# taz.de -- Toter Geflüchteter in Gefängnis Kleve: Suizid bleibt reine Spekulation
       
       > Es gibt Zweifel am Gutachten, das die NRW-Regierung im Fall Amad Ahmad
       > entlastet. Der Gutachter spricht von „halb-subjektiven“ Einschätzungen.
       
 (IMG) Bild: Amad Ahmad starb in Zelle 143 der Klever Justizvollzugsanstalt
       
       Düsseldorf taz | Im Fall des [1][monatelang grundlos inhaftierten und in
       seiner Zelle in Kleve verbrannten Geflüchteten Amad Ahmad] bleiben Ablauf
       und Grund des tödlichen Feuers unklar. Bei einer Befragung vor dem
       Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags relativierte der von der
       Polizei beauftragte Brandsachverständige Guido Schweers am Dienstagabend
       zentrale Teile seines Gutachtens. In seinem Text hatte er geschrieben, die
       Umstände des Todes deuteten auf „vorsätzliche Brandstiftung vermutlich mit
       suizidaler Absicht“ hin.
       
       Nun aber erklärte Schweers, seine Aussagen zur Dauer des Feuers oder der
       Frage, wie lange der Brand durch ein geöffnetes Fenster zusätzlich
       angeheizt wurde, beruhten auf „halb-subjektiven Einschätzungen aus der
       Ermittlungsakte“. Auch die Frage, ob technisch abklärbar sei, dass der Tod
       des aus Syrien stammenden Kurden Amad Ahmads tatsächlich ein Suizid war,
       musste der 53-jährige Gutachter verneinen: „selbstverständlich nicht.“
       
       Zwar gehen auch die von den Eltern Amad Ahmads beauftragten Anwälte
       „mangels anderer Anhaltspunkte“ davon aus, dass der aus Syrien Geflohene
       das Feuer in seiner Zelle am 17. September 2018 selbst entzündet hat.
       Allerdings könnte dies auch ein verzweifelter Hilferuf gewesen sein: Mehr
       als zwei Monate saß der 26-Jährige da schon ohne jede Rechtsgrundlage in
       Haft.
       
       Erst einen Tag vor seinem Tod am 29. September 2018 räumte die
       Staatsanwaltschaft Kleve ein, dass Amad Ahmad Opfer [2][einer kaum zu
       glaubenden Verwechselung] geworden sein soll: Informationen aus den
       Polizeidatenbanken Inpol und Viva waren vermischt worden.
       
       ## Die Zweifel bleiben
       
       Weil der als „hellhäutig“ beschriebene Kurde deshalb mit dem aus Mali
       stammenden „schwarzhäutigen“ Amedy G. verwechselt wurde, soll ein gegen den
       Malier vorliegender Haftbefehl gegen Amad Ahmad angewendet worden sein.
       Fotos, aus denen die Verwechselung wegen der unterschiedlichen Hautfarbe
       direkt klar wird, verglich niemand.
       
       Der Tod Amad Ahmads, dessen Haut zu 38 Prozent verbrannt war und der nach
       einer Lungentransplantation im Bochumer Klinikum Bergmannsheil an
       „Multiorganversagen nach Verbrennungskrankheit“ starb, wurde damit zum
       Skandal, der zwei Minister des nordrhein-westfälischen
       CDU-Ministerpräsidenten Armin Laschet gefährdete: Innenminister Herbert
       Reul und Justizminister Peter Biesenbach, beide ebenfalls Christdemokraten,
       mussten schwere Fehler einräumen, gerieten massiv unter Druck.
       
       Für Entlastung sorgte erst die Suizidthese des Brandsachverständigen
       Schweers, die Biesenbachs Ministerium im November 2018 präsentierte – und
       die den Tod des Geflüchteten als eine Art unvermeidbaren Unfall darstellte.
       
       Doch an der Belastbarkeit des Schweers-Gutachtens bleiben nach der Sitzung
       des Untersuchungsausschusses Zweifel. Vor dem Ausschuss bekräftigte der
       Geschäftsführer des Instituts für Brand- und Löschforschung Korbinian
       Pasedag Vorwürfe, die er bereits vor mehr als zwei Jahren in den vom WDR
       produzierten Fernsehmagazinen Monitor und Westpol erhoben hat.
       
       ## Selbst der Fernseher war geschmolzen
       
       Der von Schweers geschilderte Brandablauf, nach dem Amad Ahmad etwa 15
       Minuten in der nur 9,15 Quadratmeter großen brennenden Zelle ausgeharrt und
       erst danach das Fenster geöffnet und um Hilfe gerufen haben soll, sei
       technisch unmöglich. Ohne Luftzufuhr von außen „war schon nicht genug
       Sauerstoff im Raum, um nur die Matratze abzubrennen“, sagte Pasedag.
       
       Zerstört wurden aber große Teile des Mobiliars des Haftraums – nach dem
       Schweers-Gutachten, das der taz vorliegt, verbrannte zusätzlich etwa eine
       als Bettunterlage dienende Sperrholzplatte. Selbst der Fernseher war danach
       „verschmolzen und zertropft“. Reine Spekulation sei auch die Suizidthese,
       erklärte vor dem Untersuchungsausschuss der Brandsachverständige Henry
       Portz: „Ob eine Selbstmordabsicht vorgelegen hat, kann der Brandgutachter
       nicht wissen.“
       
       Unsicher bleibt damit, wann genau Amad Ahmad erstmals um Hilfe gerufen hat
       – und wie schnell die Mitarbeiter:innen der Justizvollzugsanstalt
       reagiert haben. Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit mit der
       Befragung von Mitgefangenen, die den zu Unrecht Inhaftierten nach Hilfe
       schreiend am Zellenfenster gesehen haben wollen, am Mittwoch fort.
       
       Klar sei aber, dass das „offizielle Brandgutachten durchaus Lücken“
       aufweise und Ursachen jenseits der Suizidthese ausblende, kritisiert
       deshalb nicht nur der Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss, Stefan
       Engstfeld. „Auf die Frage, warum Amad Ahmad das Feuer legte, gab es viel zu
       früh eine passende Antwort der Landesregierung – nämlich vorsätzliche
       Brandstiftung mit suizidaler Absicht“, sagt auch SPD-Frakionsvize Sven
       Wolf.
       
       Überfällig sei besonders die Installation von Notrufknöpfen in allen
       Hafträumen, sagt Wolf: „Das kann Leben retten.“ Denn bis heute gibt es in
       Nordrhein-Westfalens Gefängnissen nur Gegensprechanlagen, die nicht
       deutlich machen, ob sich Inhaftierte in einer existenziellen Notlage
       befinden. Beim Brand von Amad Ahmads Zelle war die Gegensprechanlage durch
       einen anderen Gefangenen belegt.
       
       10 Mar 2021
       
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