# taz.de -- Tod in Polizeigewahrsam: Wie starb Rooble Warsame?
       
       > Im Februar 2019 starb der Somalier in einer Schweinfurter Polizeizelle.
       > Die genauen Umstände des Todes sind noch immer unbekannt.
       
 (IMG) Bild: Das Ankerzentrum in Schweinfurt: Hier wurde Rooble Warsame festgenommen
       
       Es ist eine klare, kalte Nacht am 26. Februar 2019 in Schweinfurt, als
       Rooble Muse Warsame in Gewahrsam genommen wird. Es hatte Ärger gegeben in
       der Anker-Einrichtung am Kasernenweg 1. Rooble Warsame, 22 Jahre alt und
       aus Somalia geflüchtet, hatte sich mit einem Bekannten über die somalische
       Politik gestritten, sie hatten getrunken und einen ziemlichen Lärm gemacht.
       Die Security rief gegen drei Uhr nachts die Polizei. Diese kam, zog wieder
       ab. Um 4.45 Uhr wurden die Beamten erneut gerufen und nahmen Rooble Warsame
       fest.
       
       Rooble Warsame wird kurz nach fünf Uhr morgens in die Zelle 2 im Keller der
       Polizeidirektion Schweinfurt gesperrt. Er muss sich bis auf die Unterhose
       ausziehen, aus Sicherheitsgründen. Er erhält eine Wolldecke, ansonsten
       befinden sich in dem Raum nur eine Matratze, eine Pritsche und eine
       Toilette. Um 6 Uhr ist Schichtwechsel. Aber niemand kommt, um die Zellen zu
       kontrollieren. Eineinhalb Stunden vergehen, dann macht der zuständige
       Polizeihauptmeister seinen Rundgang.
       
       Gegen halb acht findet er Rooble Warsame in halb kniender, halb sitzender
       Position, um seinen Hals liegt ein abgetrennter Streifen der Wolldecke, das
       andere Ende ist fünfzig Zentimeter über seinem Kopf verknotet. Der Boden
       neben ihm ist mit Blut und Spucke verschmiert. Der Polizeihauptmeister löst
       den Knoten und ruft Verstärkung. Zusammen mit seinen Kollegen legt er den
       Körper auf die Pritsche. Sie versuchen, Rooble Warsame zu reanimieren. Ein
       Notarzt wird verständigt, der um 7.47 Uhr eintrifft. Um 8.10 Uhr stellt er
       den Tod von Rooble Warsame fest.
       
       Rooble Warsame soll von einer Wolldecke der Firma Ibena, die eigentlich als
       unkaputtbar gilt, einen Streifen abgerissen haben, diesen auf einer Höhe
       von etwa 1,50 Metern festgeknotet und sich so erhängt haben. „Wie soll sich
       denn ein Mann, der 1,78 Meter groß ist, mit einem Streifen aus einer
       Wolldecke strangulieren, der auf einer Höhe von 1,50 Metern angebracht
       wurde?“, fragt Rechtsanwalt Eberhard Schultz, der von Warsames Familie
       beauftragt wurde. „Und überhaupt, was ist das Motiv? Warsame hatte eine
       Aufenthaltsgestattung, Familie und Freunde und war gläubiger Muslim, dem
       bekanntlich Suizid verboten ist.“
       
       Ute Kurzbein, die den Fall für die Dokumentation der Antirassistischen
       Initiative Berlin aufgearbeitet hat, findet dagegen auffälliger, dass er
       die Decke zerrissen haben soll. „Keiner der vernommenen Polizisten kann
       sich das erklären. Eigentlich ist das nicht möglich.“
       
       Die Wolldecken der Firma Ibena sind 1,40 mal 2 Meter groß und werden
       standardmäßig in bayerischen Haftanstalten verwendet. Sie sollen
       ausschließen, dass sich jemand damit stranguliert. Hätte Rooble Warsame den
       Streifen mit den Zähnen abgerissen, wie ein Polizeibeamter in der Mainpost
       spekulierte, dann hätte das im Obduktionsbericht eigentlich zur Sprache
       kommen müssen. Dort ist aber keine Rede von Wollabrieb oder Ähnlichem
       zwischen den Zähnen.
       
       Rooble Warsame war bereits drei Wochen vor seinem Tod von der Polizei in
       Gewahrsam genommen worden. Auf der Polizeiwache hatte er mehrfach seinen
       Kopf gegen die Gitterstäbe der Zellentür geschlagen und gesagt, man möge
       ihn umbringen, sonst mache er es selbst, heißt es in der
       Einstellungsverfügung der Schweinfurter Staatsanwaltschaft. Daraufhin wurde
       er in die Psychiatrie in Werneck gebracht, wo er die Nacht verbringen
       musste. Am nächsten Tag wurde er entlassen, Eigen- oder Fremdgefährdung
       liege nicht vor, befanden die Ärzte.
       
       Dieser Vorgang wurde vom zuständigen Polizeibeamten in der Nacht seines
       Todes allerdings nicht gefunden, weil Warsames Name im
       Ausländerzentralregister und in der polizeilichen Vorgangsverwaltung
       unterschiedlich hinterlegt war. Deshalb wurde er auch nicht besonders
       überwacht.
       
       Nach der Obduktion in der Rechtsmedizin Würzburg soll die Leiche
       eingeäschert werden. Die Angehörigen verhindern das mithilfe der
       Moscheegemeinde in Schweinfurt. Sie wollen Rooble Warsame nach islamischem
       Brauch waschen und beerdigen. Am 4. März, fast eine Woche nach dem Tod
       Rooble Warsames, beginnt die Familie mit der Waschung. Der taz liegen
       Bilder davon vor.
       
       Die Angehörigen sind erschüttert über die Wunden an Warsames Körper.
       Strangulationsmale sehen sie nicht, stattdessen Hämatome am Hals, Blut auf
       der Brust, ein aufgeschlagenes Knie. Mohammed Yassin, Stadtrat in Malmö und
       der Cousin Warsames, sagt, dass er bei den Verletzungen eher an einen Kampf
       denkt als an Suizid.
       
       Im Obduktionsbericht sind Blutspuren in der Nase, im Mund, im linken Ohr
       und an den Händen dokumentiert. Es werden Verletzungen am linken Knie, am
       linken Unterarm, am rechten Ellbogen, an der linken Schläfe, am rechten
       Jochbogen und an der rechten Halsseite beschrieben. Im Obduktionsbericht
       werden diese Verletzungen als „Anschlagsverletzungen“ interpretiert. Nur:
       Wie können derartige Verletzungen entstehen, wenn ein Mann auf die Knie
       sinkt, weil er durch Sauerstoffmangel ohnmächtig wird?
       
       „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Anschlagsverletzungen waren“, sagt
       Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (Kop) in
       Berlin. Die Moscheegemeinde Schweinfurt hatte ihn über den Fall informiert,
       daraufhin war er nach Schweinfurt gekommen, um sich mit den Angehörigen zu
       treffen. „Er ist ja nicht aus fünf Meter Höhe auf den Boden gefallen.“
       
       Im Obduktionsbericht heißt es zuletzt: „Aufgrund der Sektionsbefunde und
       der von der Polizei mitgeteilten Auffindesituation ist im vorliegenden Fall
       von einem atypischen Erhängen in suizidaler Absicht auszugehen.
       Anhaltspunkte für eine darüber hinausgehende todesursächliche
       Gewalteinwirkung ergab die Obduktion nicht.“ Wichtig dabei ist das Wort
       „todesursächlich“. Dass Rooble Warsame vor seinem Tod Gewalt angetan wurde,
       schließt der Obduktionsbericht nicht aus.
       
       Am Freitag, den 8. März 2019, wird Rooble Warsame beerdigt. Etwa 40
       Menschen sind gekommen, darunter Familienmitglieder aus Schweden, Norwegen
       und England. Auch die Polizei ist mit mehreren zivilen und uniformierten
       Beamten vor Ort. Warum sie dort sind, weiß niemand.
       
       ## Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen
       
       Im Oktober 2019 wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft
       Schweinfurt eingestellt. Anfang Juli 2020 wurden die Akten jedoch wieder
       geöffnet. Der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht erfuhr durch eine
       Medienanfrage, dass ein Zeuge, der neben Rooble Warsame inhaftiert war,
       Geräusche gehört haben soll. Dieser Zeuge soll jetzt vernommen werden. „Es
       ist nicht so, dass ich etwas auffällig oder verdächtig fände“, sagt
       Weihprecht. „Aber ich möchte da einfach nichts mehr im Raum stehen haben.“
       Deshalb hat er die Ermittlungen wieder aufgenommen.
       
       Die Identität des Zeugen taucht in den Ermittlungsakten nicht auf. Nach
       Informationen von Aktivisten soll es sich bei ihm um den Mann handeln, der
       sich in der Nacht im Ankerzentrum mit Rooble Warsame gestritten hat. Der
       Zeuge wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen und verbrachte die Nacht in der
       Zelle neben Rooble Warsame.
       
       Am nächsten Tag wurde er von der Polizei entlassen, ohne vernommen worden
       zu sein. In den Tagen danach ist er aus dem Ankerzentrum verschwunden, mit
       unbekanntem Ziel. Dafür gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder er wurde von
       der Regierung Unterfranken in ein anderes Flüchtlingszentrum verlegt. Oder
       er ist untergetaucht.
       
       Verwandte von Rooble Warsame, die mit dem Mann gesprochen haben, erzählten,
       er habe wahnsinnige Angst vor der Polizei gehabt. Er hatte auch Angst, dass
       sich etwas von dem, was er erlebt hatte, negativ auf seinen
       Aufenthaltsstatus auswirken könnte. Aber er erzählte ihnen auch, dass er in
       der Nacht, als Rooble Warsame starb, Schreie gehört habe, die plötzlich
       abgebrochen seien.
       
       ## Der fragliche Umgang mit Zeugen
       
       Ein dritter Mann hat sich in dieser Nacht ebenfalls in einer Zelle neben
       Rooble Warsame in Gewahrsam befunden. Auch er wurde nicht vernommen. Alle
       drei sind Somalier und lebten im Ankerzentrum. Es ist wahrscheinlich, dass
       sie sich kannten.
       
       Der Staatsanwalt Axel Weihprecht war bis Anfang dieser Woche nicht über die
       Identität und den Aufenthaltsort der beiden Zeugen informiert. Schließlich
       schrieb er per Mail: „Ich konnte zwischenzeitlich mit dem polizeilichen
       Sachbearbeiter sprechen. Danach hätten sich in den benachbarten Haftzellen
       zwei somalische Staatsangehörige befunden. Die Identität beider sei
       bekannt. Einer sei in Abschiebehaft gewesen und am 07.03.2019 tatsächlich
       abgeschoben worden. Vom zweiten sei eine Anschrift (nicht im hiesigen
       Bereich) bekannt, sodass ich davon ausgehe, dass er auch vernommen werden
       kann.“
       
       Wie kann ein so wichtiger Zeuge abgeschoben werden? Hätte die Polizei das
       nicht verhindern oder ihn zumindest vorher vernehmen müssen? „Man hat sich
       von der Vernehmung keinen Erkenntnisgewinn versprochen“, sagt Axel
       Weihprecht. „Die Polizeizellen sind so konstruiert, dass eine
       Kontaktaufnahme zwischen den Insassen verhindert werden soll. Die
       Zellenwände sind abgemauert, die Zelle selbst ist durch eine schwere,
       geschlossene Metalltür nach außen abgeriegelt. Es war nicht zu erwarten,
       dass ein Zelleninsasse relevante Beobachtungen zu Vorgängen in einer
       anderen Zelle machen konnte. Im Übrigen war das Ergebnis der Obduktion
       stimmig. Es gab damals keinerlei Anhaltspunkte für Fremdverschulden am Tod
       des Herrn Warsame. Auch aktuell sehe ich solche Anhaltspunkte nicht.“
       
       Was auch merkwürdig ist: Der Polizeibeamte, der Rooble Warsame zuletzt
       lebend gesehen hat, wird laut Akte nicht persönlich vernommen, so wie die
       anderen Polizisten, sondern lediglich zehn Minuten lang angerufen. Der
       Beamte war auch bei dem ersten Polizeieinsatz im Ankerzentrum dabei, dazu
       wird er jedoch nicht befragt. In der Akte steht über der Vernehmung das
       Wort „sinngemäß“ – ganz so, als handele es sich lediglich um ein
       Gedächtnisprotokoll. Er gibt an, dass Warsames Verhalten unauffällig
       gewesen sei.
       
       ## Die Polizei ermittelt gegen sich selbst
       
       Der Fall Rooble Warsame zeigt noch ein weiteres Problem, das in diesem
       Zusammenhang immer wieder auftaucht: Sterben Menschen in Polizeigewahrsam,
       ermittelt die Polizei gegen sich selbst. Die Ermittlungen übernahm zwar das
       bayerische LKA, die Tatortarbeit und die Leichenschau wurden jedoch auf
       Anweisung des LKA durch Schweinfurter Polizisten durchgeführt. Auch bei der
       Obduktion in Würzburg ist ein Schweinfurter Polizist anwesend. Verfolgt man
       den Schriftwechsel, so wird auch der Mangel an Distanz zwischen LKA und der
       Schweinfurter Polizei deutlich: Die Beamten duzen sich.
       
       Ein ehemaliger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Ankerzentrum
       beschreibt Rooble Warsame als einen ruhigen Jungen, der gut Deutsch
       gesprochen habe. „Er hat keinen Stress gemacht, wir hatten keine Probleme
       mit ihm. Er war gut drauf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich
       umgebracht hat“, sagt er.
       
       „Ich könnte mir vorstellen, dass er einfach seinen Mund nicht halten
       konnte“, sagt Mohammed Yassin, der Cousin von Rooble Warsame, der Stadtrat
       in Malmö ist. „Er hat sich vor seiner Verhaftung mit der Polizei
       gestritten. Er konnte etwas Deutsch. Es ging darum, dass er Alkohol
       getrunken hatte. Die Polizei hat ihn dafür kritisiert, aber er sagte, dass
       man den Alkohol ja an einem Automaten im Ankerzentrum kaufen könne – wo das
       Problem sei? Vielleicht hat er sie genervt.“ Yassin sammelt jetzt zusammen
       mit seiner Familie Geld. Sie wollen genug zusammenbekommen, um ein externes
       Gutachten in Auftrag geben zu können.
       
       Am Samstag vor einer Woche demonstrierte eine Gruppe Somalier vor dem
       Kanzleramt. Sie forderten Aufklärung des Todes von Rooble Warsame. Eine
       Frau hält sein Bild in die Höhe. Darauf angesprochen, sagt sie, dass er ihr
       Bruder ist. Ihr Bruder im Herzen. „Wir haben kein leichtes Leben hier“,
       sagt sie. Dann steigen ihr Tränen in die Augen, und sie wendet sich ab.
       
       Die taz hat neben Rooble Warsame noch weitere Fälle untersucht, bei denen
       Menschen, die von Rassismus betroffen waren, in Polizeigewahrsam ums Leben
       kamen. [1][Alle 24 Fälle dokumentieren wir in diesem Artikel.]
       
       18 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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