# taz.de -- Polizeiaufgabengesetz in Brandenburg: Im Namen der gefühlten Sicherheit
       
       > Wie in nahezu allen Bundesländern verschärft auch Brandenburg sein
       > Polizeiaufgabengesetz. Die mitregierende Linkspartei trägt das mit.
       
 (IMG) Bild: Machen alles sicherer? Spezialeinsatzkräfte bei einer Anti-Terror-Übung
       
       Potsdam taz | In Brandenburg protestiert die mitregierende Linke gegen sich
       selbst. Jedenfalls jene Genossen, die sich dem Bündnis gegen das
       beabsichtigte neue Polizeigesetz angeschlossen haben, darunter vier
       Kreisverbände. Zu den Kritikern zählt auch ihr ehemaliger Justizminister
       Volkmar Schöneburg. Und auch nebenan in Sachsen organisiert die Linke Foren
       und Proteste gegen die dort geplante Verschärfung des
       Landespolizeigesetzes, während ihre Genossen in der Brandenburger
       Landtagsfraktion den SPD-Gesetzentwurf bestenfalls abzumildern versuchen.
       
       Die Sozis bieten im Ländervergleich ein ähnlich schizophrenes Bild. Während
       die SPD als Juniorpartner in Sachsen ein bisschen Kosmetik am
       CDU-Polizeigesetz durchsetzen will, legt ihr Parteifreund, Innenminister
       Karl-Heinz Schröter, in Brandenburg einen der schärfsten Gesetzentwürfe
       dieser Art vor.
       
       „Brandenburg ist sicherer geworden“, hatte Innenminister Schröter noch im
       Frühjahr 2018 verkündet. Wie in der Bundesrepublik insgesamt geht die
       Kriminalität auch in Brandenburg [1][seit zehn Jahren zurück]. Nur bei
       Gewaltdelikten gibt es seit 2016 einen leichten Wiederanstieg. Dem
       niedrigen Kriminalitätsstand steht die beste Aufklärungsquote im
       vergangenen Jahrzehnt gegenüber. „Brandenburg ist nicht Kalabrien“, hieß es
       auch bei einer Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf im Januar. Experten
       versuchten die realen Bedrohungen einzuschätzen und bewerteten das Gesetz
       größtenteils als unverhältnismäßig.
       
       Dennoch behauptet das Innenministerium auf seiner Seite zur Novelle des
       Polizeiaufgabengesetzes, dass die Terror- und Gefährdungslage angespannt
       sei. „Zum Schutz der Bevölkerung ist es zwingend erforderlich,
       Sicherheitslücken zu schließen“, erklärt das Ministerium den Bürgern.
       Deshalb folgt auch Brandenburg jener Welle von [2][Verschärfungen der
       Polizeigesetze], die durch die meisten Bundesländer rollt. Denn die
       gefühlte Sicherheitslage ist eine andere. Eine Umfrage der Zeitung
       Märkische Allgemeine ergab eine deutliche Mehrheit für die Verschärfung des
       Polizeigesetzes. „Es gibt eine stark symbolische Betrachtung, fast
       Hysterie“, konstatiert Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
       der Linksfraktion im Potsdamer Landtag.
       
       ## „Balance zwischen Sicherheit und Freiheit“
       
       Böse gesagt könnte den 64-jährigen promovierten Staatsrechtler seine
       frühere Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit der DDR für sein
       sicherheitspolitisches Amt prädestinieren. Aber im Gespräch wird sein
       Dilemma deutlich. Es ist auch das Dilemma der bürgerrechtlich orientierten
       Grünen in Regierungsverantwortung, wenn sie beispielsweise [3][den
       Staatstrojaner] oder [4][die elektronische Fußfessel] wie in Hessen oder
       Rheinland-Pfalz mittragen.
       
       Innenpolitiker Scharfenberg möchte auch gern wie die Mehrheit seiner
       Linken, bekennt sich aber auch zur Verantwortung gegenüber einer
       Bevölkerungsmehrheit. Für Sicherheit oder genauer gefühlte Sicherheit sind
       ja viele bereit, Persönlichkeits- und Freiheitsrechte zu opfern. „Es gilt
       jetzt, auf eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu achten“, mahnt
       er quasi sich selbst und seine Partei.
       
       Was will nun das SPD-geführte Innenministerium ins Gesetz schreiben? „Die
       Koalition wird das Polizeigesetz für eine noch wirksamere Bekämpfung von
       Straftaten fortentwickeln“, steht im 2014 zwischen SPD und Linken
       geschlossenen Koalitionsvertrag. Spezifiziert wird diese Weiterentwicklung
       nicht. Vorbehaltlich einer erfolgreichen Evaluation des bestehenden
       Gesetzes wird nur auf die automatische Kennzeichenfahndung und die
       Videoüberwachung verwiesen. Der Änderungsentwurf der Landesregierung sieht
       nun eine Erweiterung der Polizeibefugnisse, den Einsatz moderner
       technischer Mittel und einen besseren Schutz der Polizisten vor.
       
       Die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten der Polizei sind überwiegend
       präventiver Art und sollen in erster Linie der Terrorabwehr dienen. Ein
       Terrorverdächtiger kann bis zu vier Wochen inhaftiert werden.
       Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht den Mitschnitt durch
       Behörden. Beide Maßnahmen stehen allerdings unter Richtervorbehalt, eine
       Datenspeicherung ist unzulässig. Potenzielle Straftäter können zum Verbleib
       an ihrem Wohnsitz verpflichtet, bestimmte Kontakte können ihnen untersagt
       werden. Schleierfahndung wird im ganzen Bundesland möglich. Die
       Speicherfrist für Überwachungsvideos wird auf zwei Wochen erhöht.
       Polizisten dürfen in öffentlichen Räumen zu ihrem Schutz Bodycams tragen.
       Im Ernstfall ist zur Terrorabwehr der Einsatz von Sprengstoff oder
       Handgranaten erlaubt.
       
       ## Unkalkulierbares Risiko
       
       „Da haben wir schon die Hälfte aus dem SPD-Entwurf rausgestrichen“, bemerkt
       bemüht humorvoll der Linke Hans-Jürgen Scharfenberg. Er reagiert damit auf
       eine Äußerung seiner Landesvorsitzenden Anja Mayer, die Linke setze sich
       „für die Stärkung der Bürgerrechte ein und schärft so deutlich unser Profil
       als Bürgerrechtspartei“. In Sondierungsgesprächen mit der SPD noch in der
       Entwurfsphase wurde auf Verlangen der Linken etwa die Online-Durchsuchung
       gekippt. Aber auch für die von der Linken erstmals grummelnd mitgetragene
       Quellen-TKÜ ist ein sogenannter Staatstrojaner erforderlich.
       
       Sogar Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Brandenburger Polizei
       mahnte, die Verknüpfung der Quellen-TKÜ mit dem Recht auf heimliche
       Wohnungsdurchsuchung sei ein Verstoß gegen das im Grundgesetzartikel 13
       verankerte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine Beschränkung auf
       „laufende Verfahren“ sei praktisch nicht sauber zu gewährleisten. Diesen
       Einsatz lehnt auch die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge ab. Mit
       der Infiltration von Computern oder Smartphones sei „die entscheidende
       Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen“.
       
       Ulf Burmeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) befürchtet eine
       „Kultur der kalkulierten IT-Unsicherheit“. Polizeipraktiker aus anderen
       Bundesländern bezeichneten in der Anhörung das Gesetzesvorhaben hingegen
       als ausgewogen und zwingend erforderlich. Der bis 2013 amtierende linke
       Landesjustizminister Volkmar Schöneburg würdigte zwar die „Bewahrung vor
       dem Schlimmsten“ im Gesetzentwurf. Im schwammigen Begriff der „drohenden
       Gefahr“ sieht er aber ein unkalkulierbares Risiko. Schöneburg bezweifelt
       die Notwendigkeit einer eher symbolpolitischen Gesetzesverschärfung
       Richtung Sicherheitsgesellschaft. Auch die netzpolitische Sprecherin der
       Linken-Bundestagsfraktion, Anke Domscheit-Berg, attackiert den geplanten
       Einsatz des Staatstrojaners.
       
       Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz hat schon im
       November demonstriert. Im März soll der Innenausschuss des Landtages
       abschließend beraten, spätestens im April das Plenum. Denn die Legislatur
       endet im Sommer und so oder so wird die innere Sicherheit auch ein Thema
       der Landtagswahlen am 1. September sein. Bleibt Innenpolitiker Scharfenberg
       bei der Schaukelartistik seiner Partei in Sachen Polizeigesetz nur der
       vergleichende Trost: „Brandenburg ist nicht Bayern!“
       
       12 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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