# taz.de -- Feuertod in der JVA Kleve: Polizist für unschuldig erklärt
       
       > Ein Polizeibeamter soll nicht erkannt haben, dass der in der Zelle
       > verbrannte Amad A. Opfer einer Verwechselung wurde – glaubt die
       > Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: In der Justizvollzugsanstalt Kleve
       
       Im Fall des ohne jede Rechtsgrundlage monatelang inhaftierten und in seiner
       Gefängniszelle verbrannten [1][Kurden Amad Ahmad] hat die
       Staatsanwaltschaft Kleve ihre Ermittlungen auch gegen den letzten im
       Verdacht der Freiheitsberaubung stehenden Polizisten eingestellt.
       
       Es könne „nicht festgestellt werden“, dass der für die Polizeibehörde Kleve
       arbeitende Beamte Frank G. „erkannt oder zumindest billigend in Kauf
       genommen“ habe, dass der in Syrien geborene Amad Ahmad Opfer einer
       Verwechselung mit einem Mann aus dem afrikanischen Mali wurde, heißt es in
       einer am Donnerstagnachmittag [2][veröffentlichten gemeinsamen Erklärung]
       der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei Krefeld. Sie war eingeschaltet
       worden, um eine unabhängige Untersuchung zu gewährleisten.
       
       Dabei lagen Frank G. offenbar eindeutigste Hinweise auf diese Verwechselung
       vor: Amad Ahmad sei „nicht identisch“ mit dem Malier Amedy G., notierte die
       Staatsanwältin Silke Schaper aus Braunschweig schon am 27. Juli 2018 in
       einem Vermerk, den sie nach einen Telefonat mit dem Klever Polizisten
       gefertigt hatte. Die Worte „nicht identisch“ sind in dem Schreiben, das der
       taz vorliegt, unterstrichen.
       
       Amad Ahmad war am 6. Juli 2018 festgenommen worden, weil er an einem
       Baggersee in Geldern an der niederländischen Grenze vier junge Frauen
       verbal sexuell belästigt haben soll. Eine der Frauen rief daraufhin ihren
       Vater, einer Verkehrspolizisten, an. Die Wache in Geldern setzte zwei
       Streifenwagen in Bewegung, die den 26-Jährigen festnahmen. Amad Ahmad hatte
       in unmittelbarer Nähe des Baggersee-Strands auf einer Bank auf die Polizei
       gewartet.
       
       ## Amad Ahmad offenbar verwechselt
       
       Vorgeworfen wurde ihm „Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Für eine
       mehrmonatige Haft reicht dieser Vorwurf nicht aus. Dennoch saß der Kurde
       hinter Gittern, bis am 17. September 2018 seine Zelle in der
       Justizvollzugsanstalt Kleve ausbrannte. Der vor dem syrischen Assad-Regime
       Geflohene wurde dabei bis zur Unkenntlichkeit entstellt – 38 Prozent seiner
       Haut verbrannten.
       
       Am 29. September 2018 starb Amad Ahmad nach einer Lungentransplantation im
       auf schwerste Verbrennungen spezialisierten Bochumer Klinikum
       Bergmannsheil. Einen Tag zuvor hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft
       Kleve, Günter Neifer, den schwersten Fehler einräumen müssen, der
       Ermittlern unterlaufen kann: Amad Ahmad sei wohl Opfer einer Verwechselung
       geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt.
       
       Am 5. Oktober 2018 entschuldigte sich auch Nordrhein-Westfalens
       CDU-Innenminister Herbert Reul. Wie es zu dem tödlichen Fehler kommen
       konnte, [3][klärt seit Dezember 2018] ein Untersuchungsausschuss des
       Landtags. Dessen Zeugenbefragungen haben bisher ergeben, dass eine
       sogenannte „Personenzusammenführung“ Grund für die Verwechselung gewesen
       sein soll.
       
       Eine Regierungsangestellte soll Daten, die in der landeseigenen Datenbank
       „ViVA“ über Amad Ahmad gespeichert waren, mit Informationen über den Malier
       Amedy G. aus der „Inpol“-Datenbank des Bundes vermischt haben. In dem damit
       vorliegenden Datensatz wurde der Gesuchte einmal als „hellhäutig“, einmal
       als „schwarzhäutig“ beschrieben – doch das soll niemandem der über 20
       Polizist:innen und mindestens acht Justizvollzugsmitarbeiter:innen, die
       seit der Verhaftung Amad Ahmads mit dem Fall betraut waren, aufgefallen
       sein.
       
       ## Staatsanwältin mit Gedächtnislücken
       
       Auch die weiter vorliegenden Fotos des Afrikaners Amedy G. und des Syrers
       Amad Ahmad will in NRW niemand verglichen haben. Dass die Verwechselung
       mehr als auffällig war, bewies dagegen eine Bürokraft der niedersächsischen
       Staatsanwältin Silke Schaper, die Amedy G. von Braunschweig aus wegen
       Diebstahls suchen ließ.
       
       Ihrer „geografisch interessierten Mitarbeiterin“ sei aufgefallen, dass Amad
       Ahmads in den Akten angegebener Geburtsort, das syrische Aleppo, nicht im
       tausende Kilometer entfernten westafrikanischen Mali liege, erklärte
       Schaper vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss. Dort berief sich die
       Staatsanwältin allerdings auf große Gedächtnislücken. [4][„Ich kann mich
       nicht erinnern“], sagte Schaper in Düsseldorf immer wieder.
       
       Unklar blieb damit, ob die Staatsanwältin dem Klever Polizisten Frank G. in
       ihrem Telefonat am 27. Juli 2018 explizit klargemacht hat, dass Amad Ahmad
       nicht der Gesuchte Amedy G. sein könne – oder ob sie dies als Fazit des
       Telefonats für ihre Unterlagen notierte.
       
       Auf dieser Unklarheit beruht jetzt die Einstellung der Ermittlungen gegen
       Frank G.: Es stehe „nicht fest, dass auch dem Polizeibeamten aufgrund des
       Gesprächs und der ihm im Übrigen vorliegenden Informationen die
       Personenverwechselung bewusst war“, argumentieren die Staatsanwaltschaft
       Kleve und die Polizei Krefeld in ihrer gemeinsamen Erklärung.
       
       ## Untersuchungsausschuss prüft den Fall weiter
       
       Den Obleuten von SPD und Grünen im Untersuchungsausschuss reicht das nicht.
       Selbst das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt habe „dem Kripobeamten
       G.in einem Gutachten attestiert, dass er die unrechtmäßige Inhaftierung
       hätte erkennen und darauf reagieren müssen“, kritisiert SPD-Fraktionsvize
       Sven Wolf.
       
       Zumindest im noch laufenden Disziplinarverfahren gegen Frank G. müsse
       CDU-Innenminister Reul „das Fehlverhalten intensiv prüfen und daraus die
       richtigen Schlüsse ziehen“, fordert der Sozialdemokrat. Zweifel hat auch
       der Grüne Obmann Stefan Engstfeld: „Wir werden die Akten der
       Staatsanwaltschaft anfordern – und ganz genau anschauen“, sagte der
       Landtagsabgeordnete der taz.
       
       Wie der Sozialdemokrat Wolf kann Engstfeld nicht verstehen, warum einer
       Sachbearbeiterin im niedersächsischen Braunschweig die Verwechselung
       auffiel – rund 30 nordrhein-westfälischen Landesbediensteten aber nicht.
       Auf den Untersuchungsausschuss, der aktuell Grund, Ablauf und Umstände des
       tödlichen Zellenbrands untersucht, wartet bis zum Abschluss der
       Legislaturperiode 2022 noch viel Arbeit.
       
       5 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Tod-von-Amad-Ahmad-in-der-JVA-Kleve/!5690973
 (DIR) [2] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4830315
 (DIR) [3] /Brand-in-JVA-Kleve/!5558633
 (DIR) [4] /Feuertod-in-der-JVA-Kleve/!5692043
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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