# taz.de -- Kommentar Ende Wahlrechtsausschluss: Kein „Wähler-TÜV“ für niemanden
       
       > Niemand darf wegen einer Erkrankung oder kognitiven Behinderung vom
       > Wählen ausgeschlossen werden. Eine überfällige Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Freie Wahl für alle: Laut Bundesverfassungsgericht darf niemand pauschal ausgeschlossen werden
       
       Psychisch Kranke und Menschen mit kognitiven Behinderungen [1][dürfen nicht
       pauschal vom Wählen ausgeschlossen werden, hat das Bundesverfassungsgericht
       geurteilt]. Das ist gut und war lange überfällig.
       
       Überfällig ist es nicht nur, weil es in vielen europäischen Ländern keinen
       Wahlrechtsausschluss wie in Deutschland gibt. Sondern auch, weil in
       Deutschland bislang zwei Gruppen existierten: Da gibt es die Menschen mit
       kognitiven Einschränkungen, die unter gesetzlicher Betreuung „in allen
       Angelegenheiten“ stehen und [2][ebendeshalb nicht wählen dürfen]. Um diese
       Gruppe geht es in dem Urteil. Sehr viel größer aber ist die Gruppe der
       Demenzkranken, die über eine Vorsorgevollmacht von Angehörigen betreut
       werden und ihr Wahlrecht behalten, auch wenn sie ihre Familie nicht mehr
       erkennen.
       
       Wann immer eine Wahl ansteht, wird für Demenzkranke in Deutschland zu
       Tausenden Briefwahl beantragt. Wer dann wirklich wo und warum das Kreuzchen
       macht, kann niemand überprüfen. Angeblich kommen aus Caritas-Heimen
       besonders viele Wahlzettel mit CDU-Kreuzchen, aus Heimen der
       Arbeiterwohlfahrt viele mit SPD-Kreuzchen, hat eine SPD-Politikerin mal vor
       Jahren in Bezugnahme auf Wahlhelferkreise erzählt.
       
       Aber selbst wenn man unterstellt, dass WählerInnen mit starken kognitiven
       Beeinträchtigungen leichter manipulierbar sind, so darf das nie ein Grund
       sein, diese Gruppen von Wählen auszuschließen. Auch die Wahlentscheidungen
       von nichtbehinderten Menschen beruhen ja nicht immer auf tiefer Kenntnis
       der Parteiprogramme, sondern richten sich nach vagen Gefühlslagen,
       Sympathien, Vorurteilen. Es wäre lächerlich, wollte jemand Grenzwerte für
       eine Art „WählerInnen-TÜV“ einführen.
       
       Der Ehrgeiz von Angehörigen, Begleitern, BetreuerInnen von kognitiv
       Beeinträchtigten sollte darin bestehen, die Wahlfreiheit der ihnen
       Anvertrauten zu stützen. Mit Infos, Gesprächen, Begleitungen. Wählen ist
       viel mehr als nur wählen: Es ist Aufregung, Anregung, Dazugehören.
       Hoffnung. [3][Inklusion]. Das gilt es zu schützen.
       
       21 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5575209
 (DIR) [2] /Menschen-mit-Behinderung/!5417942
 (DIR) [3] /Tag-der-Menschen-mit-Behinderung/!5555136
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wahlen
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Wahlrecht
 (DIR) Menschen mit Behinderung
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) Opposition
 (DIR) Israel
 (DIR) psychische Gesundheit
 (DIR) Burkhard Lischka
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Wählen mit Behinderung: „Ein Fehler im System“
       
       Michel Arriens hat vor der Treppe eines Wahllokals gewählt, weil der Zugang
       nicht barrierefrei war. Ein Gespräch über seine Erlebnisse am Wahlsonntag.
       
 (DIR) Bundestag beschließt Gesetzesänderung: Vollbetreute dürfen wählen
       
       Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden,
       dürfen nun an Wahlen teilnehmen. Für die Europawahl kam die Reform zu spät.
       
 (DIR) Urteil zu inklusivem Wahlrecht: Stimmabgabe möglich
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Vollbetreute auf Antrag
       bei der Europawahl teilnehmen dürfen. Details sollen folgen.
       
 (DIR) Opposition will Stimmrecht schon im Mai: Behinderte Menschen sollen wählen
       
       FDP, Linke und Grüne ziehen vor das Verfassungsgericht. Menschen mit
       Betreuer sollen schon an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen.
       
 (DIR) Barrierearmes Wohnen: Unterstützung aus dem 3D-Drucker
       
       Ikea Israel und zwei NGOs stellen Erweiterungen für Möbel aus dem
       3D-Drucker bereit. Die Extrateile sollen Menschen mit Behinderungen helfen.
       
 (DIR) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt dürfen erst mal alle wählen
       
       Vollbetreute Behinderte und psychisch kranke Straftäter dürfen nicht
       wählen. Das ist verfassungswidrig entschied nun das
       Bundesverfassungsgericht.
       
 (DIR) Tag der Menschen mit Behinderung: Forderung nach Wahlrecht für alle
       
       Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass auch Menschen
       unter Vollbetreuung wählen dürfen. Die Regierung will handeln.
       
 (DIR) Menschen mit Behinderung: Vom Wahlrecht ausgeschlossen
       
       Menschen mit Betreuung „in allen Angelegenheiten“ dürfen laut
       Bundeswahlgesetz nicht wählen. Wie willkürlich ist diese Regelung?