# taz.de -- Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Die nächste Verfassungsbeschwerde
       
       > Das Bündnis NoPAG klagt weiter: Jetzt auch gegen die bundesweit
       > beispiellose Verschärfung der bayrischen „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“.
       
 (IMG) Bild: Der Widerstand gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz findet nicht nur im Gerichtssaal statt
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht soll [1][das verschärfte
       bayerische Polizeigesetz] kippen. Deshalb legt das Bündnis NoPAG mit
       Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt eine
       Verfassungsbeschwerde ein. „Das Gesetz verstößt gegen zentrale
       rechtsstaatliche Grundsätze“, sagte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer bei
       der Vorstellung der Klage in München.
       
       Der bayerische Landtag hatte das novellierte Polizeiaufgabengesetz (PAG) im
       Mai 2018 beschlossen. Eigentlich wollte die CSU mit der Verschärfung bei
       konservativen Wählern punkten. Dann aber gab es unerwartet große Proteste.
       Höhepunkt war eine Demonstration in München [2][mit über 30.000
       Teilnehmern], organisiert vom breiten Bündnis NoPAG, dem unter anderem die
       Grünen, die FDP und die Linkspartei angehören.
       
       Konkret klagen jetzt zehn Personen, die in München leben oder arbeiten. Mit
       dabei ist die Journalisten Laura Meschede, die auch für die taz schreibt,
       drei Anwälte, ein Arzt, und zwei Fußball-Fanaktivisten. Sie alle machen
       sich Sorgen, weil sie oft mit Extremisten, Kriminellen, Drogenabhängigen
       und Gewalttätern zu tun haben.
       
       Das Polizeigesetz regelt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und gilt, bevor etwas
       passiert ist. Zentraler Kritikpunkt an der Novellierung ist die Absenkung
       der polizeilichen Eingriffsschwelle. Traditionell kann die Polizei erst bei
       einer konkreten Gefahr aktiv werden, also wenn der Eintritt des Schadens
       unmittelbar bevorsteht.
       
       Bayern hat die Schwelle aber schon 2017 für einzelne Maßnahmen auf eine
       „drohende Gefahr“ abgesenkt. 2018 wurde dies auf viele weitere, auch sehr
       schwerwiegende Maßnahmen ausgeweitet. Möglich sind bei einer drohenden
       Gefahr jetzt etwa das Abhören von Telefonen, die Online-Durchsuchung von
       Computern oder der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Leuten.
       
       Eine „drohende Gefahr“ wird laut Gesetz angenommen, wenn es „in absehbarer
       Zeit“ zu einem Angriff auf ein bedeutendes Rechtsgut, wie Leben, Freiheit
       oder „erhebliche Eigentumspositionen“ kommen kann. Für die Annahme einer
       drohenden Gefahr kann sich die Polizei auf das „individuelle Verhalten
       einer Person“ berufen oder auf „Vorbereitungshandlungen“ (von wem auch
       immer), die den Schluss auf ein „seiner Art nach konkretisiertes Geschehen“
       zulassen.
       
       ## Zwei weitere Verfassungsbeschwerden anhängig
       
       „Damit könnte die Polizei zum Beispiel Informationen über die Lieferung
       einer gefährlichen Chemikalie in den Raum München ausreichen lassen, um
       massenhaft Personen intensiv zu überwachen, weil sie Kontakte zu
       islamistischen Kreisen pflegen“, schreibt der Freiburger Privatdozent
       Matthias Hong in der von der GFF organisierten Klageschrift. Bayern beruft
       sich bei seiner Schwellenabsenkung zwar auf das BKA-Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von 2016. Doch Hong weist detailliert nach, dass
       Bayern die Vorgaben aus Karlsruhe nicht eingehalten hat.
       
       Ein zweiter Klagegrund bezieht sich auf den Einsatz von Explosivmitteln wie
       Panzerfäusten und Handgranaten. Nach der Analyse von Hong soll die Polizei
       diese Mittel zur Gefahrenabwehr künftig auch dann einsetzen dürfen, wenn
       „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auch Unbeteiligte verletzt oder getötet
       würden.
       
       Ein denkbares Szenario ist etwa der Angriff auf einen bayerischen
       Weihnachtsmarkt mit einem Lastwagen, wie in Berlin vor zwei Jahren. Wenn
       ein Polizist zufällig eine Panzerfaust dabei hätte, könnte er den LKW in
       letzter Sekunde stoppen, auch wenn dabei Umherstehende oder eine Geisel im
       Fahrerhaus hochgradig gefährdet würden. Hong lehnt die Opferung von
       Unschuldigen in solchen Fällen jedoch ab, da dies die Menschenwürde
       verletze. „Leben darf nicht gegen Leben aufgerechnet werden“, heißt es in
       der Klageschrift. Die Polizei dürfe sich keiner „Kriegslogik“ unterwerfen.
       
       Die Verfassungsbeschwerde soll am Samstag in Karlsruhe eingereicht werden.
       Beim Bundesverfassungsgericht sind schon zwei weitere
       Verfassungsbeschwerden gegen das PAG anhängig, unter anderem von
       Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dazu
       kommt ein Antrag auf Normenkontrolle, den die
       Bundestags-Oppositionsparteien FDP, Linkspartei und Grüne gemeinsam
       eingereicht haben. Weitere Klagen liegen beim Bayerischen
       Verfassungsgerichtshof in München.
       
       Die Klagen könnten aber allesamt ins Leere gehen. Denn nach der
       bevorstehenden Landtagswahl wird die CSU die bundesweit beispiellose
       Verschärfung des Polizeigesetzes wohl zurücknehmen müssen – jedenfalls,
       wenn sie mit einer anderen Partei als der AfD koalieren wird.
       
       Im Polizeialltag nutzt die Polizei vor allem die Strafprozessordnung, die
       die Aufklärung bereits begangener Straftaten regelt. Das präventive
       Polizeigesetz eignet sich aber besser für die Symbolpolitik von
       Landespolitikern, denn es ist ein Landesgesetz.
       
       5 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neues-Polizeigesetz-in-Bayern/!5529642
 (DIR) [2] /Muenchner-Demos-gegen-Politik-der-Angst/!5537916
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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