# taz.de -- Einschränkung von Klagerechten: Angriff auf die Öko-Kläger
       
       > Scharfe Attacke auf Umweltverbände: Die Bundesländer fordern, dass BUND,
       > Nabu und Co nur noch eingeschränkt vor Gericht ziehen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Kohlekraftwerk Voerde: Nicht nur Demos, auch Klagen sind Instrumente von Umweltschützern
       
       Berlin taz | Die Bundesländer wollen die Klagerechte von Umweltverbänden,
       die vor Gericht gegen umstrittene Behördenentscheidungen vorgehen, stark
       einschränken. Anders als bislang geregelt sollen nach diesen Vorstellungen
       Organisationen wie BUND, Nabu oder WWF in Zukunft nur noch Prozesse führen
       dürfen, wenn direkt Umweltbelange bedroht sind. Außerdem wollen die
       Bundesländer die Position der Kläger im Prozess durch die sogenannte
       „Präklusion“, dem Ausschluss von Einwänden, schwächen. Darauf soll nach
       einem Beschluss der 89. Justizministerkonferenz vom November, der jetzt
       bekannt wurde und der taz vorliegt, die Bundesregierung hinwirken.
       
       Der Beschluss, der auf Antrag des rot-grün regierten Bremen mit Mehrheit
       angenommen wurde, hat zwar wenig Chancen, schnell realisiert zu werden.
       Aber er passt in die politische Landschaft. Derzeit werden vielfach die
       Rechte von Umweltverbänden in Frage gestellt.
       
       So will die CDU prüfen lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch
       gemeinnützig ist, die erfolgreich Fahrverbote wegen Überschreitung der
       Schadstoffgrenzwerte einklagt. [1][Außerdem gibt es Stimmen in der Union,
       die die Einschränkung von Verbandsklagen fordern]. Die Große Koalition im
       Bund hat sich im Verkehrsbereich vorgenommen, das „Verbandsklagerecht in
       seiner Reichweite“ zu überprüfen und sich auf EU-Ebene für die
       Wiedereinführung der Präklusion“ einzusetzen. Und im November forderte der
       Zentralverband der deutschen Seehäfenbetriebe (ZDS), die
       EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entschärfen, mit der Umweltverbände
       erfolgreich gegen die Vertiefung von Flüssen klagen.
       
       Am gleichen Tag, dem 15. November, formulierten die Justizminister der
       Länder bei ihrer Herbsttagung in Berlin die Attacke auf zwei der
       wichtigsten Instrumente der Öko-Kläger. Sie „sprechen sich dafür aus, die
       [2][Aarhus-Konvention] und das einschlägige Unionsrecht dergestalt
       anzupassen, dass die materielle Präklusion und die Beschränkung des
       gerichtlichen Prüfungsumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften wieder
       umfassend in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aufgenommen werden können“,
       heißt es in dem Beschluss. Gerade um das „UmweltRG“ hatte es ein
       jahrelanges Tauziehen gegeben.
       
       ## Noch sind Hamster auch nach Prozessbeginn wichtig
       
       Weil Deutschland den Verbänden nicht das Recht einräumte, etwa gegen
       Projekte zu klagen, die das Baurecht betrafen, hatte es genauso gegen
       internationales Recht verstoßen: Gegen die Aarhus-Konvention zur
       Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen und das EU-Recht,
       das diese Konvention umsetzt. Erst im Sommer 2017 hatte die Bundesregierung
       das Gesetz so geändert, dass die Verbände auch klagen können, wenn nicht
       nur Umweltrecht betroffen ist. Auch können sie nun nach Prozesseröffnung
       noch neue Sachverhalte einbringen: wenn etwa erst später eine Population
       von Hamstern gefunden wird, wo ein Einkaufszentrum geplant ist.
       
       Diese Vorteile für die Umweltverbände wollen die Länder nun zurückdrehen.
       Mit der „Präklusion“, die diese nachträglichen Argumente ausschließt,
       sollen die Kläger weniger Möglichkeiten zum Einspruch haben. So solle
       „möglichst früh Rechtssicherheit geschaffen und verhindert werden, dass
       Verfahren aus taktischen Gründen in die Länge gezogen werden“, erklärte die
       Bremer Justizverwaltung auf Anfrage der taz. „Die Klagebefugnis der
       Umweltschutzverbände wird keineswegs eingeschränkt. Es handelt sich also um
       reine Verfahrensvorschriften.“
       
       ## Bundesumweltministerium prüft
       
       In Bremen laufen derzeit Klagen des BUND [3][gegen die Vertiefung der
       Weser] und den Ausbau des Hafens in Bremerhaven. Diese Verfahren seien
       nicht betroffen, das Ganze sei eine langfristige Planung, heißt es aus dem
       Justizressort – dessen Chef Martin Günthner (SPD) ist praktischerweise auch
       Häfensenator.
       
       Ein solches Verfahren zur Revision von EU- und Völkerrecht könne aber „20
       bis 30 Jahre dauern“, so ein Experte. Der Vorstoß der Länder wird nun im
       Bundesumweltministerium geprüft. Im Januar werde man die anderen Ressorts
       einladen, um zu klären, „wie wir mit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
       umgehen werden“, sagte ein Sprecher.
       
       27 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kriterien-fuer-klagebefugnis-union-erwaegt-wegen-umstritten
 (DIR) [2] https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/umweltinformation/aarhus-konvention/
 (DIR) [3] /!5335781/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Pötter
       
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