
       manischen Zustand, stand zudem unter Drogeneinfluss.
       
       Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
       dennoch nach nur zwei Monaten ein, obwohl nicht einmal alle am Vorfall
       beteiligten Einsatzkräfte vernommen wurden. Auch nicht der Wachpolizist,
       der L. im Bereich des Oberkörpers fixierte, während dieser in Bauchlage auf
       dem Boden des Fahrstuhls erstickte. Die Zwangsmaßnahmen sind laut
       Staatsanwaltschaft nicht strafbar.
       
       Ein erstes Klageerzwingungsverfahren des Bruders von L. ist gescheitert.
       Der Mutter des Opfers steht der Klageweg als Hinterbliebene noch offen.
       Gareth Joswig
       
       ## Rooble Muse Warsame, 26. 2. 2019, Schweinfurt
       
       Rooble Muse Warsame wird am 26. Februar 2019 erhängt in einer Zelle der
       Polizeidirektion Schweinfurt aufgefunden – in halb kniender, halb sitzender
       Position. Um seinen Hals liegt ein abgetrennter Streifen einer Wolldecke,
       das andere Ende ist fünfzig Zentimeter über seinem Kopf verknotet. Die
       Wolldecke der Firma Ibena gilt eigentlich als unkaputtbar, trotzdem soll
       Warsame davon einen Streifen abgerissen haben. Im Obduktionsbericht werden
       Verletzungen am linken Knie, am linken Unterarm, am rechten Ellbogen, an
       der linken Schläfe, am rechten Jochbogen und an der rechten Halsseite
       beschrieben und als „Anschlagsverletzungen“ interpretiert.
       
       „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Anschlagsverletzungen waren“, sagt
       Biplab Basu von der Kampagne rassistischer Polizeigewalt in Berlin. „Er ist
       ja nicht aus fünf Meter Höhe auf den Boden gefallen.“
       
       Im Oktober 2019 wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft
       Schweinfurt eingestellt, dort geht man von einem Suizid durch atypisches
       Erhängen aus. Anfang Juli 2020 wurde die Akte jedoch wieder geöffnet. Der
       leitende Staatsanwalt, Axel Weihprecht, erfuhr durch eine Medienanfrage,
       dass ein Zeuge, der neben Rooble Warsame inhaftiert war, Geräusche gehört
       haben soll. Er wurde von der Polizei entlassen, ohne dass er vernommen
       wurde. In den Tagen danach ist er verschwunden, mit unbekanntem Ziel.
       Verwandte von Rooble Warsame, die mit dem Mann gesprochen haben, erzählten,
       dass er in der Nacht, als Rooble Warsame starb, Schreie gehört habe, die
       plötzlich abgebrochen sind.
       
       Ein dritter Mann hat sich in dieser Nacht ebenfalls in einer Zelle neben
       Rooble Warsame in Gewahrsam befunden. Auch er wurde nicht vernommen. Er
       wurde wenige Tage später nach Somalia abgeschoben.
       
       Die Familie von Rooble Warsame sammelt jetzt Geld. Sie wollen tausend Pfund
       zusammenbekommen, um ein externes Gutachten in Auftrag zu geben. Steffi
       Unsleber
       
       ## Adel B., 18. 6. 2019, Essen
       
       Der 32-jährige Adel B. stirbt in Essen-Altendorf durch einen Schuss in die
       Brust. Abgefeuert von einem Polizisten, aus Notwehr. Die Staatsanwaltschaft
       zweifelt daran nicht, der Fall wird zu den Akten gelegt.
       
       Adel B. ist deutscher Staatsbürger mit algerischen Wurzeln. Er hat
       psychische Probleme und ist der Polizei bekannt. Am 9. Juni meldet sich
       seine Lebensgefährtin bei der Polizei, schildert einen Fall von häuslicher
       Gewalt. Adel B. darf sich der Wohnung zehn Tage nicht nähern. Eine Woche
       vor seinem Tod ruft er selbst die Polizei, er spricht davon, sich das Leben
       nehmen zu wollen. Die Beamt:innen ziehen einen psychologischen Betreuer
       hinzu, B. kommt in eine psychiatrische Klinik. Nur einen Tag später wird er
       entlassen.
       
       Sieben Tage später, ein ähnlicher Ablauf: Um 5.04 Uhr am Morgen ruft Adel
       B. die Polizei, er sagt, er wolle sich erschießen lassen. Er macht sich auf
       den Weg zur Altendorfer Straße, ein 30 Zentimeter langes Fleischermesser
       hat er dabei. Ein Video zeigt die Szene: B. brüllt die Beamt:innen an,
       er beleidigt sie, geht einige Schritte auf sie zu, ruft: „Schieß doch!“ Die
       Beamt:innen weichen mit vorgehaltener Waffe immer weiter zurück. „Bleib
       da stehen, Mann!“, ruft einer. So geht das minutenlang.
       
       Allmählich scheint sich B. zu beruhigen, er telefoniert und macht sich dann
       zurück auf den Weg zur Wohnung, in der er mit seiner Lebensgefährtin und
       deren vier Kindern lebt. Ein Verhandlungsteam mit psychologisch geschulten
       Kolleg:innen sei angefordert worden, das habe um diese frühe Uhrzeit
       aber nicht schnell genug vor Ort sein können, sagt die Essener
       Oberstaatsanwältin Anette Milk der taz.
       
       Adel B. bekommt die Möglichkeit, das Mehrfamilienhaus zu betreten. Auf
       einem weiteren Video sieht man die Polizist:innen, die sich der Haustür
       zunächst langsam nähern, dann plötzlich schnell darauf zulaufen. Zweimal
       gibt es einen Rums, dann fällt der Schuss. „Eine Beamtin, die um die vier
       Kinder in der Wohnung wusste, wollte verhindern, dass die Tür ins Schloss
       fällt, und hat sich dagegengeworfen“, so Milk.
       
       Weiter schildert sie den Tathergang so: Hockend habe die Polizistin
       versucht, die Tür aufzuhalten, ein weiterer Kollege habe ihr geholfen. Ein
       dritter habe dann gesehen, wie Adel B. oberhalb des Kopfes seiner Kollegin
       mit dem Messer herumfuchtelte, er habe um das Leben der Kollegin gefürchtet
       und auf B. geschossen.
       
       All das ist so auf dem Video nicht zu sehen. Das Ganze geschieht innerhalb
       von Sekunden.
       
       Aus einer Stellungnahme eines Anwalts der Angehörigen, die der taz
       vorliegt, gehen erhebliche Zweifel an dieser Darstellung hervor: So sei
       etwa der Schuss rechts der Brustbeinmitte, der zu einer Verletzung des
       Herzens führte, unverhältnismäßig gewesen, da insbesondere die Beine für
       den Schützen nicht durch etwaige Kollegen verdeckt gewesen seien. Die
       Initiative „Gerechtigkeit für Adel“ fordert, dass ein Gerichtsverfahren
       eröffnet wird. Vor dem Oberlandesgericht in Hamm soll das nun erzwungen
       werden. Hanna Voß
       
       ## Sadnia Rachid, 20. 7. 2019, Erfurt
       
       Fragt man nach dem Mann, der am 20. Juli 2019 in Erfurt verstarb, heißt er
       meist „der aus Algerien“, oder es ist die Rede vom „bedauerlichen Vorfall“,
       der sich in der Bundespolizeiinspektion direkt am Bahnhof ereignete.
       
       In einem Protokoll des Justizausschusses im thüringischen Landtag vom
       letzten Sommer heißt er der „Beschuldigte“. Er war aufgefallen, als er
       versucht hat, einen Rucksack zu stehlen.
       
       Weiter heißt es, der Mann habe zahlreiche Medikamente bei sich gehabt.
       Darunter Subutex, ein Opioid, das als Drogenersatz verabreicht wird. Ein
       hinzugerufener Notarzt hält ihn für vernehmungsfähig, gestattet, Subutex zu
       nehmen, um Entzugserscheinungen zu vermeiden. Immer wieder schläft der
       Beschuldigte während der Befragung ein. Gegen 23 Uhr ordnet die
       Staatsanwaltschaft die Freilassung an. Die Polizist*innen lassen ihn in
       einer Zelle schlafen.
       
       Alle 30 Minuten schauen sie nach ihm. Dann atmet er nicht mehr. Das ist um
       3.35 Uhr. Notärzte bringen ihn ins Krankenhaus, wo er stirbt.
       
       Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft der taz nun, fast ein Jahr später,
       mit: „Die Polizeibeamten haben richtig gehandelt.“ Und: „Es ist demnach
       kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.“
       
       Das scheint das Justizministerium nicht zu wissen, denn das teilte dem
       Landtag kürzlich mit, das „Todesermittlungsverfahren“ werde eingestellt.
       Der Mann habe an einer eitrigen Luftwege- und Lungenentzündung gelitten.
       Die Medikamente, die der Verstorbene eingenommen habe, könnten „den
       Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstandes begünstigt haben“.
       
       3.500 Euro mussten die Eltern zahlen, um den Leichnam ihres Sohnes nach
       Hause zu holen. Weder Deutschland noch Algerien halfen. Stattdessen
       sammelte ein Verein aus Düsseldorf Spenden. Und gaben dem Toten seine
       Identität zurück, als sie statt der Behörden veröffentlichten, wer er ist:
       Sadnia Rachid. Er war Vater und Ehemann; er hatte ein Leben in Frankreich.
       Er ist 32 Jahre alt geworden. Christina Schmidt
       
       ## Aman Alizada, 17. 8. 2019, Stade
       
       [11][Aman Alizada ist 19 Jahre alt, als ein Polizist ihn erschießt]. Es ist
       nicht der erste Kontakt des jungen Afghanen mit der Ordnungsmacht, im
       niedersächsischen Stade gilt er als stadtbekannt – auch wegen seiner
       psychischen Probleme. Eine Weile war er in der geschlossenen Psychiatrie
       untergebracht, weil er mit einem Messer in der Innenstadt aufgegriffen
       wurde und sich für Gott gehalten habe. Schizophrenie, lautet die Diagnose,
       vermutlich im Zusammenhang mit Alizadas traumatischer Fluchtgeschichte.
       
       Als die Polizei am Abend des 17. August wegen eines handgreiflichen Streits
       zur Geflüchtetenunterkunft im Stadtteil Bützfleth ausrückt, haben die
       Beamt:innen jedenfalls eine Vorstellung, mit wem sie es zu tun haben.
       Sie kommen zu viert. Alizada, sagen die Beamt:innen später aus, sei
       aggressiv gewesen. Sie attackieren ihn durchs Fenster mit Pfefferspray und
       dringen in die Wohnung ein. Als der randalierende Alizada ihn mit einer
       eisernen Hantelstange bedroht, zieht ein 27-jähriger Polizist die Waffe und
       schießt fünfmal. Zwei der Kugeln treffen, ein notärztlicher
       Reanimationsversuch scheitert wenig später.
       
       Zehn Monate ermittelt die Staatsanwaltschaft Stade und rekonstruiert den
       Tathergang anhand der Aussagen der beteiligten Beamt:innen. Das Ergebnis:
       Die fünf Schüsse seien Notwehr gewesen. Mitte Juni 2020 werden die
       Ermittlungen eingestellt.
       
       Kritik übt der Niedersächsische Flüchtlingsrat schon wegen der
       Vorgeschichte. Dass etwa die Jugendhilfe bei dem traumatisierten
       Geflüchteten ausgesetzt wurde, habe seine Stabilisierung „massiv
       gefährdet“. Für die Anwälte von Alizadas hinterbliebenem Bruder war bereits
       das Eindringen in die Wohnung rechtswidrig. Sie haben nun Beschwerde gegen
       die Einstellung der Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft in
       Celle eingelegt. Jan-Paul Koopmann
       
       ## Name unbekannt, 2. 11. 2019, Hoppstädten-Weiersbach
       
       Am Abend des 2. November geht bei der Polizei im Landkreis Birkenfeld ein
       Notruf ein. Eine Frau berichtet von einem Mann, der in der Gemeinde
       Hoppstädten-Weiersbach mit einer Axt Menschen bedrohe. Wie später bekannt
       wird, ist es am Vereinsheim des TuS Hoppstädten bereits zu einer
       Auseinandersetzung mit einem Vereinsmitglied gekommen.
       
       Ein Augenzeuge sagt dem SWR später, der Mann habe das Mitglied mit der Axt
       bedroht. Der Angegriffene habe mit seinem Pkw flüchten können. Der
       Angreifer habe auf das Fahrzeug eingeschlagen, aber lediglich die Felge des
       Autos gestreift. Mit einem Großeinsatz sucht die Polizei nach dem Mann. Sie
       stellt ihn schließlich an den Plätzen des Tennis-Clubs Hoppstädten.
       
       Trotz des Einsatzes von Pfefferspray flüchtet er wieder. „Neben einem
       Geräteschuppen am Boden kauernd“ hätten ihn zwei Beamte aufgespürt, heißt
       es im Bericht der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach; mit der Axt in der Hand
       sei er plötzlich aufgesprungen, der Beamte habe einen Schuss abgegeben und
       den Mann in der „Aufwärtsbewegung am Kopf“ getroffen, so die
       Staatsanwaltschaft, die Notwehr erkennt.
       
       Bei dem Toten handelt es sich um einen 26-jährigen als Geflüchteter
       anerkannten Eritreer, der an keinem festen Wohnsitz gemeldet war. Über die
       Umstände seines Lebens ist kaum etwas bekannt, nur dass er zeitweise in
       psychologischer Behandlung war. Christoph Schmidt-Lunau
       
       ## Name unbekannt, 28. 12. 2019, Stuttgart
       
       In der Nacht zum 28. Dezember wird die Polizei nach Stuttgart-Möhringen
       gerufen, weil ein Kleinwagen in falscher Richtung durch einen Kreisverkehr
       gefahren und gegen eine Litfaßsäule geprallt war. Als die Polizei am
       Unfallort ankommt, wollen der Fahrer und seine Beifahrerin zu Fuß fliehen.
       Laut Polizeibericht zieht der Fahrer, als er von den Beamten eingeholt
       wird, ohne Vorwarnung einen schwertähnlichen Gegenstand hervor und geht
       dann damit auf die Beamten los.
       
       Nachdem es den Beamten nicht gelingt, den Mann mit Pfefferspray zu stoppen,
       schießen beide auf ihn. Der 32-jährige Serbe wird mehrfach getroffen und
       stirbt im Krankenhaus an den Schussverletzungen. Nähere Ermittlungen
       ergeben, dass er offenbar unter einer psychischen Erkrankung litt, die
       Beifahrerin war seine 69-jährige Mutter. Bei der Durchsuchung der Wohnung
       des Mannes werden Gaspistolen, eine Armbrust und ein weiteres Schwert
       gefunden. Benno Stieber
       
       ## Mehmet B., 5. 1. 2020, Gelsenkirchen
       
       Der 37-jährige Mehmet B. schlägt mit einem Gegenstand auf ein geparktes
       und leeres Polizeiauto in Gelsenkirchen ein. Er soll dann „mit einem Messer
       hantiert“ und zwei in der Nähe stehende Beamte bedroht haben, heißt es in
       der Pressemitteilung der Polizei Münster. Einer der Beamten, nur 23 Jahre
       alt, tötet Mehmet B. mit vier Schüssen. Der Mann stirbt unmittelbar vor
       Ort. Er stammte aus der Türkei und hatte die türkische Staatsbürgerschaft.
       
       Die Polizei gibt zunächst an, es habe sich bei den Schlägen auf den
       geparkten Streifenwagen um einen Terroranschlag gehandelt. Über den Fall
       berichtet sogar die „Tagesschau“. In der polizeilichen Pressemitteilung und
       in Medienberichten ist von einem „Knüppel“ die Rede, mit dem Mehmet B. auf
       das Auto geschlagen haben soll.
       
       Auf Anfrage der taz gibt die zuständige Staatsanwaltschaft Essen an, der
       Gegenstand sei ein Ast gewesen. Unter anderem die Bild berichtet, der Mann
       habe „Allahu akbar“, „Gott ist groß“, gerufen, als er sich in die Richtung
       der beiden Polizeibeamten bewegt habe. Das bestätigte die ermittelnde
       Staatsanwaltschaft der taz.
       
       Zwar war Mehmet B. schon einmal als islamistischer Prüffall eingestuft und
       vom Staatsschutz beobachtet worden, jedoch waren Ermittlungen schon damals
       „ohne Befund“ geblieben. Auch eine nachträgliche Wohnungsdurchsuchung ließ
       keine Schlüsse auf eine terroristische Motivation zu. So ruderte dann auch
       die Polizei zurück, und sogar NRW-Innenminister Herbert Reul stellte klar,
       es habe sich bei der Attacke auf den Streifenwagen um die „Tat eines
       psychisch auffälligen Einzeltäters“ gehandelt.
       
       Die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten, der die Schüsse abgegeben hat,
       wurden eingestellt, „da ein Fall von Notwehr vorgelegen hat“, so die
       Staatsanwaltschaft gegenüber der taz. Lea Fauth
       
       ## Mohamed Idrissi, 18. 6. 2020, Bremen-Gröpelingen
       
       Mohamed Idrissi, 54, hat soeben durch seine Vermieter eine fristlose
       Kündigung erhalten, er soll im Keller einen Wasserschaden verursacht haben.
       Für die Besichtigung holt die Hausverwaltung sich Unterstützung durch die
       Polizei; wohl informiert, aber nicht dabei ist der Betreuer des psychisch
       kranken Idrissi. Obwohl die Kellerbegehung reibungslos verläuft, will die
       Polizei Idrissi im Anschluss zur psychologischen Begutachtung bringen.
       
       Idrissi weigert sich; auf dem Parkplatz des Wohnhauses, umringt von vier
       Polizist*innen, zückt er ein Messer. Eine Nachbarin filmt die Szene:
       Mehrere Beamt*innen mit vorgehaltenen Waffen reden gleichzeitig auf ihn
       ein. Idrissi wirkt einigermaßen entspannt, er spricht, sein Messer zeigt
       nach unten. Als ein Polizist ihn von rechts mit Pfefferspray ansprüht,
       rennt Idrissi in dessen Richtung, das Messer weiter in der Hand. Der Beamte
       weicht zurück, dann schießt er; Idrissi wird zweimal in den Oberkörper
       getroffen. Auf dem Weg ins Krankenhaus stirbt er.
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizist*innen wegen des
       Verdachts auf Totschlag. Die Aufklärung wird beim Innensenator in der
       Abteilung für interne Ermittlungen angesiedelt. „Wir ermitteln unter
       Hochdruck“, heißt es in einem Bericht an die Bürgerschaft. Grundsätzliche
       Fragen zur Polizeiarbeit beantwortet die Innenbehörde aktuell nicht.
       
       Die lauten zum Beispiel, warum Idrissi nicht in die Beine geschossen
       wurde. Mittlerweile rückt die Vorgeschichte in den Fokus: Idrissi stand
       bereits unter Betreuung. Warum kam der Sozialpsychiatrische Dienst nicht zu
       ihm nach Hause? Warum wurde seine Weigerung, mit der Polizei mitzufahren,
       nicht akzeptiert?
       
       Idrissi wirkt im Video zumeist ruhig. Warum schreien mehrere
       Polizist*innen gleichzeitig auf ihn ein? Warum schließlich wird
       Pfefferspray eingesetzt? Dessen Wirkung auf psychisch kranke Menschen ist
       hoch umstritten. Lotta Drügemöller
       
       ## Mamadou Alpha Diallo, 20. 6. 2020, Twist bei Osnabrück
       
       Mamadou Alpha Diallo wird von seinen Freunden als jemand beschrieben, der
       plötzlich einen psychischen Zusammenbruch erlebt haben muss. Am Vormittag
       des 19. Juni läuft der Geflüchtete aus Guinea mit einem Messer in eine
       Arztpraxis der niedersächsischen Gemeinde Twist und bedroht Menschen,
       später auch die eigenen Freunde und Mitbewohner. Während einer der Freunde
       um sein Leben rennt, trifft die Polizei ein – und schießt. Einen Tag später
       stirbt Diallo trotz einer Notoperation.
       
       S., der anonym bleiben möchte, floh vor seinem eigenen Freund und wurde
       Zeuge des Schusses. Er macht den Beamten keinen Vorwurf, er selbst habe
       sich in Lebensgefahr befunden. Der Schuss, ist er sich hingegen sicher,
       ging in den Unterleib, nicht in den Oberschenkel.
       
       Ibrahima Bangoura, Konsul der guineischen Botschaft, äußert sich der taz
       gegenüber aufgebracht. „Es ist alles ein bisschen zu eigenartig“, sagt er.
       Normalerweise erhalte er eine offizielle Todesnachricht von den deutschen
       Behörden, wenn jemand mit guineischer Staatsbürgerschaft stirbt, egal was
       die Todesursache sei. Im Fall von Diallo hingegen hätten Freunde des
       Verstorbenen ihn informiert. Auch auf Nachfrage der guineischen Botschaft
       habe die Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht reagiert. „Ich habe bis heute
       keine Sterbeurkunde gesehen“, bemängelt er. Auch wisse er nicht, ob der
       Tote überhaupt obduziert worden sei.
       
       Gegenüber der taz bestätigt die Staatsanwaltschaft, es habe eine Obduktion
       gegeben, die einen Schuss ins Bein nachweise. Der Bericht stehe „mit seinen
       Ergebnissen im Einklang mit den Schilderungen der bislang vernommenen
       Zeugen“, erklärt Christian Bagung, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
       „Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den
       Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, ist weiterhin anhängig“, sagt
       Bagung. Lea Fauth
       
       17 Jul 2020
       
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