# taz.de -- Ist Minderheitenschutz nur eine Meinung?: Behörde rügt Antirassismus
       
       > Die Hamburger Wirtschaftsbehörde weist die Handelskammer zurecht, weil
       > diese Antisemitismus und Rassismus die Stirn bieten will.
       
 (IMG) Bild: Keiner soll diskriminiert werden – eine allgemeinpolitische Aussage?
       
       Hamburg taz | Die [1][Hamburger Handelskammer] soll sich nicht gegen
       Antisemitismus und Rassismus stellen – das hat die Hamburger
       Wirtschaftsbehörde gefordert. Als Aufsichtsbehörde wies sie die Kammer
       darauf hin, dass ihr „kein allgemeinpolitisches Mandat“ zustehe. Die
       Mitglieder des Kammerplenums wehren sich dagegen mit einem Schreiben an
       Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos): „Wir finden das
       empörend und fordern Sie unverzüglich zur Klarstellung auf“, heißt es
       darin.
       
       Am 6. Februar hatte das Plenum in alter Besetzung „mit überwältigender
       Mehrheit“ [2][dazu aufgerufen], „allen Tendenzen eines neuen, erstarkenden
       Antisemitismus und Rassismus in Deutschland die Stirn zu bieten“. Die
       Kammer dürfe es nicht zulassen, dass jüdische oder ausländische Unternehmer
       oder deren Mitarbeiter in Deutschland diskriminiert würden.
       
       Das Plenum der Handelskammer ist Mitte Februar neu gewählt worden, hat sich
       aber noch nicht neu konstituiert. Noch hat eine Gruppe die große Mehrheit,
       die [3][vor drei Jahren angetreten] war, die Kammer zu revolutionieren. Von
       diesen Mitgliedern stammt der aktuelle antirassistische Konsens. Zuvor
       hatten die Revolutionäre die damalige Kammerführung aber dafür kritisiert,
       dass sie sich zu sehr in die Politik einmische. Es ging dabei allerdings
       nicht um demokratische Grundwerte, sondern um konkrete politische Themen
       wie den Rückkauf der Energienetze durch die Stadt. Die Kammer hatte
       außerdem gegen das hamburgische Transparenzgesetz Front gemacht.
       
       Im Herbst 2016 hatte ein Kammer-Kritiker überdies ein [4][Urteil
       erstritten], nach dem sich Kammer-Vertreter mit politischen Äußerungen
       zurückhalten müssen. Mit Unterstützung des Bundesverbandes für freie
       Kammern hatte der Immobilienmakler Bernd C. Jakovlev erreicht, dass das
       Verwaltungsgericht Passagen aus der Silvesteransprache des damaligen
       Handelskammer-Präses Fritz-Horst Melsheimer für rechtswidrig erklärte.
       
       ## Gericht: die Kammer muss sich sachlich äußern
       
       Äußerungen der Kammer, in der Unternehmen ja zwangsweise Mitglied sind,
       müssten einen wirtschaftlichen Bezug haben und von der gebotenen
       Sachlichkeit sein, urteilten die Richter damals.
       
       Rechtswidrig sei die Warnung vor Political Correctness oder die Forderung
       nach einem militärischen Engagement Deutschlands gegen Bedrohungen. Nicht
       zulässig sei es zudem, mehr direkte Demokratie mit Unregierbarkeit in
       Zusammenhang zu bringen und eine Stärkung der repräsentativen gegenüber der
       direkten Demokratie zu verlangen. Erlaubt hingegen war die Einschätzung,
       Hamburgs gescheiterte Olympiabewerbung sei ein Debakel für die Wirtschaft
       und Hamburg dürfe nun nicht ins Koma fallen.
       
       Die Rechtsabteilung der Behörde bat nun die Kammer, die „dazu bekannte
       Rechtssprechung“ des Hamburger [5][Oberverwaltungsgerichts] (Az. 1 Bs
       236/07) sowie des [6][Bundesverwaltungsgerichts] (Az. 10 C 4.15) zu
       beachten. Das bedeute, dass die Kammer ihren „Kompetenzbereich nach IHKG
       ([7][Industrie- und Handelskammergesetz]) zu wahren“ habe. Diejenige der
       dort formulierten Aufgaben, die politischer Arbeit am nächsten kommt,
       besteht darin, „die Behörden durch Vorschläge, Berichte und Gutachten zu
       beraten“.
       
       ## „Antisemitismus gefährdet Wirtschaft“
       
       In ihrem Beschluss vom 6. Februar erinnert die Kammer an Frank-Walter
       Steinmeiers Rede zum 75. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers
       Auschwitz. Darin wies der Bundespräsident darauf hin, dass der
       Antisemitismus in Deutschland nicht überwunden sei, sondern wieder zunehme.
       „Dieser Rassismus und Antisemitismus gefährdet die demokratische
       Gesellschaft gleichermaßen wie die deutsche Wirtschaft“, heißt es in dem
       Beschluss.
       
       Die Kammer sieht in der antirassistischen Haltung keine unerlaubte
       politische Äußerung: Die Antragsteller Annett Nack-Warenycia und Torsten
       Teichert werfen der Behörde vor, dass sie den Schutz von Unternehmern und
       deren Mitarbeitern mit jüdischem oder migrantischem Hintergrund für
       unerlaubt erkläre, indem sie diesen als „allgemeinpolitisch“ einstufe.
       
       Auch der Kläger Jakovlev hält diese Einstufung für unverständlich: „Das ist
       eine allgemein-moralische Forderung, die eigentlich von jedem redlichen
       Menschen geteilt werden müsste“, findet er.
       
       10 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Zugang-zu-amtlichen-Informationen/!5610587
 (DIR) [2] https://www.hk24.de/servicemarken/presse/pressemeldungen/pm-20-02-07-antrag-gesellschaftliche-verantwortung-4697706
 (DIR) [3] /Kammerrebellen-am-Zug/!5464880
 (DIR) [4] /Politikverbot-fuer-die-Handelskammer/!5337508
 (DIR) [5] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Hamburg&Datum=12.10.2007&Aktenzeichen=1%20Bs%20236/07
 (DIR) [6] https://www.bverwg.de/pm/2016/23
 (DIR) [7] https://www.hk24.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/gesetzliche-regelungen/kammergesetz-1148974
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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